Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof ist mit Datum vom 01.01.2019 in Kraft getreten. Eine Überprüfung und mögliche Anpassung soll spätestens nach 5 Jahren seit Inkrafttreten geschehen.
In der Praxis hat sich die bisherige Förderrichtlinie bewährt. Ein Anpassungsbedarf besteht insbesondere bei den in der Richtlinie genannten Fristen zum Einreichen von Förderanträgen. Darüber hinaus wurde die Richtlinie an allgemeine Vorgaben im Sinne eines einheitlichen Fördermittelwesens angepasst. Diese beinhalten textliche Ergänzungen zum Verfahren sowie geringfügige, redaktionelle Änderungen.
Die Änderungen sind in Form einer Synopse gegenübergestellt und werden in der Sitzung der Stiftungsräte erläutert.
Die Fördermittelempfänger der letzten Jahre und aktuell Anfragende zu neuen Projekten wurden über die sich verändernden Fristen insbesondere zur Antragstellung durch die Stiftungsverwaltung informiert. Das Dezernat V als wesentlicher - mittelbarer und unmittelbarer - Fördermittelempfänger wurde aktiv mit eingebunden.
Ergänzung: Grundsätzlich wird zwischen Projektförderungen und institutionellen Förderungen unterschieden. Eine Projektförderung ist eine einmalige Zuwendung zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfangenden für einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, Bei der institutionellen Förderung dient die Zuwendung zur Deckung eines nicht abgegrenzten Teils oder in besonderen Ausnahmefällen der gesamten Ausgaben des Zuwendungsempfangenden. Gefördert wird die Institution als solche. Eine Kombination verschiedener Zuwendungsarten oder die Förderung mehrerer Projekte desselben Empfängers ist zulässig, sofern keine Doppelförderung vorliegt.
Auf die beiden Anlagen „Nebenbestimmungen zur projekt- bzw. institutionellen Förderung“ wird verwiesen (Anlagen 4 und 5 der Dienstanweisung „Zuwendungen“ der Hansestadt).
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 192 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1_Synopse Anlage 2_überarbeitete Richtlinie Anlage 3 - Allgemeine NBest für Zuwendungen zur institutionellen Förderung Anlage 4 - Allgemeine NBest für Zuwendungen zur Projektförderung
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst folgenden Beschluss: Die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.07.2024 in Kraft. Die zuvor gültige Richtlinie tritt mit Ablauf des 30.06.2024 außer Kraft.
Die zu beschließende Richtlinie sieht eine verlängterte Antragsfrist für das Zuweungungsjahr 2025 bis zum 01.10.2024 vor. |
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