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Vorlage - VO/11355/24  

 
 
Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2018 - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kubisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Kubisch, Katrin  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
14.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.08.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die niedersächsischen Kommunen sind verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2012 erstmals in 2013 einen konsolidierten Gesamtabschluss (kommunaler Gesamtabschluss, Konzernabschluss) für den kommunalen Konzernverbund vorzulegen.

 

Nach der Erstellung von zwei Pilot-Abschlüssen in den Jahren 2010 und 2011 wurden die konsolidierten Gesamtabschlüsse 2012 bis 2017 vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und den Gremien vorgestellt. Nun ist der konsolidierte Gesamtabschluss 2018 erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft worden.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss ist gem. § 128 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach den Regeln des Jahresabschlusses aufzustellen und durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Der Konzernabschluss ist deshalb zusätzlich zum „doppischen“ Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.

 

Durch die Betrachtung der Hansestadt Lüneburg als „einheitliches Unternehmen“ (wirtschaftliche Einheit), vergleichbar mit einem Konzern, soll eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Kommune geschaffen werden. Der konsolidierte Gesamtabschluss dient der Information des Rates, der Verwaltung, der Bürger und der Öffentlichkeit.

 

Die Gesamtbilanz (Anlage 1, Seite 7) sowie die konsolidierte Ergebnisrechnung (Anlage 1, Seite 8) zum 31.12.2018 sind in der Anlage beigefügt. In der Anlage 1 „Konsolidierter Gesamtabschluss 2018 Konsolidierungsbericht“ werden die Konsolidierungsmethoden, -erfordernisse sowie Abweichungen zum Vorjahr dargestellt.

 

Die Oberbürgermeisterin Frau Kalisch hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2018 festgestellt.

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 ist als Anlage 2 beigefügt. Der Bericht enthält keine Prüfbemerkungen, so dass von einer Stellungnahme der Verwaltung abgesehen werden kann.

 

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Gesamtabschluss gem. § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG entgegensteht.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 


B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 32,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1: Konsolidierter Gesamtabschluss 2018 Konsolidierungsbericht

Anlage 2: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Konsolidierter Gesamtabschluss 2018 - Konsolidierungsbericht (3571 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 (259 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt und zur Kenntnis genommen.