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Vorlage - VO/11317/24  

 
 
Betreff: Antrag "Zugang zu digitalen Endgeräten für alle Schüler:innen der IGS Kaltenmoor sicherstellen" (Antrag der Gruppe die Partei/Die Linke vom 25.05.2024, eingegangen am 25.05.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.06.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
22.08.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg abgelehnt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gruppe Die Partei/Die Linke hat den beigefügten Antrag gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung hat zu der Thematik der Sicherstellung des Zugangs zu digitalen Endgeräten für alle Schüler:innen der IGS Kaltenmoor im Rahmen einer Einwohnendenfrage der Elternvertreter:innen an der IGS Kaltenmoor in der Ratssitzung am 12.05.2022 bereits Stellung genommen.

 

An der Sach- und Rechtslage hat sich seitdem nichts geändert. Nach § 71 des Nds. Schulgesetzes ist genau geregelt, dass die Erziehungsberechtigten die Schüler:innen zweckentsprechend für den Unterricht auszustatten haben, also insbesondere die Lernmittel zu beschaffen haben. Digitale Endgeräte sind in diesem Sinne ebenfalls Lernmittel. Das Land Niedersachsen wäre gefordert hier eine Lösung herbeizuführen, indem digitale Lernmittel ebenfalls unter die Lernmittelfreiheit fallen. Eine solche gesetzliche Regelung gibt es bisher jedoch nicht.

 

So sehr es sich die Verwaltung auch nscht, einfach und unkompliziert Unterstützung leisten zu können, finden sich die Grenzen dieses Handelns in der Beachtung der Zuständigkeiten im Verwaltungshandeln sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat hoch defizitäre Haushalte und muss daher jedes Jahr ein Haushaltssicherrungskonzept auflegen, aus dem hervorgeht, mit welchen Maßnahmen die Hansestadt Lüneburg das Defizit reduzieren wird. Eine Ausweitung von freiwilligen Leistungen und somit auch die Finanzierung von digitalen Endgeräten für die Schüler:innen der IGS Lüneburg ist daher nicht möglich. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes müssten zudem alle Schüler:innen von Schulen, die bereits Tablett Klassen haben, gleichermaßen unterstützt werden, was noch weniger realisierbar ist. Andere Finanzierungsmöglichkeiten über Stiftungen und Betriebe, um die sich Mitglieder des Rates schon bemüht hatten, haben sich nicht aufgetan.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus den genannten Gründen, den Antrag der Gruppe die Partei/ die Linke abzulehnen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag "Zugang zu digitalen Endgeräten für alle Schüler:innen der IGS Kaltenmoor sicherstellen", Antrag der Gruppe die Partei/Die Linke vom 25.05.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Digitale Endgeräte an der IGS in Kaltenmoor (108 KB)