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Sachverhalt:
Sh. gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und CDU-Fraktion vom 05.06.2024 zum Thema „Sprintlaufbahn für die GS Lüne auf dem Gelände des ESV Lüneburg“
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Das Kerncurriculum (KC) für den Sport in der Grundschule verlangt, dass Grundschulkinder am Ende vom Schuljahrgang vier mindestens 50 Meter im maximalen Tempo laufen können (50-Meter-Lauf). Daher ist eine entsprechende Kurzstrecken-Laufbahn notwendig, um die Vorgaben des KC erfüllen zu können. Auch Zweitklässler sollen schon entsprechend 30 Meter im maximalen Tempo laufen können. Auf dem Schulgrundstück der Grundschule Lüne existiert keine solche Laufbahn, sodass das nahegelegene ESV-Sportgelände als Ausweichmöglichkeit besteht.
Auf dem städtischen an die Eisenbahner Sportverein Lüneburg von 1934 e.V. (ESV) verpachteten Sportgelände befindet sich eine Weitsprunganlage mit einer Anlaufstrecke von 50m. Diese Anlaufstrecke ist auch als Kurzlaufstrecke zu nutzen und hat entsprechende Linierungen (siehe Fotos auf nachfolgender Seite).
Gemäß Pachtvertrag verpflichtet sich der Verein die Sportanlage nebst Umkleideräume und sonstigen Anlagen den öffentlichen Schulen zur Verfügung zu stellen.
Diese Anlage wird nach Aussage der Schulleitung auch genutzt. Die Schule würde eine Rundlaufbahn oder eine zweite Kurzstreckenlaufbahn begrüßen.
Die Voraussetzungen für eine Rundlaufbahn sind vor Ort voraussichtlich nicht gegeben. Ein Ausbau der Splittlaufbahn zur Kurzlaufstrecke wäre theoretisch möglich.
Mit den vorhandenen Personalkapazitäten im Fachbereich Gebäudewirtschaft ist diese Maßnahme jedoch nicht zeitnah umsetzbar.
Leider gibt es im Stadtgebiet noch andere Grundschulen, die auf eine deutlich schlechtere Ausstattung zurückgreifen müssen. Aus diesem Grunde ist für die Grundschule Häcklingen (2023: 80.000 €, 2024: 70.000 €, 2025: 50.000 €) und für die Grundschule Hermann-Löns (2024: 120.000 €) bereits ein entsprechender Haushaltsansatz vorgesehen. Dieser wurde für die Grundschule Häcklingen aus dem Haushaltsjahr 2023 nach 2024 übertragen und muss aufgrund des Umfanges des Sanierungsbedarfs im Jahr 2025 aufgestockt werden. Eine Sanierung der Anlagen beider Schulen kann aufgrund der Personalsituation erst im Sommer 2025 umgesetzt werden. Die Anlagen werden im Rahmen der Bauunterhaltung bis dahin notdürftig nutzbar gehalten. Die Grundschule Häcklingen wartet somit bereits seit 2 Jahren auf die Erneuerung.
Ein weiteres Projekt in diesem Zusammenhang ist die Neugestaltung der Außenanlage der Grundschule Hasenburger Berg.
Unter Berücksichtigung der Sanierungsbedarfe an anderen Schulen ist die Grundschule Lüne in dieser Hinsicht vergleichsweise gut ausgestattet.
Ein Neubau einer separaten Kurzstreckenbahn auf dem Sportgelände des ESV für die Grundschule Lüne und eine Erneuerung der Außenanlage mit Kurzstreckenlaufbahn an der Grundschule Hasenburger Berg wären unter Betrachtung der Personalsituation ab 2026 realistisch denkbar. Für das ESV-Sportgelände (Grundschule Lüne) müsste zur Realisierung des Projektes ein Ansatz von rd. 150.000 Euro in 2026 im Haushalt bereitgestellt werden.
Ergänzung: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat den Antrag in seiner Sitzung am 22.08.2024 in den Schulausschuss und den Ausschuss für Sport zur weiteren Beratung verwiesen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 87 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und CDU-Fraktion vom 05.06.2024
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