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Vorlage - VO/10534/23-2  

 
 
Betreff: Beschluss des Klimaanpassungskonzepts und zur Beantragung der Folgeförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/10534/23
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Grunenberg, Amelie  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   03 - Steuerung und Service
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
18.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez: III) ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt

 

Aktualisierung des Sachverhalts und des Beschlussvorschlags nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 18.09.2024:

 

Wie anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 18.09.2024 bereits in Aussicht gestellt, konnte das Klimaanpassungskonzept noch vor der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.10. und des Rates am 30.10.2024 fertiggestellt werden. Aus dem ursprünglichen Vorlagenbetreff „Beschluss des Klimaanpassungskonzeptes (Entwurfsfassung) zur Beantragung der Folgeförderung“ wurde das Wort „Entwurfsfassung“ daher gestrichen, der Entwurf des Klimaanpassungskonzeptes in der Anlage durch die finale Fassung ersetzt und der Sachverhalt sowie der Beschlussvorschlag entsprechend angepasst. Die Änderungen sind rot hervorgehoben.

Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen der Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seit Juni 2023 intensiv an einem Klimaanpassungskonzept (KLAK) gearbeitet. Dieses Projekt, das bis Mai 2025 läuft, zielt darauf ab, Lüneburg auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Bezug wird genommen auf die Vorlagen VO/10534/23 und VO/10534/23-1.

Die Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes umfasst eine umfassende Analyse der Risiken und Betroffenheiten, die Definition von Zielen und die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Klimaanpassung. In einem verwaltungsinternen und kooperativen Prozess wurden diese Maßnahmen identifiziert und im Rahmen eines Workshops am 15.08.2024 weiter konkretisiert. Der Entwurf des Konzepts ist weit fortgeschritten und wird in der Ausschussitzung vorgestellt. Das fertige Konzept soll im Mai 2025 veröffentlicht werden. Der Entwurf des Konzeptes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 18.09.2024 vorgestellt. Die Endfassung des Konzeptes konnte schneller als erwartet erstellt werden, so dass der Verwaltungsausschuss bereits am 29.10. und der Rat am 30.10.2024 hierüber beschließen kann. 

Wesentlich für die weitere Klimaanpassung in Lüneburg ist die Beantragung der Folgeförderung. Diese ermöglicht es, die im Klimaanpassungskonzept entwickelten Maßnahmen nicht nur zu planen, sondern auch praktisch umzusetzen. Die Folgeförderung erfolgt im Rahmen des DAS-rderschwerpunkts A.2 „Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes“ der Bundesförderung. Hierbei handelt es sich um die Förderung eines Anschlussvorhabens der Umsetzung des KLAKs - mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Ziel dieses Vorhabens ist es, durch eine geförderte Stelle für das Klimaanpassungsmanagement sicherzustellen, dass die prioritären Maßnahmen des Konzepts realisiert werden. Dazu zählen die Etablierung von Klimaanpassung im Verwaltungshandeln und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze und Starkregen oder auch die Erweiterung von Grünflächen.

rderrichtlinie und Zielsetzung:

Die Bundesförderung „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ gliedert sich in drei Stufen:

A.1: Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes (der aktuelle Förderrahmen, in dem sich die Hansestadt neburg befindet).

A.2: Umsetzung der entwickelten Maßnahmen über einen Zeitraum von 36 Monaten (maximale Zuwendungssumme 275.000 € bei einer Förderquote von 80-90%). Dies ist das Anschlussvorhaben, das jetzt beantragt werden soll. Ziel ist die konkrete Umsetzung der priorisierten Maßnahmen, die für die nachhaltige Anpassung der Hansestadt an den Klimawandel von zentraler Bedeutung sind.

A.3: Förderung von einer investiven Maßnahme, die spezifisch auf die im Konzept identifizierten Herausforderungen eingeht. (Es wird angestrebt diese Förderung zu beantragen, sobald das Konzept fertig gestellt ist und eine geeignete Maßnahme aus dem Konzept gemeinsam in die Umsetzung gebracht werden kann.)

Voraussetzung für die Beantragung der Folgeförderung nach A.2 ist ein Beschluss des Rates zur Umsetzung des erstellten Klimaanpassungskonzepts. Dieser Beschluss muss mindestens sechs Monate vor dem Ablauf der aktuellen Förderung (31.05.2025) gefasst werden. Die Beantragung der Förderung muss daher bis November dieses Jahres erfolgen und kann daher aus zeitlichen Gründen nur auf einer Entwurfsfassung beruhen.

Zusammenfassung:

Mit dem Beschluss des Entwurfs des Klimaanpassungskonzeptes und der Beantragung der Folgeförderung legt die Hansestadt Lüneburg den Grundstein für die Umsetzung der im Klimaanpassungskonzept entwickelten Maßnahmen. Nur durch diese Anschlussförderung kann der nahtlose Übergang von der Planung zur Realisierung erfolgen. Dies sichert nicht nur die Nachhaltigkeit des begonnenen Prozesses, sondern ermöglicht es Lüneburg, sich zukunftsorientiert und resilient gegen die Folgen des Klimawandels aufzustellen. Die Beantragung der Förderung stellt daher die optimale Möglichkeit dar, das Konzept in die Realität zu überführen und Lüneburg nachhaltig zu stärken.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Das Klimaanpassungskonzept bildet eine Grundlage für Maßnahmen zum Erhalt des lokalen Wasserhaushaltes und der Biodiversität. Stellenweise ergeben sich Synergien zum Klimaschutz.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Beitrag zur Schaffung einer klimagerechten und klimaangepassten Stadt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Durch den Klimawandel entstehen verschiedene neuartige

Gesundheitsrisiken. Anpassungsmaßnahmen tragen zum Erhalt eines gesunden Stadtklimas und zu einer angemessenen Berücksichtigung klimabedingter Risiken (z.B. Hitze) in der Gesundheitsvorsorge bei.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

X Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10534/23 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 70 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 275.000 €r den Zeitraum von 3 Jahren (01.06.2025 - 31.05.2028) der Eigenanteil liegt bei voraussichtlich 27.500 €, da die Förderquote 80%, bei finanzschwachen Kommunen 90%, beträgt.

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 34120 

 Produkt / Kostenträger: 56100207

 Haushaltsjahr: 2025-2028

 

e)  mögliche Einnahmen: 247.500 €, da vermutlich 90 % (bei finanzschwachen Kommunen, sonst 80% der Maximalfördersumme von insgesamt 275.000 €) durch das Förderprogramm vom BMUV gefördert werden.

 

 

Anlagen:

Fortgeschrittene Entwurfsfassung Klimaanpassungskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Klimaanpassungskonzept (Stand: 10.09.24) (77549 KB)      
Anlage 2 2 Endfassung Klimaanpassungskonzept (90442 KB)      
Anlage 3 3 Anhang 1 Hotspotkarte (10018 KB)      
Anlage 4 4 Anhang 2 Leitkarte (15460 KB)      
Anlage 5 5 Anhang 3 Tabelle Bestandsaufnahme (60 KB)      
Anlage 6 6 Anhang 4 Themenkarte 1 Starkregen (12301 KB)      
Anlage 7 7 Anhang 5 Themenkarte 2 Hochwasser (7027 KB)      
Anlage 8 8 Anhang 6 Themenkarte 3 Grundwasser (11774 KB)      
Anlage 9 9 Anhang 7 Themenkarte 4 Versiegelungsgrad (16036 KB)      
Anlage 10 10 Anhang 8 Themenkarte 5 Bewertungskarte Hitze Tag (15831 KB)      
Anlage 11 11 Anhang 9 Bewertungskarte Hitze Nacht (16948 KB)      
Anlage 12 12 Anhang 10 Wirkungsketten Bericht Artenschutz und Biodiversität (765 KB)      
Anlage 13 13 Anhang 11 Wirkungsketten Bericht Bauwesen und Immobilien (616 KB)      
Anlage 14 14 Anhang 12 Wirkungsketten Bericht Gewässer und Wasserhaushalt (784 KB)      
Anlage 15 15 Anhang 13 Wirkungsketten Bericht Land- und Forstwirtschaft (908 KB)      
Anlage 16 16 Anhang 14 Wirkungsketten Bericht Menschliche Gesundheit (1186 KB)      
Anlage 17 17 Anhang 15Wirkungsketten Bericht Stadtgrün (833 KB)      
Anlage 18 18 Anhang 16 Wirkungsketten Bericht Ver- und Entsorgung (805 KB)      
Anlage 19 19 Anhang 17 Wirkungsketten Bericht Verkehr und Mobilität (789 KB)      
Anlage 20 20 Anhang 18 Wirkungsketten Bericht Wirtschaft und Tourismus (739 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des Das Klimaanpassungskonzept wird in der vorliegenden Entwurfsf Fassung wird beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Folgeförderung gemäß DAS-Förderschwerpunkt A.2 Umsetzung eines Konzeptes zur nachhaltigen Klimaanpassung der Richtlinie „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes zu beantragen.

 

Stammbaum:
VO/10534/23   Erstvorhaben zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage
VO/10534/23-1   Sachstandsmitteilung zur Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes (KLAK)   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Mitteilungsvorlage
VO/10534/23-1-1   Änderungsantrag zu "Sachstandsmitteilung zur Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes (KLAK)" (Änderungsantrag der Ratsfrau Esders vom 29.10.2024, eingegangen 30.10.2024)   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Antrag
VO/10534/23-2   Beschluss des Klimaanpassungskonzepts und zur Beantragung der Folgeförderung   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage