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Vorlage - VO/11364/24  

 
 
Betreff: überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln; Bauvorhaben Stadtteilhaus Oedeme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Maja Lucht
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT V
   05 - Entwicklung und strategische Steuerung
   DEZERNAT VI
   Bereich 81 - Hochbau & Technik
   Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.08.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Das Stadtteilhaus Oedeme („OASE“  = Oedeme aktiv sozial entdecken) konnte zum 03. August 2024 erfolgreich eingeweiht werden. Der Jugendtreff aus dem Gebäude in der Straße Großer Garten ist bereits in die neuen Räumlichkeiten umgezogen. Im Obergeschoss werden ebenfalls in den nächsten Tagen die noch leer stehenden Büros durch das Stadtteilmanagement bezogen werden. Im großen Saal im Erdgeschoss sind ab September die ersten Veranstaltungen geplant.

 

Im Außenbereich erfolgen weitere Arbeiten nach den vorgeschriebenen Ruhezeiten, damit sich das Material bei verschiedenen Witterungen „legen“ kann. Anschließend werden noch die Mülleinhausung, die E-Ladesäulen und Fahrradständer aufgestellt. Im Spätherbst nach der warmen Jahreszeit erfolgt die Bepflanzung eines Grünstreifens. Dies ist eine Auflage des Bebauungsplanes, die nach Abschluss der Bebauung umgesetzt werden kann. Die Kosten für die Herstellung belaufen sich auf 10.000 20.000 Euro und werden aus Gründen der Vereinfachung diesem Projekt zugeordnet. Eine entsprechende Finanzierung wird durch die Zustimmung zu dieser überplanmäßigen Auszahlung aus dem Projekt ‚Stadtteilhaus Oedeme sichergestellt.

 

Die Planung und der Bauablauf des Stadtteilhauses wurde mehrfach angepasst auf Gegebenheiten vor Ort, den Nutzungsanforderungen, das Budget und auf die organisatorischen Herausforderungen, die sich durch die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise (Personalengpässe, Materiallieferschwierigkeiten, Materialpreissteigerungen wegen der Energiekrise) für diesen Bau ergeben haben.

 

Das haushaltsrechtlich gesicherte Budget beläuft sich auf rd. 3 Mio. Euro. Im Jahr 2024 sind durch die Submissionsergebnisse für einige Gewerke noch Baupreissteigerungen zu verzeichnen gewesen. Ebenso sind im Zuge der Schlussphase noch einige Arbeiten hinzugekommen (insbesondere Auffahrt, Übergang zum Schützenplatz), die kostentechnisch in dieser Form nicht eingeplant waren.

Die Kostenschätzung lag Stand Juni 2024 bereits bei 3,2 Mio. Euro.

 

Die finalen Schlussrechnungen für das Projekt werden voraussichtlich bis Ende Februar eintreffen und nach sachlich und rechnerischer Prüfung beglichen werden. 

Die genaue Höhe hängt von den tatsächlich geleisteten Stunden und verbauten Mengen ab und kann daher nicht punktgenau kalkuliert werden. Da das Budget vollständig ausgeschöpft ist, wird eine Deckung für die Mehrkosten sowie für die noch ausstehenden Arbeiten benötigt.  

 

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch Beauftragungen aus, deren Finanzierung ebenfalls durch Zustimmung dieser überplanmäßigen Ausgabe gesichert werden soll. Hierbei handelt es sich um

 

-          Fahrradunterstand

-          öffentliche Servicereparaturstation für Räder

-          ein Grillplatz für den Jugendtreff auf deren Außenbereich

-          ein Sonnensegel für den Jugendtreff

-          Sitzbankecke für den Jugendtreff

 

In Summe soll das Budget von 3 Mio. auf 3,37 Euro erhöht werden. Gegebenenfalls wird dies Budget nicht vollständig verwendet. Jedoch ist die Liquidität erforderlich, um die eingehenden Schlussrechnungen der verschiedenen Gewerke und Fachplaner sicher begleichen zu können.

 

Die Deckung erfolgt aus den in diesem Jahr nicht verwendeten Haushaltsansatz für den ‚ 4. Bauabschnitt Sanierung Verwaltungsgebäude Klosterhof aus der Investitions-Nummer 01-111-023 Sanierung städtische Liegenschaften. Derzeit werden noch die Arbeiten für den 3. BA im Klosterhof ausgeführt. Über Zeitpunkt und Umfang zur Planung und Ausführung des 4. Bauabschnittes ist im Zuge der Haushaltsplanung 2025/26 zu entscheiden.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Jegliche Form von Bautätigkeit führt zu einem CO2-Ausstoß. Durch eine energetische Bauweise können die Umweltauswirkungen in der Betriebsführungsphase reduziert werden. 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Stadtteilhäuser dienen der stadtteilorientierten sozialen Arbeit und sind somit ein wichtiger Bestandteil einer bürger:innenorientierten Infrastruktur 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Das Gebäude wird durch eine Erdwärmepumpe beheizt.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Das Gebäude enthält eine Lüftungsanlage. Zudem wird durch große Fensterflächen auf eine natürliche Beleuchtung und eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre für die Nutzer geachtet.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Jegliche Form von Bautätigkeit führt zu einem CO2-Ausstoß. Durch eine energetische Bauweise können die Umweltauswirkungen in der Betriebsführungsphase reduziert werden. 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Stadtteilhäuser dienen der stadtteilorientierten sozialen Arbeit und sind somit ein wichtiger Bestandteil einer bürger:innenorientierten Infrastruktur 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): N.N. t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

x Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:                   64 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 3,37 Mio. €

c)  an Folgekosten:   lfd. Kosten der Bewirtschaftung

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, mit Genehmigung der überplanmäßigen Auszahlung

 Investitions-Nr.:  01-315-018 Stadtteilhaus Oedeme/ Projekt I 388              

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 52090 DGH Oedeme 

 Produkt / Kostenträger: 31560102 Stadtteilorientierte Arbeit  

 Haushaltsjahr: 2019-2024 

 

e)  mögliche Einnahmen zur Deckung des Gesamtvorhabens:

     Bundesförderung für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf dem Wärme

     markt in Höhe von ca. 26.000 Euro.

     Strukturentwicklungsfonds des Landkreises in Höhe von 32.250 Euro

 

Anlagen: keine

 


Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Auszahlung r den Neubau des Stadtteilhauses Oedeme (Invest-Nr. 01-315-018 ) in Höhe von 370.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus folgendem bisher nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansatz bereitgestellt:

-          370.000 Euro  01-111-023 Sanierung städtische Liegenschaften (HH-Ansatz 2024)