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Vorlage - VO/10670/23-2  

 
 
Betreff: Streckenreaktivierung Lüneburg - Soltau/ Empfehlung der Haltepunkte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hoffmann, LarsBezüglich:
VO/10670/23
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Richter, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
05.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
18.06.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

r die Reaktivierung der Strecke Lüneburg Soltau für den Personenverkehr sind die Haltepunkte entlang der Strecke zu bestimmen.

 

Die Streckenreaktivierung neburg Soltau wird vorgezogen bearbeitet und zwar außerhalb des vierstufigen Untersuchungsverfahrens für mögliche weitere Reaktivierungsstrecken in Niedersachsen, welches die LNVG in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des Landes Niedersachsen durchführt. Auf die Vorlage VO/10670/23-1 und die Mitteilung der Verwaltung in der Ausschusssitzung vom 14.02.2024 wird insoweit Bezug genommen.

 

r die Reaktivierung im SPNV wird von der Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsenb GmbH (SinON) die Entwurfsplanung erstellt. Zur Beantragung der Fördermittel beim Bund muss nach Abschluss der Entwurfsplanung eine standardisierte Bewertung durchgeführt werden, die final in der Ermittlung eines Nutzen-Kosten-Index (NKI) mündet, der für die Förderfähigkeit deutlich über 1,0 liegen muss. Die Anzahl und die Verortung der entlang der Strecke zu bestimmenden Haltepunkte beeinflussen diesen Index maßgeblich. Seit Januar 2024 erarbeitet die SinON als Streckennetzbetreiber in Zusammenarbeit mit der LNVG und in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg Empfehlungen für Haltepunkte auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg. Ziel der zu empfehlenden Haltepunkte sind die bestmöglichen Standorte in Hinblick auf die höchstmöglichsten Nutzer:innenzahlen und das bestmöglichste Ergebnis der NKI-Berechnung.

 

Grundlage für die Empfehlung der Haltepunkte bilden die von der SinON durchgeführten Standortanalysen, welche durch fachliche Abstimmungsrunden zwischen der LNVG, der SinON und der Hansestadt Lüneburg sowie dem Landkreis Lüneburg begleitet wurden. Berücksichtigt wurden Vorschläge von Verbänden und Stakeholdern, wie der Leuphana Universität. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, empfiehlt die SinON neben dem Bahnhof das Einrichten von zwei weiteren Haltepunkten auf dem Stadtgebiet an folgenden Standorten:

 

                      neburg Universität (Uelzener Straße)

                      Bahnhof Rettmer

 

Im Fokus der Analysen standen drei Standortvarianten für einen Haltepunkt nahe der Universität und vier Varianten für den Standort in Bereich Rettmer bzw. Häcklingen.

 

r den Standort nahe der Universität schnitt die Variante angrenzend an die Uelzener Straße (Westseite), bei der Standortanalyse wesentlich besser ab, gegenüber einer möglichen Variante an der Soltauer Straße (Ostseite) und einer Variante an der Straße Kunkelberg.

 

Bei den vier Standortvarianten in Rettmer bzw. Häcklingen empfiehlt die SinON GmbH den alten Bahnhof Rettmer als Haltepunkt zu reaktivieren. Vor allem unter Berücksichtigung der perspektivischen Stadtentwicklungen in diesem Bereich schneidet dieser Standort im Vergleich am besten ab. Die Bewertung setzt einen Ausbau der Wegeverbindung Drögenkamp zum Bahnhofsgelände voraus.

 

Ein weiterer (vierter) Haltepunkt z.B. an der Stre Kunkelberg ist derzeit nicht mit dem Betriebskonzept vereinbar, welches mit schnellen Fahrzeiten derzeit von der LNVG präferiert wird. Teil der Bewertung des Haltepunktes Uelzener Straße ist aber zumindest die theoretische Möglichkeit diesen weiteren Haltepunkt zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellen, wenn sich die betrieblichen Rahmenbedingungen dazu ändern sollten.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Reduzierung des MIV und damit Reduzierung von CO2-

Emissionen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Verringerung des MIV durch Stärkung alternativer Mobilitätsangebote

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Reduzierung des MIV und damit Reduzierung von CO2-

Emissionen

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Verbesserte Erreichbarkeit von Bildungseinrichtungen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Reduzierung des MIV und damit Reduzierung von CO2-

Emissionen

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 202,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Lüneburg nimmt die Empfehlungen der SinON bezüglich der Haltepunkte auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg auf der Strecke Lüneburg Soltau (neburg Universität (Uelzener Straße) und Bahnhof Rettmer) zur Kenntnis und macht insoweit keine Bedenken geltend.

 

Sie bekräftigt ausdrücklich den Wunsch der Reaktivierung der Strecke neburg Soltau zur Unterstützung der Mobilitätswende und Stärkung des ÖPNV und SPNV.

 

 

 

Stammbaum:
VO/10670/23   Sachstand zum neuen Reaktivierungsprogramm des Landes Niedersachsen für Bahnstrecken - Strecken "Lüneburg - Soltau" und "Lüneburg - Bleckede"   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Mitteilungsvorlage
VO/10670/23-1   Sachstand aus 2. Sitzung des Parlamentarischen Lenkungskreises zum neuen Reaktivierungsprogramm des Landes Niedersachsen   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Mitteilungsvorlage
VO/10670/23-2   Streckenreaktivierung Lüneburg - Soltau/ Empfehlung der Haltepunkte   Bereich 35 - Mobilität   Beschlussvorlage