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Sachverhalt: sh. Antrag der SPD-Fraktion und des Ratsherrn Martin Lühmann „Verlängerung der Spielzeit auf dem Stadtfest“ vom 10.04.2024
Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:
Die Verwaltung teilt die grundsätzliche Auffassung der SPD-Fraktion hinsichtlich der Förderung der traditionell durchgeführten und in der Zivilgesellschaft stark akzeptierten Veranstaltung des Lüneburger Stadtfestes.
Die Unterstützung der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) als Veranstalter der Durchführung und Planung der Veranstaltung „Lüneburg feiert“ ist der Hansestadt seit jeher ein starkes und kontinuierliches Anliegen. Vor diesem Hintergrund prüft der Bereich Ordnung und Verkehr jährlich neu die rechtlichen Möglichkeiten zur bedarfs- und antragsgemäßen Durchführung des Stadtfestes. Es handelt sich dabei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung und steht nicht unter dem Vorbehalt einer Befassung durch den Rat der Hansestadt Lüneburg.
Unter Würdigung der am 09.08.2023 ergangenen Entscheidung des VG Hannover (7. Kammer), Beschluss vom 09.08.2023 – 7 B 4136/23 und unter Einbeziehung des Runderlasses zur Freizeitlämrichtlinie Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie des Landes Niedersachsen vom 15.03.2024 (Nds. MBL. 2024 Nr. 114) beabsichtigt die Verwaltung, dem Antrag der LMG auf Festsetzung der Veranstaltung „Lüneburg feiert“ vom 31.05. bis zum 02.06.2024 vollumfänglich zu entsprechen und so auch am Freitag den 31.05.2024 die Öffnungs- und Bühnenzeiten abweichend vom Vorjahr um eine Stunde hinauszuschieben.
Öffnungszeiten: Freitag 11.00 – 24.00 Uhr Samstag 11.00 – 01.00 Uhr Sonntag 11.00 – 22.00 Uhr
Bühnenprogramm (Ende 1 Std. vor Ende der Öffnungszeiten): Freitag 11.00 – 23.00 Uhr Samstag 11.00 – 24.00 Uhr Sonntag 11.00 – 21.00 Uhr
Die Lüneburg Marketing GmbH wurde bereits vorab über diese Entscheidung informiert und hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass seitens der LMG eine weitere Ausweitung der Öffnungs- und Bühnenzeiten programmtechnisch nicht vorgesehen ist. Seitens der Verwaltung wird daher eine über das Antragsbegehren hinaus gehende Regelung als nicht geboten erachtet. Die Sach- und Rechtslage wird auch zukünftig in jedem Antragsverfahren neu geprüft und ggf. angepasst.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 94,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion und des Ratsherrn Martin Lühmann vom 10.04.2024
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