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Sh. Anfrage des VCD „Beseitigung der Mikromängel im Busverkehr“ vom 02.04.2024
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Die in der Anfrage genannte Abschlussarbeit benennt mehrere Bereiche mit sog. Mikromängeln, zu denen im Folgenden zu Maßnahmen und Umsetzung Stellung genommen wird.
Linienführung, Vorrangsteuerung, allgemeine Mängel
Die Linienführung der einzelnen Buslinien im Stadtgebiet erfolgt in Absprache mit dem Landkreis Lüneburg, welcher Aufgabenträger des ÖPNV ist. Mögliche Konzepte für Einbahnstraßenregelungen zur Verkürzung von Umlaufzeiten einzelner Buslinien wurden und werden laufend geprüft, bspw. im Rahmen zur Erstellung des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans der Hansestadt Lüneburg sowie im Mobilitätsgutachten des Landkreises.
Nicht alle Vorschläge der Ausarbeitung sind umsetzbar bzw. bedürfen jeweils einer expliziten Einzelfallprüfung. Verbesserte Sichtbeziehungen durch Anbringen von Verkehrsspiegeln/Parabolspiegeln herbeizuführen ist aus Sicht der Verwaltung keine geeignete Möglichkeit, da diese nicht StVO-konform sind.
Das Umsetzen von Vorrangschaltungen für Busse an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen (LSA) ist möglich und die LSA-Infrastruktur der Hansestadt Lüneburg lässt dies grundsätzlich zu. Allerdings benötigen die Fahrzeuge (Busse) eine Hard- und Softwareware-Schnittstelle, welche mit den LSA kommunizieren kann. Aktuell ist die KVG mit der Durchführung des Nahverkehrs im Landkreis Lüneburg beauftragt und die Fahrzeuge der KVG verfügen nicht über die technisch erforderliche Schnittstelle, um eine Kommunikation zwischen Fahrzeug und LSA zu ermöglichen. Mit Blick auf die anstehenden Veränderungen im ÖPNV-Betrieb (Gründung der MOIN) führen Landkreis und Hansestadt Gespräche wie künftig entsprechende Hard- und Softwareware-Schnittstellen in den Fahrzeugen sichergestellt werden können. Dies ist je nach Flottengröße mit umfangreichen Kosten verbunden.
Falschparkende Kfz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden täglich durch den Außendienst des Bereichs Ordnung und Verkehr der Hansestadt Lüneburg ermittelt und die Halter:innen entsprechend verwarnt. Das Auflösen von Stellplätzen bspw. zu Gunsten des ÖPNV oder der Verkehrssicherheit ist eine Maßnahme, die eine Einzelfallprüfung erfordert und bereichsübergreifend abgestimmt werden muss. Entsprechende Überprüfungen und Abstimmungen finden laufend statt.
Barrierefreiheit
Die Haltestellen des ÖPNV der Hansestadt Lüneburg werden kontinuierlich barrierefrei ausgebaut. Die Finanzierung des Ausbaus erfolgt über Fördermittel. Diese sind begrenzt und lassen nur eine bestimmte Anzahl jährlich auszubauender Haltestellen zu. Für 2024 ist der barrierefreie Bau bzw. Ausbau von mindestens 10 Haltestellen geplant.
Straßenschäden
Der Zustand des Straßenbelags der Hansestadt Lüneburg und entsprechenden Sanierungsmaßnahmen wurde bereits in Rahmen einer Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion erläutert und ist unter der Nummer VO/11117/24 abrufbar. Dort heißt es unter anderem „Der Zustand der Straßen und Radwege im Lüneburger Stadtgebiet ist grundsätzlich mit der Schulnote befriedigend einzustufen. Seit 2017 ist laut beiliegender Tabelle eine Erhöhung der Haushaltsansätze im konsumtiven Bereich durch die Bildung von Rückstellungen und auch im investiven Bereich in der Sanierung von Straßen durchgeführt worden.“ und „Der Bereich Straßen- und Brückenbau führt eine Prioritätenliste zur Instandsetzung von Straßen. Diese wird nach jedem Winter aktualisiert, mit Maßnahmen versehen und im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt. Anschließend werden die Maßnahmen öffentlich ausgeschrieben und umgesetzt. Die Prioritätenliste zu Fahrbahndecken- und Gehwegsanierungen aus 2023 wurde zuletzt am 21.08.2023 vorgestellt (VO/10721/23)“.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 126,00€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage „Mikromängel im Busverkehr“
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