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Vorlage - VO/11339/24  

 
 
Betreff: Antrag "Sprintlaufbahn für die GS Lüne auf dem Gelände des ESV Lüneburg" (Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und CDU-Fraktion vom 05.06.2024, eingegangen 05.06.2024 um 8:38 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  DEZERNAT V
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.06.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
20.08.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
01.10.2024 
Sitzung des Schulausschusses    
Ausschuss für Sport Vorberatung
24.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sport    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sh. gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und CDU-Fraktion vom 05.06.2024 zum Thema „Sprintlaufbahn für die GS Lüne auf dem Gelände des ESV Lüneburg“

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Das Kerncurriculum (KC) für den Sport in der Grundschule verlangt, dass Grundschulkinder am Ende vom Schuljahrgang vier mindestens 50 Meter im maximalen Tempo laufen können (50-Meter-Lauf). Daher ist eine entsprechende Kurzstrecken-Laufbahn notwendig, um die Vorgaben des KC erfüllen zu können. Auch Zweitklässler sollen schon entsprechend 30 Meter im maximalen Tempo laufen können. Auf dem Schulgrundstück der Grundschule Lüne existiert keine solche Laufbahn, sodass das nahegelegene ESV-Sportgelände als Ausweichmöglichkeit besteht.

 

Auf dem städtischen an die Eisenbahner Sportverein Lüneburg von 1934 e.V. (ESV) verpachteten Sportgelände befindet sich eine Weitsprunganlage mit einer Anlaufstrecke von 50m. Diese Anlaufstrecke ist auch als Kurzlaufstrecke zu nutzen und hat entsprechende Linierungen (siehe Fotos auf nachfolgender Seite).

 

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Gemäß Pachtvertrag verpflichtet sich der Verein die Sportanlage nebst Umkleideräume und sonstigen Anlagen den öffentlichen Schulen zur Verfügung zu stellen.

 

Diese Anlage wird nach Aussage der Schulleitung auch genutzt. Die Schule würde eine Rundlaufbahn oder eine zweite Kurzstreckenlaufbahn begrüßen.

 

Die Voraussetzungen für eine Rundlaufbahn sind vor Ort voraussichtlich nicht gegeben.

Ein Ausbau der Splittlaufbahn zur Kurzlaufstrecke wäre theoretischglich.

 

 

Mit den vorhandenen Personalkapazitäten im Fachbereich Gebäudewirtschaft ist diese Maßnahme jedoch nicht zeitnah umsetzbar.

 

Leider gibt es im Stadtgebiet noch andere Grundschulen, die auf eine  deutlich schlechtere Ausstattung zurückgreifen müssen. Aus diesem Grunde ist für die Grundschule Häcklingen (2023: 80.000 €, 2024: 70.000 €, 2025: 50.000 €) und für die Grundschule Hermann-Löns (2024: 120.000 €)  bereits ein entsprechender Haushaltsansatz vorgesehen. Dieser wurde für die Grundschule Häcklingen aus dem Haushaltsjahr 2023 nach 2024 übertragen und muss aufgrund des Umfanges des Sanierungsbedarfs im Jahr 2025 aufgestockt werden. Eine Sanierung der Anlagen beider Schulen kann aufgrund der Personalsituation erst im Sommer 2025 umgesetzt werden. Die Anlagen werden im Rahmen der Bauunterhaltung bis dahin notdürftig nutzbar gehalten. Die Grundschule Häcklingen wartet somit bereits seit 2 Jahren auf die Erneuerung.

 

Ein weiteres Projekt in diesem Zusammenhang ist die Neugestaltung der Außenanlage der Grundschule Hasenburger Berg.

 

Unter Berücksichtigung der Sanierungsbedarfe an anderen Schulen ist die Grundschule Lüne in dieser Hinsicht vergleichsweise gut ausgestattet.

 

 

Ein Neubau einer separaten Kurzstreckenbahn auf dem Sportgelände des ESV für die Grundschule Lüne und eine Erneuerung der Außenanlage mit Kurzstreckenlaufbahn an der Grundschule Hasenburger Berg ren unter Betrachtung der Personalsituation ab 2026 realistisch denkbar.

r das ESV-Sportgelände (Grundschule Lüne) müsste zur Realisierung des Projektes ein Ansatz von rd. 150.000 Euro in 2026 im Haushalt bereitgestellt werden.

 

 

Ergänzung:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat den Antrag in seiner Sitzung am 22.08.2024 in den Schulausschuss und den Ausschuss für Sport zur weiteren Beratung verwiesen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 87 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und CDU-Fraktion vom 05.06.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 06_05 Antrag FDP_ CDU Laufbahn-GS-Lüne (141 KB)