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Vorlage - VO/11315/24  

 
 
Betreff: Sportfördertopf 2024- Zuschüsse an Sportvereine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05-1 - Strategische Führungsunterstützung Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Vorberatung
04.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sport ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
18.06.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg sieht im Jahr 2024 Maßnahmen im Bereich der Sportförderung zur Unterstützung der städtischen Sport- und Schützenvereinen und zur Erhaltung und Aufwertung der notwendigen Sportinfrastruktur vor.

 

Unter anderem steht innerhalb der freiwilligen Leistungen auch der „Sportfördertopf“ mit 50.000 € zur Verfügung.

 

Zwei Vereine erhalten bereits Zuschüsse aus diesem Topf,über ein Antrag wird im Verwaltungsausschuss am 28.05.2024 entschieden.

 

Der VfL Lüneburg beantragt mit Schreiben vom 25.01.2024 zur Umwandlung eines Tennisplatzes in einen Hartplatz von der Hansestadt Lüneburg einen Zuschuss in Höhe von 10.000 €. Die beantragte Maßnahme entspricht dem Zweck des Sportfördertopfes und ist nicht mit der Zuschussvereinbarung hinsichtlich der Vermeidung der Insolvenz in Verbindung zu bringen.

 

Nach Bewilligung aller Anträge verbleiben im Sportfördertopf noch 18.000 €

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum sparsamen und damit klimaverträglichen Verbrauch von Wasser werden unterstützt

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Energie-Einsparung durch energetische Sanierung

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Attraktivität der Sportvereine wird gefördert.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 61

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 

 Produkt / Kostenträger: 421001/42100102

 Haushaltsjahr: 2024

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Antrag des VfL lüneburg

-         Liste Sportfördertopf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Hansestadt (102 KB)      
Anlage 2 2 2024_05_24_Übersicht_Anträge_50_TE_Topf_2024 (76 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der VfL Lüneburg erhält einen Zuschuss aus dem Sportfördertopf in Höhe von 10.000 €.