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Vorlage - VO/11424/24  

 
 
Betreff: Aufsuchende Sozialarbeit für das Jahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Barbara David
Federführend:Fachbereich 5a - Soziales und Integration Beteiligt:Bereich 50 - Service und Finanzen
Bearbeiter/-in: David, Barbara  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
03.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
17.09.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Seit April 2012 wird in Zusammenarbeit von Hansestadt, Landkreis und dem Lebensraum Diakonie e.V. das Projekt „Aufsuchende Arbeit Innenstadt Lüneburg“ durchgeführt. Auslöser für dieses Projekt waren die sich auf öffentlichen Plätzen -und insbesondere Am Sande- zuspitzenden Situationen im Zusammenhang mit Drogen- und besonders Alkoholkonsum.

 

Polizei und Rettungsdienste berichteten über die Notwendigkeitufiger Einsätze, Passanten und Geschäfte beklagten die sich zuspitzende Situation und die Presse berichtete regelmäßig. In Zusammenarbeit von Rettungsdiensten, KVG, Polizei, Anliegern, Trägern der Wohlfahrtspflege, Hansestadt und Landkreis wurde deutlich, dass diese Probleme gelöst werden müssen, aber mit Mitteln des Ordnungsrechts allein nicht lösbar sind.

 

Aus diesem Grund wurde das Projekt „Aufsuchende Arbeit Innenstadt Lüneburg“ ins Leben gerufen. Der Lebensraum Diakonie e.V. arbeitet seit Jahren im Auftrag von Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

 

Die Verwaltungen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg sehen das Projekt “Aufsuchende Sozialarbeit“ als erfolgreich und sinnvoll an und haben sich daher verständigt das Projekt grundsätzlich auch in Zukunft finanziell unterstützen zu wollen.

 

r das Jahr 2024 hat der Lebensraum Diakonie e.V. bei der Hansestadt Lüneburg einen Gesamtbetrag ind Höhe von 30.000 € beantragt.

 

Der Landkreis beteiligt sich an diesem Projekt, da die betreffenden Personen in der Regel dem Personenkreis angehören, die der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im Rahmen der Sozialhilfe bedürfen und diese Hilfe in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers fällt. Somit beteiligt sich der Landkreis aus sozialhilferechtlich Sicht an diesem Projekt.

 

Die Auszahlung der Zuwendung an den Lebensraum Diakonie e.V. erfolgt durch die Hansestadt Lüneburg. Der Landkreis Lüneburg erstattet maximal einen Betrag in Höhe von 12.000 €.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 wurde der Ansatz für die Aufsuchende Sozialarbeit Innenstadt einmalig um 6.000 € erhöht.

 

Insofern kann für das Jahr 2024 seitens der Hansestadt Lüneburg ein Betrag in Höhe von 18.000 € zuzüglich von 12.000 € des Landkreises Lüneburg ausgezahlt werden.

 

Die Lage auf öffentlichen Plätzen, insbesondere Am Sande und in der Umgebung der Gemeinschaftsunterkunft in Rettmer, verschärft sich derzeit aufgrund von Drogen- und Alkoholkonsum sowie zunehmender Aggressivität.

 

Die bestehenden Maßnahmen sind nicht mehr ausreichend um dieser Problematik entgegenzuwirken. Auch für andere Bereiche wurde bereits Aufsuchende Sozialarbeit punktuell initiiert. Die Verwaltung will für die Jahre ab 2025 ein Gesamtkonzept „Aufsuchende Sozialarbeit für das gesamte Stadtgebiet“ zu erstellen, damit alle installierten Maßnahmen inneinandergreifen können. Zudem soll es eine enge Verzahnung mit Polizei und einem geplanten kommunalen Ordnungsdienst geben.

 

heres dazu wird in der Sitzung erläutert.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Gezielte Ansprache von hilfsbedürftigen Personen; Stärkung des Umfeld und herbeiführen eines gemeinsame  miteinanders und damit Steigerung des Wohlbefindens

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 162 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 30.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 54000/54030 

 Produkt / Kostenträger: 315401/31540102

 Haushaltsjahr: 2024

 

e)  mögliche Einnahmen: 12.000 €

 

 

 

Anlagen:

- Antrag Lebensraum Diakonie e.V.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben LD vom 2023_03_22 (264 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Gesamtbetrag für das Jahr 2024 in Höhe von 30.000 € ist an den Lebensraum Diakonie e.V. auszuzahlen. Die Einnahmen in Höhe von 12.000 € sind vom Landkreis Lüneburg abzurufen.