Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Zur Vervollständigung des Ganztagsangebots im Stadtteil Kaltenmoor wird in Ergänzung zur Anne-Frank-Grundschule ein Neubau für einen 4-Gruppen-Hort in direkter Nachbarschaft errichtet. Der Spatenstich für den Hort erfolgte am 15.02.2023. Er wurde in Holzrahmenbauweise mit einer Strohdämmung und Lehmputz errichtet. Bei der Planung, Materialwahl sowie bei der Ausführung wurden die Grundsätze der Materialkreislaufwirtschaft beachtet. Die Fertigstellung ist für Herbst (Oktober / November) diesen Jahres vorgesehen. Zusätzlich wurde für eine gemeinsame Nutzung durch Hort- und Schulkinder die Austeilküche in der Anne-Frank-Grundschule entsprechend dem Stand der Technik im laufenden Schulbetrieb modernisiert. Der jetzige Musik- und Multifunktionsraum wird für eine Erweiterung des Speiseraums entsprechend umgestaltet und ausgestattet werden. Der Musikraum erhält im Gebäude einen neuen Standort, sobald der Werkraum und der Imbissbereich in die neuen Räume des Hortes umziehen können. Zusätzlich zu den Arbeiten im Schulgebäude wurde auch das schadhafte Dach der Mensa erneuert. Auf dem Dach wurde die Lüftungstechnik montiert. Insgesamt handelt es sich um drei miteinander verbundene Bau- bzw. Sanierungsvorhaben.
Für die Bauvorhaben an der Grundschule Anne-Frank sowie dem Hort-Neubau sind im Zuge des Baus mehrere Nachtragsvereinbarungen für verschiedene Gewerke zu schließen. Die Budgets für den Mensa-Umbau (Invest-Nr. 01-211-011) und den Hort-Neubau (Invest-Nr. 01-365-028) sind durch Beauftragungen ausgeschöpft. Die nachzubeauftragenden Auftragserweiterungen sind bereits vor Ort ausgeführt und durch die Fachplaner begleitet worden. Die Abstimmungen erfolgten auf der Baustelle während der Bauphase. Bei den ausgeführten Leistungen handelt es sich um für den Bauablauf erforderliche Arbeiten, die von den ausführenden Firmen ordnungsgemäß erbracht wurden. Somit ist kein Sach- oder Finanzschaden entstanden. Während des Bauablaufes mussten verschiedentlich Planungen oder Ausführungen angepasst werden. Diese Arbeiten waren in den ursprünglichen Aufträgen an die ausführenden Firmen nicht enthalten und sind somit aufgrund von Nachtragsangeboten nachträglich zu beauftragen. Die Prüfung der Nachtragsangebote durch die Fachplanungsbüros hat zum Teil erhebliche Zeit in Anspruch genommen, so dass die geprüften Unterlagen der Verwaltung erst Ende Juni für eine Beauftragung vorlagen.
Bei den ausgeführten Leistungen handelt es sich um keine Umplanungen z.B. aufgrund von Nutzerwünschen, sondern um Materialmassenmehrungen, technisch anzupassende Planungen oder notwendige technische Veränderungen, um die Funktionsfähigkeit des Baus zu gewährleisten.
Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung/Kostenberechnung ist der voraussichtliche Finanzbedarf ermittelt worden. Dieser Finanzbedarf wurde durch die Haushaltsanmeldungen 2021-2024 sichergestellt. Erst mit der baulichen Umsetzung im Jahr 2024 haben sich durch den Bau und durch z.B. komplexere Bauausführungen Mehraufwendungen ergeben. Durch die nun vorliegenden geprüften Nachtragsangebote besteht Gewissheit über den zusätzlichen Finanzbedarf.
Dieser beläuft sich für die Grundschule Anne Frank (Mensa-Umbau und Dachsanierung) auf ca. 200.000 Euro bei einem haushaltsrechtlich gesicherten Budget von 2.424.000 Euro. Dies entspricht einem Mehrbedarf von 8,25 %.
Bei dem Hort-Neubau beläuft sich der Finanzmehrbedarf auf 700.000 Euro bei einem haushaltsrechtlich gesicherten Budget von 7.230.000 Euro. Dies entspricht einem Mehrbedarf von 9,68 %.
Eine genaue Kostenvorausschau ist in der Regel nicht möglich:
Durch die in Summe zusammengefassten nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätze 2024 sowie Reste aus 2023 von 900.000 Euro aus verschiedenen Schul- und Kitaprojekten wird der haushaltsrechtlich zu sichernde Finanzbedarf für die Anne-Frank-Schule und den Hort überplanmäßig gedeckt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ca. 260 kg² CO2-Äqv-gesamt
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
x Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 96 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 10,6 Mio. € c) an Folgekosten: lfd. Kosten der Bewirtschaftung d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, mit Beschlussfassung der überplanm. Ausgaben Teilhaushalt / Kostenstelle: 55640 Anne-Frank-Schule / 57280 Hort Anne-Frank Investitions-Nr.: 01-211-011 Anne-Frank-Schule/ 01-365-028 Hort Anne-Frank Haushaltsjahr: 2021-2025
e) mögliche Einnahmen: Integrationsfonds 1,022 Mio. Euro BAFA Lüftung 0,640 Mio. Euro Kreisschulbauk. 0,166 Mio. Euro KfW 0,2 Mio. Euro
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Auszahlung für das Umbau- und Sanierungsvorhaben Grundschule Anne Frank (Investitionsmaßnahme Invest-Nr. 01-211-011) in Höhe von 200.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus folgendem nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansatz bereitgestellt: - 200.000 Euro 01-211-004 Grundschule Lüne Altbausanierung (HH-Rest 2023)
Der überplanmäßigen Auszahlung für das Neubau-Vorhaben Hort Anne Frank (Investitionsmaßnahme Invest-Nr. Nr. 01-365-028) in Höhe von 450.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus folgenden nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätzen bereitgestellt: - 200.000 Euro 01-365-030 Außenanlage Kita Kaltenmoor (HH-Ansatz 2024) - 50.000 Euro 01-365-003 Kita Marienplatz (HH-Rest 2023) - 50.000 Euro 01-365-007 Kita Lüner Weg (HH-Ansatz 2024, Minderbedarf) - 50.000 Euro 01-221-001 Johannes Rabeler Sch. Hauptgebäude (HH-Ansatz 2024) - 100.000 Euro 01-221-001 Johannes Rabeler Sch. Haus II (HH-Rest, Minderbedarf)
Der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Beauftragung von Leistungen (Mittelabfluss erst in 2025) für das Neubau-Vorhaben Hort Anne Frank (Investitionsmaßnahme Invest-Nr. Nr. 01-365-028) in Höhe von 250.000 Euro wird nach § 117 NkomVG zugestimmt. Die Deckung wird durch folgende bisher nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt: - 250.000 Euro 01-218-006 IGS Kreideberg (Verpflichtungsermächtigung)
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