Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Stadtgebiet Lüneburgs werden dringend Flächen für Wohnungsbau und Unterkünfte für Geflüchtete benötigt. An der einseitig bebauten Straße An der Beeke im Stadtteil Ochtmissen soll die vorhandene Erschließungsstraße zu diesem Zweck genutzt und der Ortsrand arrondiert werden.
Der Änderungsbereich grenzt östlich an das Straßengrundstück An der Beeke und bezieht dieses im südlichen Bereich mit ein. Im Südwesten grenzt der Änderungsbereich an den Fuß- und Radweg entlang der Buchholzer Bahn, im Westen an das Flurstück 79/1 und verläuft dann parallel zum Wilhelm-Hänel-Weg in Verlängerung an der Straße An der Beeke über das Flurstück 48/9 nach Norden. Im Norden wird der Änderungsbereich durch das Flurstück 48/7 begrenzt.
Die Flurstücke im Änderungsbereich befinden sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Es handelt sich um Weideland. Mittig verläuft ein Graben, der einschließlich seiner Randbereiche als Ausgleichsfläche zum Bebauungsplan 154 „Am Wilhelm-Händel-Weg“ fungiert. Eine weitere hochwertige, nach § 30 BNatSchG geschützte, Fläche befindet sich im südwestlichen Bereich. Die im Änderungsbereich liegenden hochwertigen Flächen sollen hinsichtlich des Schutzbedarfs im Flächennutzungsplan geprüft werden. Außerdem soll im Gebiet an der Buchholzer Bahn ein öffentlicher Spielplatz eingerichtet werden. Es sollen Flächen für Unterkünfte und Wohnungsbau entwickelt werden.
Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Freizeit, Unterkünften, Landwirtschaft und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (und Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren) erforderlich.
Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,8 ha.
Die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt. Anfallende Kosten für die Planung, Begleitung, den Umweltbericht und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 253,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
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