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Vorlage - VO/11365/24  

 
 
Betreff: überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bauvorhaben Hort Anne Frank und und Grundschule Anne Frank (Mensa-Umbau; Dach)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Maja Lucht
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 55 - Schulen
   DEZERNAT II
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT VI
   Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.08.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Zur Vervollständigung des Ganztagsangebots im Stadtteil Kaltenmoor wird in Ergänzung zur Anne-Frank-Grundschule ein Neubau für einen 4-Gruppen-Hort in direkter Nachbarschaft errichtet. Der Spatenstich für den Hort erfolgte am 15.02.2023. Er wurde in Holzrahmenbauweise mit einer Strohdämmung und Lehmputz errichtet. Bei der Planung, Materialwahl sowie bei der Ausführung wurden die Grundsätze der Materialkreislaufwirtschaft beachtet. Die Fertigstellung ist für Herbst (Oktober / November) diesen Jahres vorgesehen.

Zusätzlich wurder eine gemeinsame Nutzung durch Hort- und Schulkinder die Austeilküche in der Anne-Frank-Grundschule entsprechend dem Stand der Technik im laufenden Schulbetrieb modernisiert. Der jetzige Musik- und Multifunktionsraum wirdr eine Erweiterung des Speiseraums entsprechend umgestaltet und ausgestattet werden. Der Musikraum erhält im Gebäude einen neuen Standort, sobald der Werkraum und der Imbissbereich in die neuen Räume des Hortes umziehen können. Zusätzlich zu den Arbeiten im Schulgebäude wurde auch das schadhafte Dach der Mensa erneuert. Auf dem Dach wurde die Lüftungstechnik montiert. Insgesamt handelt es sich um drei miteinander verbundene Bau- bzw. Sanierungsvorhaben.

 

r die Bauvorhaben an der Grundschule Anne-Frank sowie dem Hort-Neubau sind im Zuge des Baus mehrere Nachtragsvereinbarungen für verschiedene Gewerke zu schließen.

Die Budgets für den Mensa-Umbau (Invest-Nr. 01-211-011) und den Hort-Neubau (Invest-Nr. 01-365-028) sind durch Beauftragungen ausgeschöpft.

Die nachzubeauftragenden Auftragserweiterungen sind bereits vor Ort ausgeführt und durch die Fachplaner begleitet worden. Die Abstimmungen erfolgten auf der Baustelle während der Bauphase. Bei den ausgeführten Leistungen handelt es sich um r den Bauablauf erforderliche Arbeiten, die von den ausführenden Firmen ordnungsgemäß erbracht wurden. Somit ist kein Sach- oder Finanzschaden entstanden. hrend des Bauablaufes mussten verschiedentlich Planungen oder Ausführungen angepasst werden. Diese Arbeiten waren in den ursprünglichen Aufträgen an die ausführenden Firmen nicht enthalten und sind somit aufgrund von Nachtragsangeboten nachträglich zu beauftragen. Die Prüfung der Nachtragsangebote durch die Fachplanungsbüros hat zum Teil erhebliche Zeit in Anspruch genommen, so dass die geprüften Unterlagen der Verwaltung erst Ende Juni für eine Beauftragung vorlagen. 

 

Bei den ausgeführten Leistungen handelt es sich um keine Umplanungen z.B. aufgrund von Nutzerwünschen, sondern um Materialmassenmehrungen, technisch anzupassende Planungen oder notwendige technische Veränderungen, um die Funktionsfähigkeit des Baus zu gewährleisten.

 

Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung/Kostenberechnung ist der voraussichtliche Finanzbedarf ermittelt worden. Dieser Finanzbedarf wurde durch die Haushaltsanmeldungen 2021-2024 sichergestellt. Erst mit der baulichen Umsetzung im Jahr 2024 haben sich durch den Bau und durch z.B. komplexere Bauausführungen Mehraufwendungen ergeben.

Durch die nun vorliegenden geprüften Nachtragsangebote besteht Gewissheit über den zusätzlichen Finanzbedarf.

 

Dieser beläuft sich für die Grundschule Anne Frank (Mensa-Umbau und Dachsanierung) auf ca. 200.000 Euro bei einem haushaltsrechtlich gesicherten Budget von 2.424.000 Euro. Dies entspricht einem Mehrbedarf von 8,25 %.

 

Bei dem Hort-Neubau beläuft sich der Finanzmehrbedarf auf 700.000 Euro bei einem haushaltsrechtlich gesicherten Budget von 7.230.000 Euro. Dies entspricht einem Mehrbedarf von 9,68 %.

 

Eine genaue Kostenvorausschau ist in der Regel nicht möglich:

  • So wurde bei anderen Bauvorhaben (z.B. Johannes-Rabeler-Schule Haus II mit 100.000 Euro; Erweiterung Kita Lüne mit Außenanlagen mit 50.000 Euro) das Budget für die jeweiligen Maßnahmen zu hoch eingeschätzt und nicht vollständig verwendet.

 

  • Bei anderen Maßnahmen konnte die Planung noch nicht termingerecht starten, weil die freien Personalstellen nicht besetzt waren (Außenanlage Kita Kaltenmoor mit 200.000 Euro; haustechnische Anlagen Kita Marienplatz mit 50.000 Euro, Altbausanierung Grundschule Lüne mit 200.000 Euro). Dadurch verzögert sich der Projektstart.

 

  • r die Vorhaben Sanierung Hauptgebäude Johannes-Rabeler-Schule (50.000 Euro) und Erweiterungsbau IGS Kreideberg (250.000 Euro) haben sich Konzeptveränderungen ergeben, die Auswirkungen auf den Mittelabfluss haben, so dass die liquiden Mittel erst später benötigt werden. 

 

 

Durch die in Summe zusammengefassten nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätze 2024 sowie Reste aus 2023 von 900.000 Euro aus verschiedenen Schul- und Kitaprojekten wird der haushaltsrechtlich zu sichernde Finanzbedarf für die Anne-Frank-Schule und den Hort überplanmäßig gedeckt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

CO2-Emissionen (-), nachhaltige Baustoffe (+), PV (+), Materialkreislaufwirtschaft (+), Gründach (+) 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Infrastruktur für Bildungsangebot und nachschulische Betreuung

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Anschluss an Fernwärme-Netz und PV-Anlage

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Verwendung schadstoffarmer Baumaterialien, materialökologische Untersuchung, Reduzierung Materialvielfalt

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Nachmittagsbetreuung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Barrierefreiheit; Schaffung von Lern- und Fördermöglichkeiten

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ca. 260 kg² CO2-Äqv-gesamt

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

x Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:         96 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:  10,6 Mio. €

c)  an Folgekosten:     lfd. Kosten der Bewirtschaftung

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, mit Beschlussfassung der überplanm. Ausgaben 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  55640 Anne-Frank-Schule  /  57280 Hort Anne-Frank 

 Investitions-Nr.: 01-211-011 Anne-Frank-Schule/ 01-365-028 Hort Anne-Frank              

Haushaltsjahr: 2021-2025 

 

e)  mögliche Einnahmen:

  Integrationsfonds  1,022 Mio. Euro

      BAFA Lüftung        0,640 Mio. Euro

      Kreisschulbauk.      0,166 Mio. Euro

       KfW                        0,2    Mio. Euro   

 

 

Anlagen: keine

 


Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Auszahlung für das Umbau- und Sanierungsvorhaben Grundschule Anne Frank (Investitionsmaßnahme Invest-Nr. 01-211-011) in Höhe von 200.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus folgendem nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansatz bereitgestellt:

-          200.000 Euro  01-211-004 Grundschule Lüne Altbausanierung (HH-Rest 2023)

 

 

Der überplanmäßigen Auszahlung für das Neubau-Vorhaben Hort Anne Frank (Investitionsmaßnahme Invest-Nr. Nr. 01-365-028) in Höhe von 450.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus folgenden nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätzen bereitgestellt:

-          200.000 Euro  01-365-030 Außenanlage Kita Kaltenmoor (HH-Ansatz 2024)

-            50.000 Euro 01-365-003 Kita Marienplatz (HH-Rest 2023)

-            50.000 Euro 01-365-007 Kita Lüner Weg (HH-Ansatz 2024, Minderbedarf)

-            50.000 Euro 01-221-001 Johannes Rabeler Sch. Hauptgebäude (HH-Ansatz 2024)

-          100.000 Euro 01-221-001 Johannes Rabeler Sch. Haus II (HH-Rest, Minderbedarf)

 

 

Der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Beauftragung von Leistungen (Mittelabfluss erst in 2025) für das Neubau-Vorhaben Hort Anne Frank (Investitionsmaßnahme Invest-Nr. Nr. 01-365-028) in Höhe von 250.000 Euro wird nach § 117 NkomVG zugestimmt.

Die Deckung wird durch folgende bisher nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt:

-          250.000 Euro 01-218-006 IGS Kreideberg  (Verpflichtungsermächtigung)