Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Seit Anfang 2023 tagt eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema Bürger:innenräte in Lüneburg. Anlass war der Antrag „Beteiligung ist der Schlüssel - Bürger:innenräte in Lüneburg ab 2022“ der SPD-Fraktion vom 06.12.2021 (VO/09822/21), der vom Rat in den Ausschuss Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt verwiesen wurde (VO/09822/21-1). Es wurde entschieden, eine interfraktionelle AG zu dem Thema zu bilden, die vorgeschlagen hat, zunächst einen Testlauf für Bürger:innenräte durchzuführen.
Der Rat der Hansestadt in seiner Sitzung am 08.11.2023 beschlossen, einen Testlauf für einen Bürger:innenrat in Lüneburg durchzuführen, in dem das Thema „Nutzungskonzept Glockenhaus“ bearbeitet wird (O/09822/21-1-1).
Zur Besetzung des Bürger:innenrates wurden 600 Lüneburger:innen angeschrieben. Es gab 80 positive Rückmeldungen auf die Einladungen zur Teilnahme am Bürger:innenrat. In einer zweiten Losung wurden daraus, entsprechend der in der interfraktionellen AG festgelegten und im Rat vorgestellten Kriterien, 30 Teilnehmende für den Bürger:innenrat ermittelt. Die Auswertung des Testlaufs und ggf. Überarbeitung des Konzeptes zur Durchführung von Bürger:innenräten in Lüneburg erfolgt in der interfraktionellen AG. Sie wird dazu im Herbst einen Beschlussvorschlag vorlegen.
Diese Vorlage bezieht sich auf die inhaltlichen Ergebnisse des Bürger:innenrates „Nutzungskonzept Glockenhaus“.
Dieser hat sich am Samstag, 17.02.24, Sonntag, 03.03.24 und Samstag, 23.03.24 getroffen. Er hat sechs Empfehlungen erarbeitet, die hiermit dem Rat der Hansestadt übergeben werden.
Der Bürger:innenrat empfiehlt:
Eine ausführliche Beschreibung der Empfehlungen wird in einem „Bürgergutachten“ zusammengefasst und dem Rat der Hansestadt Lüneburg durch Teilnehmende aus dem Bürger:innenrat vorgestellt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 17 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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