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Sachverhalt: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den beigefügten Antrag gestellt.
„…die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, der Rat möge beschließen, den bisher ungeschützten Landschaftsraum im Westen von Lüneburg zwischen den Gemeinden Reppenstedt, Vögelsen, Heiligenthal, Lüneburg im Osten und der Wohnbebauung der Stadt für den Natur- und Landschaftsschutz sowie die Naherholung über die vorbereitende Bauleitplanung nach § 5 BauGB planungsrechtlich zu sichern.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Flächen des Grüngürtels wurden am 09.05.2016 in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Grünflächen- und Forstausschusses vorgestellt. Die in der Sitzung präsentierte Darstellung der frei zu haltenden Flächen ist als Anlage beigefügt.
Diese Flächen sind nach wie vor im Flächennutzungsplan vollständig als Grünflächen, Waldflächen oder landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Die einzige Ausnahme stellt die vom Grüngürtel mit umfasste Sonderbaufläche für die landschaftlich eingebundene Klinik Gut Wienebüttel dar. Die Fläche des Grüngürtels ist somit gem. § 5 BauGB planungsrechtlich gegen andere Nutzungen gesichert.
Im Bereich des Grüngürtels liegt teilweise auch der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 155 "Digital-Campus/Grüngürtel-West". Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.12.2018 gefasst, nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im April/Mai 2019 wurde das Verfahren nicht weitergeführt. Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgen immer in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung und die abschließende Entscheidung über eine Änderung erfolgt nur durch Beschluss des Rats.
Ein entscheidender Abwägungsbelang ist dabei auch der Landschaftsplan, der ebenfalls die Flächen des Grüngürtels als von Bebauung frei zu halten darstellt.
Die Verfahren zur 89. und 95. Änderung des F.-Plans für eine städtebauliche Entwicklung in Rettmer und Oedeme wurden mit Beschlüssen vom 07.11. bzw. 29.11.2023 eingeleitet. Sie enthalten als Ziel eine Abweichung von den wirksamen Darstellungen des F.-Plans in Teilflächen zugunsten einer Siedlungsentwicklung. Die Inhalte der Änderungen entsprechen den aus dem bisherigen ISEK-Prozess hervorgegangenen Zielsetzungen. In die Änderungsverfahren werden alle relevanten Belange eingebracht, die weiteren Entwürfe werden den zuständigen Ratsgremien zum Beschluss vorgelegt, einen abschließenden Änderungsbeschluss fasst der Rat.
Durch das geplante Umspannwerk im Verlauf der Ostniedersachsenleitung kann, bei einem entsprechenden Planfeststellungsbeschluss, eine bauliche Nutzung von Flächen des Grüngürtels erforderlich werden. Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung sind gem. § 38 BauGB nicht durch die kommunale Bauleitplanung zu beeinflussen.
Zu allen weiteren Flächen wurden bisher keine Ziele benannt, die von den Darstellungen der F.-Plans, oder des Landschaftsplans abweichen.
Ein Handlungsbedarf zur Einleitung eines Änderungsverfahrens für den F.-Plan wird daher gegenwärtig nicht gesehen. Übergeordnete bauleitplanerische Ziele sind auch abhängig von den Ergebnissen und Zielen des ISEK, wesentliche Änderungen der Flächennutzungsplanung sollten daher auch erst nach einer Wirksamkeit des ISEK erfolgen.
Bereits auf einen Ratsantrag der AfD zur Priorisierung eines Baugebiets im „Grüngürtel-West“ vom 21.08.2022 wurde in der Antwort der Verwaltung deutlich gemacht, dass die Ziele des gegenwärtig ruhenden B.-Plans Nr. 155 weder mit dem F.-Plan noch mit den sich abzeichnenden Zielsetzungen des ISEK übereinstimmen. Daher wurde der Antrag abgelehnt und dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Planungen hier weiter ruhen zu lassen, bis konkrete Entwicklungsziele durch das ISEK formuliert werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 78,00€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1: Antrag "Planerische Sicherung des Grüngürtels" vom 06.05.2024 Anlage 2: Luftbild mit Stadtgrenze
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