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Vorlage - VO/11377/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Verbesserung der Straßeninfrastruktur" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 18.07.2024, eingegangen am 19.07.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die beigefügte Anfrage der FDP-Fraktion zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur ist am 19.07.2024 eingegangen.

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

1.  Klarstellung der Schulnote:

Sie haben den Zustand der Straßen und Radwege mit „befriedigend“ bewertet.

Könnten Sie bitte spezifisch erläutern, welche Kriterien und Bewertungsmaßstäbe dieser Note zugrunde liegen?

 

Der erwähnte „befriedigende“ Zustand der Straßen basiert auf den vorhandenen Daten aus der Straßendatenbank, die im Jahr 2006/2007 angeschafft und seitdem gepflegt wurde.

Das Bewertungssystem basiert hier auf den Zustandsnoten < 1,5 (sehr gut) bis ≥ 4,5 (sehr schlecht). Der gewichtete Mittelwert aus der Straßenbewertung aus dem Jahr 2020 liegt nachweislich bei 3,5.

 

Seit Juli dieses Jahres steht der Hansestadt Lüneburg ein neues Web-basiertes Programm „vialytics“ zur digitalen Daten- und Zustandserfassung für Asphaltoberflächen zur Verfügung. Die ersten Auswertungen sind im IV. Quartal 2024 zu erwarten. Die Kriterien für die Bewertung bilden die Zustandsmerkmale wie Risse, Aufbrüche, Flickstellen und andere Oberflächenschäden sowie abgängige Seitenräume, die die Verkehrssicherheit gefährden.

Zu Beginn des nächsten Jahres kann eine zuverlässige aktuelle Zustandsnote der Straßen in Lüneburg gegeben werden.

 

Welche Bereiche schneiden schlechter ab und was sind die Hauptursachen?

 

Die Hauptursachen von Rissen und daraus resultierenden Schlaglöchern sind ein unzureichender Verbund zwischen den Asphaltschichten, hohe Verkehrsbelastungen und ein Frost-Tausalzwechsel in den Wintermonaten.

Der Zustand von Asphaltstraßen schneidet in der Regel schlechter ab, als der von Asphaltradwegen, da die Verkehrsbelastung auf Radwegen deutlich geringer ist. Der größte Anteil an Radwegen ist in Lüneburg in Pflasterbauweise hergestellt und hierfür ist ein besseres Schadensbild vorhanden.

 

 

2. Auswirkungen auf Verkehr und Sicherheit:

Wie werden die aktuellen Schlaglöcher und Ausbrüche der Fahrbahnen hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Unfallrisiken bewertet?

 

Die Schlaglöcher, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nach sich gezogen haben, wurden bereits geschlossen. Auf den Straßenabschnitten, die noch in 2024 instandgesetzt werden, wurden Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsreduzierungen aufgestellt, von daher ist die Verkehrssicherheit auf den Lüneburger Straßen gewährleistet.

 

Gibt es konkrete Zahlen zu durch Schlaglöcher verursachten Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen?

 

Durch die Polizeiinspektion Lüneburg wurden im Jahr 2024 bisher drei Verkehrsunfälle von der Polizei erfasst, die einen sachlichen Zusammenhang mit dem Straßenzustand aufweisen. Davon betroffen war ein Auffahrunfall in der Bockelmannstraße in Richtung Adendorf, eine verunfallte Person mit dem Kraftrad auf der Soltauer Straße und ein Reifenplatzer in der Dahlenburger Landstraße.

 

Beim Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg wurden zwischen dem 13.12.2023 und dem 24.04.2024 insgesamt 37 Schäden aufgrund von Schlaglöchern gemeldet. Die Haftung wurde in allen Fällen abgelehnt.

 

 

3. Finanzierung und Ressourcen:

Sie erwähnten, dass die Haushaltsmittel für 2024 nicht ausreichen werden.

Welche konkreten finanziellen Mittel wären notwendig, um die Instandsetzung und Prävention von Schäden auf ein angemessenes Niveau zu bringen?

 

Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wurde am 13.05.2024 (VO/11171/24) ein

5-Jahres-Plan für Straßen vorgestellt. Darin ist eine Gesamtinvestition in Höhe von 10,8 Mio Euro enthalten, die den Straßenzustand wieder auf ein angemessenes Niveau bringen wird. Die Mittel wurden für die Finanzplanung 2025 ff angemeldet.

 

Gibt es Vorschläge, wie zusätzliche Mittel akquiriert werden können?

 

Die erforderlichen Mittel für die adhoc in 2024 zu sanierenden Straßenabschnitte aus dem

5-Jahres-Plan müssen aus dem laufenden Haushalt außerplanmäßig durch Deckungsvorschläge zur Verfügung gestellt werden. Für die ersten Maßnahmen liegt ein Beschluss des Rates (VO/11171/24-1) über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vor, ein weiterer Beschluss des Rates (VO/11171/24-1-1) ist für den 22.08.2024 vorgesehen.

Außerdem werden Fördermittel für die Jahre ab 2025 über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) akquiriert. Eine Förderzusage liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

 

 

4. Erfolg und Evaluation der neuen Verfahren:

Sie testen neue Verfahren zur Beseitigung von Schlaglöchern.

Gibt es bereits erste Ergebnisse oder Evaluierungen dieser neuen Methoden? Falls ja, welche Verfahren haben sich als besonders effizient und nachhaltig erwiesen?

 

Es wurden zwei unterschiedliche Verfahren ausgewählt. Zum einen der Blowpatcher und zum anderen die Verfüllung mittels Gussasphalt. Eine Bewertung dieser beiden Verfahren ist erst aussagekräftig, wenn die Materialien nicht nur der Sonne, sondern auch dem nächsten Winter ausgesetzt wurden. Bisher ist optisch wahrzunehmen, dass der Gussasphalt sich bewähren wird.

 

 

5. Langfristige Strategien:

Welche langfristigen Strategien werden derzeit entwickelt oder sind geplant, um die Straßeninfrastruktur nachhaltig zu verbessern?

 

Siehe Antwort von Frage 3.

 

Gibt es Konzepte, um präventive Maßnahmen zu stärken und wiederkehrende Schäden langfristig zu minimieren?

 

Die Abwasser Grün und Service GmbH wird im nächsten Jahr die Investition zur Anschaffung eines Gussasphaltkochers tätigen. Somit werden wir für die nächsten Winter vorbereitet sein, Schlaglöcher effektiv in Eigenleistung zu beseitigen.

 

 

6. Bürgerbeteiligung und Transparenz:

Wie können Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der Schadensmeldung und Priorisierung von Instandsetzungsmaßnahmen besser eingebunden werden?

 

Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lüneburg haben jederzeit die Möglichkeit über das städtische Meldeportal Schäden zu melden. Die Verwaltung nimmt die Anregungen auf und übernimmt diese in eine Prioritätenliste.

 

Gibt es Pläne, die Transparenz und Kommunikation bezüglich der Straßeninstandhaltung zu verbessern, z.B. durch eine öffentlich einsehbare Prioritätenliste oder ein Online.-Portal für Schadensmeldungen?

 

Ein Online-Portal ist bereits vorhanden, siehe vorhergehende Antwort.

Jährlich wird die aktuelle Prioritätenliste für Fahrbahndecken- und Gehwegsanierungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt und beschlossen, zuletzt am 21.08.2023 (VO/10721/23). Da die Unterlagen öffentlich einsehbar sind, ist bereits Transparenz und Kommunikation vorhanden.

 

 

7. Nebenstraßen und Stadtteile:

Sie erwähnten, dass das DSK-Verfahren in Wohnstraßen erfolgreich angewendet wurde. Wie werden die betroffenen Nebenstraßen in den verschiedenen Stadtteilen priorisiert? Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Instandsetzung dieser Straßen?

 

Durch regelmäßige Befahrungen und Begehungen der Straßenbegeher und Straßenbegeherinnen aller Straßen im Stadtgebiet wurde bisher der Zustand der Straßen festgehalten. Durch zusätzliche Hinweise aus der Anwohnerschaft wurde daraus eine Prioritätenliste erstellt, die nach jedem Winter aktualisiert wird.

 

Seit Juli dieses Jahres steht der Hansestadt Lüneburg ein neues Web-basiertes Programm „vialytics“ zur digitalen Daten- und Zustandserfassung zur Verfügung. Die Erfassung erfolgt mit dem Smartphone. Die erfassten Bilddaten der Streckenaufzeichnung werden analysiert über einen Algorithmus, der die Schäden an der Oberfläche aufnimmt. Das Programm berechnet durch KI-Unterstützung die Zustandsnote einer Straße. Diese Zustandsnote soll zukünftig dazu beitragen, die Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen besser zu priorisieren.

Die Datenaufnahme hat bereits begonnen und wird im September abgeschlossen sein, so dass im IV. Quartal eine neue Prioritätenliste vorliegen wird.


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  181 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Anfrage der FDP-Fraktion zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur (208 KB)