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Vorlage - VO/1179/04  

 
 
Betreff: Kindertagesstättenbetreuung für den Einzugsbereich des Neubaugebietes Schaperdrift/Teufelsküche
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.09.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 23.03.2004 und 02.06.2004 mit der Situation der Kita-Versorgung im Bereich des Ortsteils Oedeme befasst. Schwerpunkt war hierbei der durch das Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche entstandene zusätzliche Platzbedarf im Pflichtbereich der 3 - 6-jährigen Kinder. Der am 23.03.2004 gefasste Beschluss, zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs die Kita Heidkamp um eine Halbtagsgruppe im Rahmen einer Modullösung für die Dauer von maximal 3 Jahren zu erweitern, wurde mit der Maßgabe gefasst, den JHA laufend über die Entwicklung der Kinder- und Bedarfszahlen und mögliche Veränderungen zu informieren. Die erste Information ist in der JHA-Sitzung am 02.06.2004 erfolgt. Gleichzeitig wurde aber auch von der Verwaltung detaillierteres Zahlenmaterial über die aktuelle Versorgungssituation im gesamten Stadtgebiet und speziell für den Einzugsbereich des Baugebiets Schaperdrift/Teufelsküche angefordert.

 

Seitens der Verwaltung ist daraufhin eine aktuelle Bedarfsanalyse zu Beginn des Kindergartenjahres 2004/2005 mit Stand vom 01.08.2004 durchgeführt worden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in dem anliegenden „Bericht zur Versorgungssituation im Bereich der Kindertagesstätten in der Stadt Lüneburg“ enthalten. Der Bericht geht in seinem Punkt 5. auch speziell auf die Situation im Einzugsbereich des Neubaugebiets Schaperdrift/Teufelsküche ein.

 

Zusammenfassend empfiehlt der Bericht sowohl aus Sicht der Gesamtsituation in der Stadt Lüneburg als auch bezogen auf die spezielle Situation des Neubaugebietes die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe, und zwar für einen vorübergehenden Zeitraum von ca. 3 Jahren. Damit wird der JHA-Beschluss vom 23.03.2004 auch aus heutiger Sicht und aufgrund gesicherterer Zahlen vollinhaltlich bestätigt. Es ist auch zu erwarten, dass sich bei normaler Stadt- und Bevölkerungsentwicklung innerhalb des vorgenannten Zeitraumes keine wesentlichen Änderungen in der Versorgungssituation ergeben werden, sondern dass bis zum Kita-Jahr 2007/8 vielmehr konstante Bestands- und Bedarfszahlen vorherrschen werden.

 

Zur Ausführung des JHA-Beschlusses vom 23.03.2004 waren bereits in der Sitzung vom 02.06.2004 Kosten für verschiedene Varianten genannten worden. Zur Absicherung dieser Kostenschätzung sind neben den allgemeinen Kostenangaben von Spezialfirmen auch Auskünfte einer Kommune eingeholt worden, die in ähnlicher Problemstellung ein entsprechendes Kita-Projekt in Modulbauweise errichtet hat und auch bereits betreibt. Danach ergibt sich folgendes finanzielles Bild bei den Investitionskosten:

 

1.      Modul in direkter baulicher Verbindung mit der Kita

1.1  Anmietung

Mietzins für 36 Monate und 6 Modulteile (88,5 qm) 54.000 €

Eigenleistungen für Erschließung, Anschlüsse,

Fundamente, Rückbau u. Einrichtung 45.000 € 99.000 €

 

1.2  Kauf

Kaufpreis 6 Modulteile 69.000 €

Eigenleistungen wie oben 45.000 € 114.000 €

 

2.      Modul als isolierte Lösung

2.1 Anmietung

Mietzins für 36 Monate und 7 Modulteile (103 qm)

(inkl. Personal-WC und Büro/Küche/Aufenthaltsraum)          63.000 €

Eigenleistungen wie oben          45.000 €

Zusätzl. Außenanlagen / Zaun / Anschlussleitungen 15.000 €        123.000 €

 

2.2    Kauf

Kaufpreis 7 Modulteile 80.000 €

Eigenleistungen wie oben 45.000 €

Zusatzleistungen wie oben 15.000 € 140.000 €

 

Bei den Varianten 2.1 und 2.2 wird davon ausgegangen, dass Grunderwerbskosten nicht anfallen. Wäre ein Grunderwerb erforderlich, dann müssten die dafür entstehenden Kosten den jeweiligen Summen hinzugerechnet werden, wobei die Grundstücksfläche für einen 1-Gruppen-Kindergarten mit mindestens 800 qm anzusetzen ist ( 103 qm Gebäudefläche, 300 qm vorgeschriebene Mindest-Außenspielfläche + ca. gleicher Anteil für Zuwegungen, Grünanlagen, Ver- und Entsorgungsbereich, Einfriedigung usw.). Allein für diese Mindestgröße würden die Zusatzkosten bei angenommenen Kaufpreis von nur 100 €/qm zusätzlich mindestens 80.000 € betragen.

 

 

3.      Konventioneller Anbau in Leichtbauweise

Die Gesamtkosten sind entsprechend dem Projekt Kita

Brandheider Weg hochgerechnet mit 125.000 €

Eigenleistung für Einrichtung etc.    15.000 € __140.000 €

 

 

 

4.      Neubau einer 1-Gruppen-Kita in konventioneller Bauweise

Baukosten 490.000 €

 Grunderwerb  80.000 €

 Zusatzleistungen wie oben 15.000 € 585.000 €

 

Im Kostenvergleich der Investitionskosten ist festzustellen, dass der Anbau an die vorhandene Kita mit Abstand die günstigste Variante ist. Dies liegt daran, dass vorhandene Einrichtungen mitgenutzt werden können und damit Einsparungen in der Nutzfläche und damit bei den Kosten gegenüber anderen Lösungen erreicht werden können. Dabei wäre ggf. einem Kauf der Vorrang einzuräumen, weil bei einer möglicherweise geplanten anderweitigen Anschlussnutzung bereits vor Ablauf des 4. Nutzungsjahres die Gesamtkosten beim Kauf geringer werden als bei der Miete (fiktive Miete auf 4 Jahre = 72.000 / Kaufpreis = 69.000 €). Außerdem könnten die Modulteile unabhängig von mietvertraglichen Bindungen im Innen- und Außenbereich nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden, insbesondere kindgerecht mit fröhlichen Farben gestrichen werden.

 

Hinsichtlich der laufenden Betriebskosten ergibt sich ein ähnliches Bild. Dabei ist es unerheblich, ob im Falle einer Modulbauweise gekauft oder angemietet wird (der lfd. Mietzins wurde ja bereits beim Kostenvergleich der Investitionskosten berücksichtigt). Im Vergleich einer Anbaulösung zu einer eigenständigen Modullösung bzw. zum Neubau allerdings ergeben sich erhebliche Unterschiede, und zwar sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten. Im wesentlichen entstehen höhere Kosten bei einer eigenständigen Lösung durch:

 

·         die Bewirtschaftung einer größeren Fläche (Energiekosten, Reinigungskosten, Unterhaltungsaufwand),

·         zusätzliche sanitäre Einrichtungen (Energiekosten, Reinigungskosten, Unterhaltungsaufwand),

·         zusätzliche Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Fax, PC),

·         eine zusätzliche Außenfläche (Pflege- und Unterhaltungsaufwand),

·         die Bestellung einer eigenständigen Einrichtungsleitung (höhere Eingruppierung),

·         die Sicherstellung der Betreuung mit 2 Fachkräften durch sofortige Bereitstellung von Vertretungskräften bei Ausfall,

·         Fortfall der Nutzung von Synergieeffekten im hauswirtschaftlichen Bereich und in der Kommunikation mit anderen Institutionen,

·         höherer Verwaltungsaufwand in Abrechnungs-, Zuschuss- und Haushaltsverfahren.

 

Die Summe der Mehrkosten bei einer eigenständigen Lösung lässt sich im Detail noch nicht benennen, das diese abhängig ist von der jeweils getroffenen individuellen baulichen und organisatorischen Lösung. Nach Erfahrungswerten muss aber - gleich welche eigenständige Betriebsform gewählt wird - insgesamt mit Mehrkosten von mindestens 10.000 - 12.000 € jährlich gerechnet werden.

 

Danach bietet sich auch hinsichtlich der Betriebskosten ausschließlich eine Anbaulösung an.

Es wird daher auch weiterhin vorgeschlagen, den gestiegenen Bedarf an Kita-Plätzen durch die Erweiterung der Kita Heidkamp in Modulbauweise abzudecken und ein entsprechendes Modul möglichst zu erwerben.

 

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Platzvergabe für Kinder aus den Neubaugebieten sind wiederholt seitens der Eltern massive Forderungen nach einer zentralen Stelle für die Kita-Anmeldeverfahren in der Stadt Lüneburg vorgetragen worden. Auch hinsichtlich der Erfassung und Auswertung des Platzbedarfs wäre eine solche Zentralstelle sinnvoll, da hierdurch schneller und flexibler auf mögliche Veränderungen reagiert werden könnte. Über die zentrale Anmeldestelle war im letzten Jahr bei dem JHA-Beschluss über strukturelle Veränderungen in den städtischen Kitas ausführlich beraten, eine Entscheidung hierüber jedoch zurückgestellt worden. Gerade aber im unmittelbaren Zusammenhang mit den Diskussionen über die Platzvergabe in den südlichen Ortsteilen hat sich gezeigt, dass eine solche Zentralstelle sowohl für die Eltern als auch für die Entscheidungsträger in Rat und Verwaltung hilfreich sein kann. Aus diesem Grunde wird erneut vorgeschlagen, eine entsprechende Stelle einzurichten.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:           160 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:      114.000 €

c)  an Folgekosten:                                        jährl. ca. 90.000 €

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:                       2005

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Bericht zur Versorgungssituation im Bereich der Kindertagesstätten in der Stadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Kita (267 KB) PDF-Dokument (93 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Versorgungssituation im Bereich der Kindertagesstätten in der Stadt Lüneburg zur Kenntnis. Aufgrund der darin enthaltenen Bedarfsanalyse bestätigt er seinen Beschluss vom 23.03.2004, die Kita Heidkamp um eine Halbtagsgruppe im Rahmen einer Modul-Lösung zu erweitern.

Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu treffen und der Vorlage entsprechende konkrete Angebote für den Erwerb bzw. Anmietung bei den Spezialanbietern einzuholen.

 

Weiterhin nimmt der JHA die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Kita-Anmeldungen und Platzvergabe zustimmend zur Kenntnis.