Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg sieht im Jahr 2024 Maßnahmen im Bereich der Sportförderung zur Unterstützung der städtischen Sport- und Schützenvereinen und zur Erhaltung und Aufwertung der notwendigen Sportinfrastruktur vor.
Unter anderem steht innerhalb der freiwilligen Leistungen auch der „Sportfördertopf“ mit 50.000 € zur Verfügung.
Zwei Vereine erhalten bereits Zuschüsse aus diesem Topf,über ein Antrag wird im Verwaltungsausschuss am 28.05.2024 entschieden.
Der VfL Lüneburg beantragt mit Schreiben vom 25.01.2024 zur Umwandlung eines Tennisplatzes in einen Hartplatz von der Hansestadt Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von 10.000 €. Die beantragte Maßnahme entspricht dem Zweck des Sportfördertopfes und ist nicht mit der Zuschussvereinbarung hinsichtlich der Vermeidung der Insolvenz in Verbindung zu bringen.
Nach Bewilligung aller Anträge verbleiben im Sportfördertopf noch 18.000 €
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 61 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 Produkt / Kostenträger: 421001/42100102 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Antrag des VfL lüneburg - Liste Sportfördertopf
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:
Der VfL Lüneburg erhält einen Zuschuss aus dem Sportfördertopf in Höhe von 10.000 €.
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