Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Eingeführt wurde der Verfügungsfonds ursprünglich im Jahr 1999 in Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Soziale Stadt“. Förderrechtlich ergeben sich die Rahmenbedingungen aus der Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung, die jährlich beschlossen wird. Darauf aufbauend entwickeln die Länder eine Förderrichtlinie für den Einsatz von Städtebauförderung. Die Programmkommunen können im Zuge ihrer kommunalen Selbstverwaltung für den Einsatz von Verfügungsfonds die Rahmenbedingungen formulieren. Aufgrund des neu etablierten Fördermittelmanagements der Hansestadt Lüneburg ist fortan eine Förderrichtlinie zur Vergabe von Finanzierungsmitteln aus dem Verfügungsfonds in Kaltenmoor und Am Weißen Turm erforderlich. Die hier vorgelegten Fachförderrichtlinien entsprechen den Vorgaben der „Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte“ der Hansestadt Lüneburg vom 20.03.2024.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen:- c) an Folgekosten: jährlich wird für den Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet „Kaltenmoor“ ein Budget in Höhe von 30.000 € und für das Sanierungsgebiet „Am Weißen Turm“ in Höhe von 10.000 € aus Städtebaufördermitteln (90% Förderung) zur Verfügung gestellt. Die Verfügungsfonds sind Bestandteil des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 06910 und 06985 Produkt / Kostenträger: 51100202 Haushaltsjahr: 2024 bis 2027
e) mögliche Einnahmen: Städtebaufördermittel
Anlagen: - Richtlinie Verfügungsfonds Kaltenmoor - Richtlinie Verfügungsfonds Am Weißen Turm
Beschlussvorschlag: Die Förderrichtlinien für die Verfügungsfonds in den Sanierungsgebieten Kaltenmoor und Am Weißen Turm werden beschlossen.
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