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Vorlage - VO/11293/24-1  

 
 
Betreff: Empfehlungen des Bürger:innenrates zum Nutzungskonzept Glockenhaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Eva KernBezüglich:
VO/11293/24
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:05 - Entwicklung und strategische Steuerung
Bearbeiter/-in: Kern, Eva  Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 41 - Kultur
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Anhörung
05.09.2024 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Anhörung
25.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Seit Anfang 2023 tagt eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema Bürger:innenräte in Lüneburg. Anlass war der Antrag „Beteiligung ist der Schlüssel - Bürger:innenräte in Lüneburg ab 2022“ der SPD-Fraktion vom 06.12.2021 (VO/09822/21), der vom Rat in den Ausschuss Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt verwiesen wurde (VO/09822/21-1). Es wurde entschieden eine interfraktionelle AG zu dem Thema zu bilden, die vorgeschlagen hat zunächst einen Testlauf für Bürger:innenräte durchzuführen.

 

Der Rat der Hansestadt in seiner Sitzung am 08.11.2023 beschlossen, einen Testlauf für einen Bürger:innenrat in Lüneburg durchzuführen, in dem das Thema „Nutzungskonzept Glockenhaus“ bearbeitet wird (O/09822/21-1-1).

 

Zur Besetzung des Bürger:innenrates wurden 600 Lüneburger:innen angeschrieben. Es gab 80 positive Rückmeldungen auf die Einladungen zur Teilnahme am Bürger:innenrat. In einer zweiten Losung wurden daraus, entsprechend der in der interfraktionellen AG festgelegten und im Rat vorgestellten Kriterien, 30 Teilnehmende für den Bürger:innenrat ermittelt. Die Auswertung des Testlaufs und ggf. Überarbeitung des Konzeptes zur Durchführung von Bürger:innenräten in Lüneburg erfolgt in der interfraktionellen AG. Sie wird dazu im Herbst einen Beschlussvorschlag vorlegen.

 

Diese Vorlage bezieht sich auf die inhaltlichen Ergebnisse des Bürger:innenrates „Nutzungskonzept Glockenhaus“. Dieser hat sich am Samstag, 17.02.24, Sonntag, 03.03.24 und Samstag, 23.03.24 getroffen. Er hat sechs Empfehlungen erarbeitet, die dem Rat der Hansestadt am 30.05.24 übergeben wurden.

Empfehlungen für das Glockenhaus

 

Der Bürger:innenrat empfiehlt:

1. die Erstellung eines vollumfänglichen Sanierungskonzepts für das gesamte Glockenhaus.

2. die Ausweitung der bestehenden Öffentlichkeitsarbeit für das Glockenhaus.

3. die Einrichtung einer projektbezogenen „Koordinationsstelle Glockenhaus“ mit Kompetenzen und Befugnissen zur Umsetzung der Empfehlungen des Bürger:innenrates.

4. …das Glockenhaus wieder zu eröffnen, um es für eine kurzfristige Nutzung zugänglich zu machen.

5. das Glockenhaus für Vereine zu öffnen (nicht exklusiv)

6. ...zeitnah der Öffentlichkeit für kulturelle Angebote zur Verfügung zu stellen.

 

Eine ausführliche Beschreibung der Empfehlungen ist dem Bürgergutachten zu entnehmen: www.hansestadt-lueneburg.de/buergerinnenrat.

 

Die Empfehlungen des Bürger:innenrates „Nutzungskonzept Glockenhaus“ sollen im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften (insb. Empfehlungen 2 bis 6) sowie im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung (insb. Empfehlung 1) vorgestellt und beraten werden (VO/11293/24). Die Fachausschüsse geben eine Empfehlung zum Umgang mit dem Bürgergutachten an den Rat der Hansestadt.

 

Es wird empfohlen, dass die Stadtverwaltung in weiteren Prozessen, die das Glockenhaus betreffen, die Empfehlungen des Bürger:innenrates einbezieht.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 73€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Stammbaum:
VO/11293/24   Empfehlungen des Bürger:innenrates zum Nutzungskonzept Glockenhaus   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Mitteilungsvorlage
VO/11293/24-1   Empfehlungen des Bürger:innenrates zum Nutzungskonzept Glockenhaus   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Mitteilungsvorlage