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Vorlage - VO/11433/24  

 
 
Betreff: Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. auf Erhöhung der Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Pickbrenner
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Pickbrenner, Mareike   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
14.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität    
04.12.2024    Sitzung des Ausschusses für Mobilität      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Sachverhalt wurde unter Berücksichtigung der Beratung des Ausschusses für Mobilität am 14.11.2024 ergänzt. Die Ergänzung findet sich am Ende des ursprünglichen Sachverhaltstextes im Kursivdruck.

Entsprechend der dortigen Ausführungen wurde zudem die Beratungsfolge der Vorlage angepasst.

 

Mit Schreiben vom 06.03.2024 beantragte der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) eine Erhöhung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg (sh. Anlage).

Die Beförderungsentgelte r den Taxenverkehr ergeben sich aus der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs vom 10.07.1990 in der Fassung der 13. Änderungsverordnung vom 29.06.2023 sowie der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg vom 13.10.1997 in der Fassung der 11. Änderungsverordnung vom 29.06.2023.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß §§ 1 Ziffer 8, 2 Satz 3 und 4 der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg vom 10.02.2006 auch über die Taxenverordnung des Landkreises Lüneburg. In der jüngeren Vergangenheit wurden die Taxenverordnungen für Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg aufgrund entsprechender Anträge des GVN zweimal geändert.

Nach dem Antrag des GVN vom 14.03.2022 (vgl. Anlage zu VO/10162/22) habe eine Abfrage der Mitglieder ergeben, dass die Entgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen aus verschiedenen Gründen nicht mehr auskömmlich seien. Dabei wurden die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, erhöhte variable Kosten durch die Einführung der CO2-Steuer, die Inflationsrate sowie pandemiebedingte Effekte genannt.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschloss daraufhin in seiner Sitzung vom 13.07.2022 die befristete Entgelterhöhung bis zum 31.12.2023 (VO/10162/22). Die befristete Preissteigerung lag durchschnittlich bei ca. 15%.

Mit Schreiben vom 15.03.2023 (vgl. Anlage zu VO/10162/22-1) beantragte der GVN aufgrund der prognostizierten hoch bleibenden Inflation, des eingeführten Mindestlohns in Höhe von 12,00  sowie dessen zu erwartenden weiteren Anstiegs und der gestiegenen Kapitalkosten die Entfristung der temporären Entgelterhöhung. Durch Beschluss vom 29.06.2023 wurde der Antrag des GVN durch den Rat der Hansestadt Lüneburg durch die 13. Änderung der Taxenverordnung der Hansestadt Lüneburg sowie 11. Änderung der Taxenverordnung des Landkreises Lüneburg angenommen; die Befristung der Entgelterhöhung entfiel (sh. VO/10162/22-1).

Mit dem nun vorliegenden Schreiben des GVN vom 06.03.2024 (s. Anlage zu dieser Vorlage) wird erneut eine Erhöhung der Beförderungsentgelte zum 01.12.2024 beantragt. Die Verwaltung hat dem GVN daraufhin mit Schreiben vom 03.04.2024 mitgeteilt, dass bei der Erhöhung der Beförderungsentgelte zum 01.01.2024 die zu erwartenden Ereignisse, die im Schreiben der GVN vom 06.03.2024 geschildert wurden, bereits berücksichtigt und damit vorweggenommen wurden (sh. Anlage).    

In der Folge wandte sich der GVN abermals an die Hansestadt (Schreiben vom 06.06.2024, sh. Anlage zu dieser Vorlage) und benannte in einer Stellungnahme weitere Argumente, welche nach dortiger Sicht für eine Erhöhung der Entgelte sprechen. Auch diese Erklärung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V., welche zusätzlichen Faktoren eine weitere Erhöhung der Beförderungsentgelte begründen würden, führt aus Sicht der Verwaltung zu keinem anderen Ergebnis.

Die Hansestadt Lüneburg wird durch § 51 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ermächtigt, die Beförderungsentgelte und Bedingungen festzulegen. Diese gesetzliche Vorgabe geht dem allgemeinen „freien“ Preisrecht vor und begründet die Allgemeinverbindlichkeit der Tarife für die Unternehmen (Tarifpflicht) und die Kunden. Neben der Auskömmlichkeit der Tarife für das Taxigewerbe ist auch der Einfluss auf die Nachfrage nach Beförderungsleistungen durch eine Tarifänderung zu betrachten. Insbesondere darf der Verordnungsgeber auch berücksichtigen, dass eine Tariferhöhung zu Nachfrageeinbußen führen kann.  

Die Initiative zur Festsetzung der Beförderungsentgelte steht allein der Hansestadt Lüneburg zu (vgl. Fielitz/Grätz Personenbeförderungsgesetz, Kommentar, Stand: November 2008, PBefG § 51 RN.15). Es obliegt dem Verordnungsgeber, wie er die Einzelheiten der Regelung für Entgelte oder Beförderungsbedingungen festlegt und welche tatsächlichen Ermittlungen oder welche betriebswirtschaftlichen Überlegungen er anstellt. Zweck der Regelung des § 51 PBefG ist es, die öffentlichen Verkehrsinteressen und das Gemeinwohl mit den berechtigten Gewinninteressen der Taxiunternehmer im Wege eines Interessenausgleichs in Einklang zu bringen.

Der folgende Preisvergleich für eine Standardstrecke von vier Kilometern dient zur Veranschaulichung zwischen der aktuellen Preislage gem. § 8 der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) und dem neuen Preisvorschlag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.:

 

Aktuelles und neu geplantes Beförderungsentgelt für vier Kilometer (4.000 Meter) Strecke:

 

Bereitstellungspreis und je angefangene Fahrleistung pro Kilometer gem. § 8 Abs. 2 und Abs. 3 der Taxenverordnung

Bei Tag (06:00- 22:00 Uhr)

-          aktuell:  4,00 € + 2,80 € pro Kilometer * 4 = 15,20

-          neu:        4,50 € + 2,90 € pro Kilometer * 4 = 16,10 (+ 5,92 %)

 

 

Bei Nacht (23:00- 06:00 Uhr)

-          aktuell:  6,30 € + 2,80 € pro Kilometer * 4 = 17,50

-          neu:       6,80 € + 2,90 € pro Kilometer * 4 = 18,40 (+ 5,14 %)

Bei Großraumtaxen (Taxi mit mehr als vier Sitzen) würde sich der Zuschlag von 5,00 € auf 7,00 € gem. 9 Abs. 5 der Taxenverordnung erhöhen (+ 40 %).

 

In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 14.11.2024 wurde der Verwaltung durch den Herrn Stefan Rüter, Geschäftsführer von HanseTaxi Lüneburg eine tabellarische Auflistung der Kostensteigerungen im Zeitraum 2019 bis 2025 sowie der durch den GVN beantragten Fahrpreiserhöhungen überreicht. Diese ist der Vorlage als ergänzende Anlage beigelegt.

Zur Würdigung dieser eingereichten Daten wurde die Beschlussfassung über den Antrag zurückgestellt und zur weiteren Beratung in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 04.12.2024 verwiesen.

Nach Einschätzung der Verwaltung führen auch die nun vorgelegten Daten nicht zu einer Änderung des Beschlussvorschlages.

In der vorgelegten Darstellung werden verschiedene Geschäftsbereiche genannt, die in den vergangenen Jahren Preissteigerungen ausgesetzt gewesen wären, z. B. Anschaffungskosten für einen PKW VW Touran. Des Weiteren werden zu erwartende Preissteigerungen für das kommende Kalenderjahr genannt.

Bei der Berechnung der Durchschnittserhöhung wurden die Prozentsätze der einzelnen, in der Auflistung enthaltenen Geschäftsbereiche, welche einer Preissteigerung unterlagen, addiert und anschließend durch die Anzahl der Geschäftsbereiche geteilt. Dabei blieb unberücksichtigt, ob die einzelnen Geschäftsbereiche unterschiedlich stark zu den Gesamtkosten beitrugen, weshalb es sich bei der Angabe um ein einfaches arithmetisches Mittel handelt.

Außer Berücksichtigung gelassen wurden zudem Faktoren, welche zu einer Verringerung der Kostenlast für die Unternehmer:innen geführt haben, wie bspw. die Dieselpreisentwicklung seit der letzten Erhöhung des Taxentarifs. Seit dem Jahr 2022, auf welches Herr Rüter Bezug nimmt, ist der Preis je Liter von 194,6 ct. auf 172,2 ct. (entspricht -11,5 %) gesunken (aktuell 159,9 ct am 22.11.2024 / 10:00 Uhr / das entspricht sogar -17,9 %).

Ferner unterscheidet die Darstellung nicht klar zwischen tatsächlichen Durchschnittskosten und Spitzenwerten, wodurch unklar bleibt, ob die Zahlen auf spezifischen Szenarien basieren, die ggf. eingeschränkt repräsentativ sind. Eine Darstellung, wie sich die Gesamtkosten für ein Taxiunternehmen summieren, ist überdies nicht zu erkennen.

Nach alledem sieht die Verwaltung in den vorgelegten Daten keine hinreichende Grundlage, um von der bisherigen Bewertung des Antrags abzuweichen. Der Beschlussvorschlag bleibt daher unverändert.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:       36,50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X    Ja

     Nein 

     Teilhaushalt / Kostenstelle: 

     Produkt / Kostenträger:

     Haushaltsjahr: 2024

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schriftverkehr GVN und HLG (Bereich 32), Stand 06.06.2024.pdf (2300 KB)      
Anlage 2 2 Berechnung Kostensteigerungen/Preisanpassungen, HanseTaxi Lüneburg (605 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die Beförderungsentgelte r den Gelegenheitsverkehr nicht zu erhöhen und den Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. abzulehnen.