Bürgerinformationssystem
Sachverhalt
Aktualisierung des Sachverhalts und des Beschlussvorschlags nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 18.09.2024:
Wie anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 18.09.2024 bereits in Aussicht gestellt, konnte das Klimaanpassungskonzept noch vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.10. und des Rates am 30.10.2024 fertiggestellt werden. Aus dem ursprünglichen Vorlagenbetreff „Beschluss des Klimaanpassungskonzeptes (Entwurfsfassung) zur Beantragung der Folgeförderung“ wurde das Wort „Entwurfsfassung“ daher gestrichen, der Entwurf des Klimaanpassungskonzeptes in der Anlage durch die finale Fassung ersetzt und der Sachverhalt sowie der Beschlussvorschlag entsprechend angepasst. Die Änderungen sind rot hervorgehoben. Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen der Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seit Juni 2023 intensiv an einem Klimaanpassungskonzept (KLAK) gearbeitet. Dieses Projekt, das bis Mai 2025 läuft, zielt darauf ab, Lüneburg auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Bezug wird genommen auf die Vorlagen VO/10534/23 und VO/10534/23-1. Die Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes umfasst eine umfassende Analyse der Risiken und Betroffenheiten, die Definition von Zielen und die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Klimaanpassung. In einem verwaltungsinternen und kooperativen Prozess wurden diese Maßnahmen identifiziert und im Rahmen eines Workshops am 15.08.2024 weiter konkretisiert. Der Entwurf des Konzepts ist weit fortgeschritten und wird in der Ausschussitzung vorgestellt. Das fertige Konzept soll im Mai 2025 veröffentlicht werden. Der Entwurf des Konzeptes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 18.09.2024 vorgestellt. Die Endfassung des Konzeptes konnte schneller als erwartet erstellt werden, so dass der Verwaltungsausschuss bereits am 29.10. und der Rat am 30.10.2024 hierüber beschließen kann. Wesentlich für die weitere Klimaanpassung in Lüneburg ist die Beantragung der Folgeförderung. Diese ermöglicht es, die im Klimaanpassungskonzept entwickelten Maßnahmen nicht nur zu planen, sondern auch praktisch umzusetzen. Die Folgeförderung erfolgt im Rahmen des DAS-Förderschwerpunkts A.2 „Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes“ der Bundesförderung. Hierbei handelt es sich um die Förderung eines Anschlussvorhabens – der Umsetzung des KLAKs - mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Ziel dieses Vorhabens ist es, durch eine geförderte Stelle für das Klimaanpassungsmanagement sicherzustellen, dass die prioritären Maßnahmen des Konzepts realisiert werden. Dazu zählen die Etablierung von Klimaanpassung im Verwaltungshandeln und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze und Starkregen oder auch die Erweiterung von Grünflächen. Förderrichtlinie und Zielsetzung: Die Bundesförderung „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ gliedert sich in drei Stufen: A.1: Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes (der aktuelle Förderrahmen, in dem sich die Hansestadt Lüneburg befindet). A.2: Umsetzung der entwickelten Maßnahmen über einen Zeitraum von 36 Monaten (maximale Zuwendungssumme 275.000 € bei einer Förderquote von 80-90%). Dies ist das Anschlussvorhaben, das jetzt beantragt werden soll. Ziel ist die konkrete Umsetzung der priorisierten Maßnahmen, die für die nachhaltige Anpassung der Hansestadt an den Klimawandel von zentraler Bedeutung sind. A.3: Förderung von einer investiven Maßnahme, die spezifisch auf die im Konzept identifizierten Herausforderungen eingeht. (Es wird angestrebt diese Förderung zu beantragen, sobald das Konzept fertig gestellt ist und eine geeignete Maßnahme aus dem Konzept gemeinsam in die Umsetzung gebracht werden kann.) Voraussetzung für die Beantragung der Folgeförderung nach A.2 ist ein Beschluss des Rates zur Umsetzung des erstellten Klimaanpassungskonzepts. Dieser Beschluss muss mindestens sechs Monate vor dem Ablauf der aktuellen Förderung (31.05.2025) gefasst werden. Die Beantragung der Förderung muss daher bis November dieses Jahres erfolgen und kann daher aus zeitlichen Gründen nur auf einer Entwurfsfassung beruhen. Zusammenfassung: Mit dem Beschluss des Entwurfs des Klimaanpassungskonzeptes und der Beantragung der Folgeförderung legt die Hansestadt Lüneburg den Grundstein für die Umsetzung der im Klimaanpassungskonzept entwickelten Maßnahmen. Nur durch diese Anschlussförderung kann der nahtlose Übergang von der Planung zur Realisierung erfolgen. Dies sichert nicht nur die Nachhaltigkeit des begonnenen Prozesses, sondern ermöglicht es Lüneburg, sich zukunftsorientiert und resilient gegen die Folgen des Klimawandels aufzustellen. Die Beantragung der Förderung stellt daher die optimale Möglichkeit dar, das Konzept in die Realität zu überführen und Lüneburg nachhaltig zu stärken.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
X Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10534/23 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 70 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 275.000 € für den Zeitraum von 3 Jahren (01.06.2025 - 31.05.2028) – der Eigenanteil liegt bei voraussichtlich 27.500 €, da die Förderquote 80%, bei finanzschwachen Kommunen 90%, beträgt. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 34120 Produkt / Kostenträger: 56100207 Haushaltsjahr: 2025-2028
e) mögliche Einnahmen: 247.500 €, da vermutlich 90 % (bei finanzschwachen Kommunen, sonst 80% der Maximalfördersumme von insgesamt 275.000 €) durch das Förderprogramm vom BMUV gefördert werden.
Anlagen: Fortgeschrittene Entwurfsfassung Klimaanpassungskonzept
Beschlussvorschlag:
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