Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Gruppe Die Partei/Die Linke hat den beigefügten Antrag gestellt.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat zu der Thematik der Sicherstellung des Zugangs zu digitalen Endgeräten für alle Schüler:innen der IGS Kaltenmoor im Rahmen einer Einwohnendenfrage der Elternvertreter:innen an der IGS Kaltenmoor in der Ratssitzung am 12.05.2022 bereits Stellung genommen.
An der Sach- und Rechtslage hat sich seitdem nichts geändert. Nach § 71 des Nds. Schulgesetzes ist genau geregelt, dass die Erziehungsberechtigten die Schüler:innen zweckentsprechend für den Unterricht auszustatten haben, also insbesondere die Lernmittel zu beschaffen haben. Digitale Endgeräte sind in diesem Sinne ebenfalls Lernmittel. Das Land Niedersachsen wäre gefordert hier eine Lösung herbeizuführen, indem digitale Lernmittel ebenfalls unter die Lernmittelfreiheit fallen. Eine solche gesetzliche Regelung gibt es bisher jedoch nicht.
So sehr es sich die Verwaltung auch wünscht, einfach und unkompliziert Unterstützung leisten zu können, finden sich die Grenzen dieses Handelns in der Beachtung der Zuständigkeiten im Verwaltungshandeln sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen.
Die Hansestadt Lüneburg hat hoch defizitäre Haushalte und muss daher jedes Jahr ein Haushaltssicherrungskonzept auflegen, aus dem hervorgeht, mit welchen Maßnahmen die Hansestadt Lüneburg das Defizit reduzieren wird. Eine Ausweitung von freiwilligen Leistungen und somit auch die Finanzierung von digitalen Endgeräten für die Schüler:innen der IGS Lüneburg ist daher nicht möglich. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes müssten zudem alle Schüler:innen von Schulen, die bereits Tablett Klassen haben, gleichermaßen unterstützt werden, was noch weniger realisierbar ist. Andere Finanzierungsmöglichkeiten über Stiftungen und Betriebe, um die sich Mitglieder des Rates schon bemüht hatten, haben sich nicht aufgetan.
Die Verwaltung empfiehlt aus den genannten Gründen, den Antrag der Gruppe die Partei/ die Linke abzulehnen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag "Zugang zu digitalen Endgeräten für alle Schüler:innen der IGS Kaltenmoor sicherstellen", Antrag der Gruppe die Partei/Die Linke vom 25.05.2024
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