Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Am 19.09.2023 wurde vom Verwaltungsausschuss beschlossen (VO/10841/23), dass ein detailliertes Konzept für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer der beiden vorgestellten städtischen Flächen am Schwarzen Berg und nördlich der A39 im Bereich Goseburg durch einen qualifizierten externen Dienstleister erstellt werden soll. Das Konzept soll insbesondere die technische Eignung der Flächen, Größe und Art der Anlage, die angestrebte Leistung sowie die Wirtschaftlichkeit betrachten. Darüber hinaus sollen mögliche Betreibermodelle dargestellt und erläutert werden.
Ziel des zu erstellenden Gutachtens 1. eine fundierte Einschätzung zu treffen, welche der beiden vorausgewählten Flächen bei der Planung eines Solarparks vorzugsweise entwickelt werden sollte (s. AP1) und 2. die Erstellung eines detaillierten Umsetzungskonzeptes zur Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-PV-Anlage auf der präferierten Fläche. Neben technischen Parametern wie der Größe und angestrebten Leistung der Anlage sollen im Rahmen des zu erstellenden Konzeptes insbesondere die Wirtschaftlichkeit sowie geeignete Betreibermodelle beleuchtet werden. Die Hansestadt Lüneburg strebt nach aktuellem Kenntnisstand hierbei eine aktive Rolle und keine reine Verpachtung der stadteigenen Flächen an. Da die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung von Bürger:innen zu einer erhöhten Akzeptanz von Energieerzeugungsanlagen betragen kann, soll die Einbindung einer Bürgerenergiegenossenschaft vertieft betrachtet und ausgearbeitet werden. Darüber hinaus sollten ein frühzeitiger, umfassender Kommunikationsprozess gegenüber Bürger:innen und Interessenvertreter:innen ein integraler Bestandteil der Planung sein. Demensprechend soll ein Kommunikationskonzept als Teil des Gutachtens skizziert werden.
Im Rahmen des mündlichen Vortrags wird das Planungsbüro vorgestellt, die einzelnen Konzeptbestandteile sowie das Vorgehen erläutert. Die Erstellung des Konzeptes soll bis Ende Juli abgeschlossen sein.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 76€ a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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