Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1177/04  

 
 
Betreff: 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "An der Wittenberger Bahn";
Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.09.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche, die im wesentlichen im Norden von der Altenbrückertorstraße, im Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden von dem OHE-Lokschuppen in Höhe des Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau und dem Lösegraben begrenzt wird, ist bisher vor allem insbesondere für Betriebszwecke der Deutschen Bundesbahn AG (DB) und der Osthannoverschen Eisenbahn (OHE) genutzt worden. Teilflächen sind allerdings z. Z. vermietet.

 

Der angesprochene Bereich ist auch für Bahnzwecke gewidmet und im Flächennutzungsplan der Stadt überwiegend als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Eine weitere diesbezügliche Nutzung ist in Zukunft voraussichtlich nicht mehr erforderlich. Seitens der DB und der OHE sind daher Entbehrlichkeitsprüfungen und ggf. Entwidmungen vorgesehen, so dass anschließend die Planungshoheit wieder auf die Stadt übergehen würde.

 

Nach Aufgabe der Bahnnutzungen soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "An der Wittenberger Bahn" und den parallel aufzustellenden gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 100 einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gesichert werden. Der Flächennutzungsplan soll dort künftig insbesondere eine Mischbaufläche darstellen. Als erster Verfahrensschritt zur Flächennutzungsplanänderung ist der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Lageplan VO-1177-04 (155 KB)      
Anlage 1 2 Verfahrensübersicht VO-1177-04 (94 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan in einem 56. Änderungsverfahren für den Teilbereich "An der Wittenberger Bahn" zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung einer Mischbaufläche und deren verkehrliche Erschließung. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben und wird im wesentlichen begrenzt im Norden von der Altenbrückertorstraße, im Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden von dem OHE-Lokschuppen in Höhe des Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau und dem Lösegraben.