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Vorlage - VO/11283/24  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 43, 6. Änderung "Vrestorfer Heide" - Mitteilung über geänderten städtebaulichen Entwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
27.05.2024 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, des Umweltausschusses und der Ortsräte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung am 29.03.2022 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Vrestorfer Heide“ sowie den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Im Rahmen der Vorberatungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 22.03.2022 wurde neben dem angedachten Flächenkonzept auch ein erster städtebaulicher Entwurf vorgestellt (VO/10002/22).

 

In Vorbereitung auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollten die im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss angedeuteten Immissionskonflikte zunächst erörtert und gliche Lösungsansätze entwickelt werden. Der diesbezügliche Arbeits- und Erkenntnisstand ist im Entwurf der schalltechnischen Untersuchung zusammengefasst.

 

Zugleich wurde der städtebauliche Entwurf entsprechend den schalltechnischen Untersuchungsergebnissen angepasst und gegenüber dem Stand vom Aufstellungsbeschluss wesentlich konkretisiert.

 

Die veränderte Planung soll vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt werden.

 

Des Weiteren wurde inzwischen die erforderliche Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Kartierungsergebnisse werden den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung beigefügt.

Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kürze erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Durch die Wiedernutzbarmachung von brachliegenden Flächen trägt die Maßnahme der Innenentwicklung zum schonenden Umgang von Grund und Boden und zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme und Versiegelung von Außenbereichsflächen bei

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Schaffung von zusätzlichem Wohnraum trägt zur Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem und bezahlbaren Wohnraum bei.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Bauvorschriften und Planfestsetzungen ermöglichen einen effizienten Einsatz von erneuerbaren Energien

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

Keine Auswirkungen erkennbar

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

Keine Auswirkungen erkennbar

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Keine Auswirkungen erkennbar

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

Keine Auswirkungen erkennbar

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

Keine Auswirkungen erkennbar

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Vorhandene Infrastruktureinrichtungen können durch Schaffung von neuem Wohnraum im Siedlungsgebiet effizienter genutzt werden.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung neburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10002/22 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 108,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Planzeichnung

Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf

Anlage 3 Begründung Umweltbelange

Anlage 4 Begründung Frühzeitige Beteiligung

Anlage 5 Schalltechnische Untersuchung

Anlage 6 Spezielle artenschutzrechtl. Prüfung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Planzeichnung (857 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf.pdf (3189 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Begründung Umweltbelange (810 KB)      
Anlage 6 4 Anlage 4 Begründung Frühzeitige Beteiligung.pdf (2080 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 5 Schalltechnische Untersuchung (683 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 6 Spezielle artenschutzrechtl. Prüfung (2588 KB)