Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1188/04  

 
 
Betreff: Erlaß einer Satzung über die 11. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung); Beitragskalkulation
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
10.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Beitragserhebung für die Abwasserbeseitigung liegt nach den Vorschriften des NKAG eine Beitragskalkulation zugrunde. Diese kann im Wege der Gesamtanlagenkalkulation oder nach einer Periodenkalkulation erfolgen. Da bei der Gesamtanlagenkalkulation der Aufwand für Kanalisation seit Beginn ihres Bestehens bis zum voraussichtlichen Abschluss in der Zukunft betrachtet werden muss, hat sich die Stadt Lüneburg für die periodische Kalkulation entschieden, die stellvertretend einen Zeitraum von ca. 5 Jahren in die Vergangenheit und die Zukunft betrachtet.

 

Nach Ablauf der betrachteten Periode sollte eine neue Kalkulation erfolgen. Zuletzt wurde eine Beitragskalkulation 1997 durchgeführt. Da diese Kalkulationsform zeitaufwendig und kostenintensiv ist, wurde der AGL die Ermittlung der Kalkulation mittels Beauftragung eines Fachbüros übertragen. Beauftragt wurde das Büro Schneider & Zajontz, Heilbronn. Die Beitragskalkulation wird durch dieses Büro in der Sitzung vorgestellt.

 

Der Abwasserbeitrag je m² Beitragsfläche wurde für den Anschluss an die Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser mit 2,11 € (bisher 2,46 €) bzw. von Niederschlagswasser mit 0,84 € (bisher 3,44 €) ermittelt.

 

Die neue Beitragskalkulation wurde zum Anlass genommen, die Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung im Abschnitt über den Abwasserbeitrag der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. So wurde für die Beitragserhebung nunmehr ein reiner Geschossflächenmaßstab gewählt, die Tiefenbegrenzung wurde aktualisiert.

 

Der Geschossflächenmaßstab greift die Erfahrung aus der Rechtsprechung auf, dass der besondere wirtschaftliche Vorteil im Sinne von § 6 Nieders. Kommunales Abgabengesetz (NKAG) an das Ausmaß der baulichen Nutzbarkeit eines Grundstücks gekoppelt und eine höhere bauliche Nutzung mit einer stärkeren Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungseinrichtung und damit einem steigenden wirtschaftlichen Vorteil verbunden ist. Der Geschossflächenmaßstab bemisst den Vorteil anhand der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossflächenzahl.

 

Zur Vermeidung von Einzelfallentscheidungen, inwieweit bzw. bis zu welcher Tiefe ein Grundstück im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) bevorteilt ist, wurde in Übereinstimmung mit der bisher geltenden Rechtsprechung eine Tiefenbegrenzung von 50 m in die Beitragssatzungen der Stadt Lüneburg aufgenommen, d. h. Grundstücke im unbeplanten Innenbereich galten bis zu einer Tiefe von 50 m als bevorteilt. Durch geänderte Rechtsprechung wurde nunmehr festgelegt, dass Grundstücke, die mit ihrer Fläche insgesamt im unbeplanten Innenbereich liegen, mit ihrer gesamten Fläche als bevorteilt gelten.

 

Der Satzungstext ist in der Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

e)   mögliche Einnahmen:      durch Beitragserhebung

 

Anlagen:

Anlagen:

Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungssatzung (61 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellte Beitragskalkulation wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Abwasserbeitrag je m² Beitragsfläche wird für den Anschluss an die Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser auf 2,11 € bzw. von Niederschlagswasser auf 0,84 € festgesetzt.

 

Die geänderte Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wird beschlossen.