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Sachverhalt: In der Sitzung am 29.03.2022 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Vrestorfer Heide“ sowie den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Im Rahmen der Vorberatungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 22.03.2022 wurde neben dem angedachten Flächenkonzept auch ein erster städtebaulicher Entwurf vorgestellt (VO/10002/22).
In Vorbereitung auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollten die im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss angedeuteten Immissionskonflikte zunächst erörtert und mögliche Lösungsansätze entwickelt werden. Der diesbezügliche Arbeits- und Erkenntnisstand ist im Entwurf der schalltechnischen Untersuchung zusammengefasst.
Zugleich wurde der städtebauliche Entwurf entsprechend den schalltechnischen Untersuchungsergebnissen angepasst und gegenüber dem Stand vom Aufstellungsbeschluss wesentlich konkretisiert.
Die veränderte Planung soll vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt werden.
Des Weiteren wurde inzwischen die erforderliche Artenschutzprüfung durchgeführt. Die Kartierungsergebnisse werden den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung beigefügt. Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kürze erfolgen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10002/22 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 108,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Planzeichnung Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf Anlage 3 Begründung Umweltbelange Anlage 4 Begründung Frühzeitige Beteiligung Anlage 5 Schalltechnische Untersuchung Anlage 6 Spezielle artenschutzrechtl. Prüfung
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