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Vorlage - VO/11287/24  

 
 
Betreff: Verkehrstechnische Untersuchung (VTU) Wilschenbruch - Information zum Zwischenstand
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Berberich, Svea
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Richter, Jasmin  Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
05.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zurückgestellt   
14.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Ergänzung des Sachverhalts mit Stand Oktober 2024 gegenüber der ursprünglichen Fassung der Vorlage VO/11287/24 (Änderungen in Kursivdruck):

 

Im Rahmen der Befassung mit den Ergebnissen der VTU Wilschenbruch wurde deutlich, dass einige relevante Parameter im Ergebnisbericht von 19.06.2024 nicht ausreichend einbezogen wurden.

Daher befasste sich die Ingenieurgesellschaft erneut mit den relevanten Fragestellungen für den Stadtteil Wilschenbruch und erstellte eine ergänzte Fassung des Ergebnisberichts zum 26.09.2024. Die Anpassung war insbesondere deshalb notwendig, da der Neubau der Amselbrücke in der ersten Version der VTU als nur optional angesehen wurde. Der Neubau der Bcke ist jedoch zwingend erforderlich und daher musste dies als Grundvoraussetzung in die Überarbeitung einbezogen werden. Die Informationen zum Zustand der Amselbrücke und zur Erforderlichkeit eines Neubaus wurden bereits in mehreren Gremiensitzungen durch den Fachbereich 7 vorgetragen (vgl. zuletzt VO/11443/24).

Die Kosten des Brückenbaus durften nicht in die Abwägung zwischen den Varianten einbezogen werden, da diese unabhängig von weiteren Überlegungen zum Stadtteil Wilschenbruch anfallen werden. Vielmehr sollte der Schwerpunkt auf der Erschließung des Gebiets auch für Rettungsfahrzeuge und den Schwerverkehr liegen. Da die VTU diese Aspekte zunächst nicht ausreichend berücksichtigt hatte, wurde die Ergänzung durch das Ingenieurbüro vorgenommen.

 

Die neue Version der VTU vom 26.09.2024 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

Die Verwaltung berichtete im Mobilitätsausschuss am 16.05.2023 zur „Amselbrücke einschließlich Verkehrshrung Wilschenbruch und zuletzt am 14.02.2024 unter Mitteilungen der Verwaltung zum Sachstand der zwischenzeitlich beauftragten verkehrstechnischen Untersuchung (VTU). Mit dieser sollten ausgehend von der Diskussion im Zusammenhang mit dem Neubau der Amselbrücke die verschiedenen Verkehrsbedürfnisse der unterschiedlichen Verkehrsträger sowie eventuelle Verlagerungseffekte bei einer möglichen Ädnerungen der Verkehrsführungen (für einzelne Verkehrsträger) ermittelt werden. Die Verkehrstechnische Untersuchung befindet sich derzeit kurz vor Abschluss.

 

Die Erreichbarkeit des Stadtteiles Wilschenbruch ist zum aktuellen Zeitpunkt von einigen Herausforderungen gekennzeichnet:

 

1)      Amselbrücke: Die westliche Zufahrt nach Wilschenbruch erfolgt über die Amselbrücke. Die Brücke ist in schlechtem technischen Zustand und baufällig. Für die Fahrbahn gilt eine Gewichtsbeschränkung auf 12 t. Darüber hinaus ist die Fahrbahn sehr schmal und die Wartezonen für Begegnungsfälle sind ebenfalls nicht ausreichend. Die Gesamtbreite der Brücke kann jedoch aufgrund des bestehenden Natur- und Wasserschutzgebietes nicht verbreitert werden.

Daraus folgt, dass ein Neubau der Brücke nur an der gleichen Stelleglich ist, dieser ist mit gleicher Breite und ohne Gewichtsbeschränkung geplant.

 

2)      Pirolweg/Friedrich-Ebert-Brücke: Die rdliche Erschließung Wilschenbruchs über den Pirolweg verläuft unter einer Eisenbahnbcke und hat eine Höhenbeschränkung von 3,4 m.

 

3)      An der Soltauer Bahn: Es handelt sich (theoretisch) um eine weitere Erschließung Wilschenbruchs aus Richtung Norden. Der Weg ist allerdings in schlechtem Zustand und aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist die Herstellung einer breiteren Fahrbahn problematisch. Das Gebiet weist zudem eine hohe Kampfmittelbelastung (Verdachtsfälle) auf. Daher wären für einen Ausbau für den Kfz-Verkehr umfangreiche Kampfmittelüberprüfungen notwendig.

 

4)      ÖPNV: Eine Anbindung des Stadtteils Wilschenbruch an den ÖPNV besteht aktuell nicht, bzw. nur zu den Randzeiten mit dem ASM. Eine sinnvolle Erschließung des Stadtteils ist mit normalen Linienbussen aus den vorgenannten Gründen nicht (sinnvoll) möglich.

 

Mit der Durchführung der VTU Wilschenbruch wurde die nts Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Münster betraut. Folgende Aufgabenstellung umfasst der Auftrag:

 

  • An allen betroffenen Knotenpunkten sind Verkehrszählungen und Untersuchungen sowie ergänzende Zählungen durchzuführen.

Diese sind bereits erfolgt, die Ergebnisse werden nun aufbereitet.

 

  • Die Darstellung und Diskussion von verschiedenen möglichen Handlungspfaden innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen vor Ort und den straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen, welche zurzeit erarbeitet werden.

 

  • Empfehlung von planerischen Favoriten mit detaillierter Folgenabschätzung für die verschiedenen Verkehrsträger (inkl. Polizei / Rettung) und grober Kostenschätzung, welche ebenfalls zurzeit erarbeitet wird.

 

Die Verwaltung wir im Ausschuss ergänzend zu dieser Vorlage den aktuellen Stand vorstellen. Der schriftliche Bericht der nts Ingenieurgesellschaft zur VTU Wilschenbruch wurde der Verwaltung zu Ende Mai avisiert. Sofern er bis zur Ausschusssitzung am 03.06.2024 vorliegt, wird er dieser Vorlage noch als Anlage beigefügt.

 

Erste Handlungsvarianten, wie die Anbindung des Gebiets verbessert werden könnte, berücksichtigen u.a. die Einrichtung von Einbahnstraßen im Amselweg und Pirolweg, um hier auskömmliche Querschnitte zu erhalten. Betrachtet wird auch, welche Zufahrten für den Schwerlastverkehr bestehen werden. Die Situation auf der Amselbrücke ist ein zentraler Punkt der VTU. Nach Abschluss der VTU können die weiteren Planungen zur Amselbrücke entsprechend konkretisiert werden.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage 67 €:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Neue Version der VTU vom 26.09.2024 in der Anlage aktualisiert.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrstechnische Untersuchung (VTU) Wilschenbruch (Stand 26.09.2024) (39052 KB)