Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11269/24  

 
 
Betreff: 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich "An der Beeke"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
18.06.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Stadtgebiet Lüneburgs werden dringend Flächen für Wohnungsbau und Unterkünfte für Geflüchtete benötigt. An der einseitig bebauten Straße An der Beeke im Stadtteil Ochtmissen soll die vorhandene Erschließungsstraße zu diesem Zweck genutzt und der Ortsrand arrondiert werden.

 

Der Änderungsbereich grenzt östlich an das Straßengrundstück An der Beeke und bezieht dieses im südlichen Bereich mit ein. Im Südwesten grenzt der Änderungsbereich an den Fuß- und Radweg entlang der Buchholzer Bahn, im Westen an das Flurstück 79/1 und verläuft dann parallel zum Wilhelm-Hänel-Weg in Verlängerung an der Straße An der Beeke über das Flurstück 48/9 nach Norden. Im Norden wird der Änderungsbereich durch das Flurstück 48/7 begrenzt.

 

Die Flurstücke im Änderungsbereich befinden sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Es handelt sich um Weideland. Mittig verläuft ein Graben, der einschließlich seiner Randbereiche als Ausgleichsfläche zum Bebauungsplan 154 „Am Wilhelm-Händel-Weg“ fungiert. Eine weitere hochwertige, nach § 30 BNatSchG geschützte, Fläche befindet sich im südwestlichen Bereich. Die im Änderungsbereich liegenden hochwertigen Flächen sollen hinsichtlich des Schutzbedarfs im Flächennutzungsplan geprüft werden. Außerdem soll im Gebiet an der Buchholzer Bahn ein öffentlicher Spielplatz eingerichtet werden. Es sollen Flächen für Unterkünfte und Wohnungsbau entwickelt werden.

 

Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Freizeit, Unterkünften, Landwirtschaft und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (und Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren) erforderlich.

 

Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,8 ha.

 

Die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt. Anfallende Kosten für die Planung, Begleitung, den Umweltbericht und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Bisherige Außenbereichsfläche/Pferdeweide wird bebaut.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+/-

Es wird Wohnraum geschaffen und dringend benötigte Baufläche für Unterkünfte, dabei wird eine bestehende Erschließungsanlage (Straße) verwendet. / Es wird bisheriger Außenbereich/Pferdewiese bebaut.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Wohnen und Unterkunft ist eine grundlegende Voraussetzung für Gesundheit und Wohlergehen.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Mit der Schaffung von Wohnraum / Unterkünften wird zunehmenden Ungleichheiten begegnet.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Investitionen in Wohnraum und soziale Infrastrukturen fördern das Wirtschaftswachstum.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Es wird eine bestehende Erschließungsanlage (Straße) verwendet.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 253,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (419 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich westlich der Straße An der Beeke wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 96. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Die Änderung bekommt die Bezeichnung „An der Beeke“. Der genaue Änderungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen und Flächen für soziale Einrichtungen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.