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Sachverhalt: Im März 2023 hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschlossen, dass unter anderem die städtische Freifläche am Schwarzen Berg hinsichtlich der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen näher geprüft wird und die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren vorbereitet wird.
Im Ergebnis wurde ein Bereich als zu entwickelnde Fläche ausgewählt, der einen sinnvoll großen Abstand zu den denkmalgeschützten Bereichen des Nord-West-Friedhofes und bestehender Wohnbebauung hält, hochwertige Biotope und bestehende Ausgleichsflächen ausspart und sich mit im Verfahren zu prüfenden Maßnahmen wie freizuhaltenden Flächen und einer Randeingrünung etc. am Besten in das Landschaftsbild einfügen lässt.
Im parallel erarbeiteten „Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen“ wurde eine Teilfläche des Änderungsbereichs als Gunstfläche ausgewiesen. Um einen wirtschaftlich und räumlich sinnvollen Flächenzuschnitt zu erreichen, wurden angrenzende Ackerflächen mit Ackerzahlen >30 hinzugenommen, die sich landschaftlich gut integrieren lassen. Außerdem befindet sich im Nordosten eine Teilfläche, die im Standortkonzept aufgrund besonderer Blickbeziehungen in die Landschaft, einem erhöhten Potenzial für Naherholung und Naturschutz als „eher ungeeignet“ eingestuft wurde. Der Bereich wurde dennoch mit einbezogen, um festzulegen, welche Flächen in dem Bereich für PV-Freiflächenanlagen geeignet sind und welche als Ausgleichs- oder Naherholungsflächen im Verfahren festgesetzt werden sollen.
Die Flächen liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Für die Ermöglichung einer PV-Freiflächenanlage sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich bisher als landwirtschaftliche Fläche dar. Der Änderungsbereich umfasst die nördlich der K 21 (Am Wienebütteler Weg) liegenden, unbebauten Flächen rund um den schwarzen Berg, nördlich der Sportanlagen und des Bauwagenplatzes am Ebelingweg, östlich des Nord-West-Friedhofes, westlich der Wohnbebauung am Wildgehege sowie südlich der Ortslage Ochtmissen. Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Ochtmissen Teilbereiche der Flurstücke 3, 5/17 und 62/1 der Flur 5 und eine Fläche von ca. 13,6 ha.
Die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt. Anfallende Kosten für die Planung, Begleitung, den Umweltbericht und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 253,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
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