Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die vorhandene „OHE-Brücke“ im Bereich der Soltauer Straße, zwischen Munstermannskamp und Hasenburger Berg gelegen, muss aufgrund von Baufälligkeit erneuert werden. In diesem Zuge sollen die Anschlussbereiche an die Soltauer Straße im östlichen Bereich mit umgestaltet werden.
Die zukünftige Brückenbreite wird insgesamt 15,20 m betragen. Auf der Brücke werden folgende Breiten auf Nebenflächen und der Fahrbahn hergerichtet:
- Westseite Gehweg 2,00 m - Westseite Hochbordgeführter Radweg 1,60 m - Westseite Sicherheitstrennstreifen 0,50 m - Fahrbahnbreite 5,50 m - Ostseite Radschutzstreifen 1,60 m - Ostseite Sicherheitstrennstreifen 0,50 m - Ostseite Gehweg 3,00 m
Ein Radschutzstreifen wird auf der östlichen Soltauer Straße auf einer Breite von 1,60 m durchgängig vom Einmündungsbereich Munstermannskamp bis zum Hasenburger Berg geführt. Von dort aus hat der Radfahrende die Wahl, auf der Fahrbahn stadteinwärts oder auf dem Gehweg, Radfahren frei, zu fahren.
Die Bushaltstelle „Ginsterweg“ Richtung stadteinwärts gegenüber der Bäckerei Harms wird im Zuge der Baumaßnahme hinter die Einmündung Hasenburger Berg verlegt. Aufgrund der in der morgendlichen Spitzenstunde rund 300 fahrradfahrende Grundschüler:innen, die bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auch auf dem Gehweg fahren dürfen, wurde eine zukünftige Gehwegbreite von 3,00 m südlich und nördlich der Brücke gewählt. Ein neuer Grünstreifen wird auf einer Breite von 2,75 m angelegt. Nördlich der Brücke werden neue Stellplätze im Bereich der noch vorhandenen Bushaltestelle eingerichtet.
Es ist vorgesehen die Anpassungsarbeiten im Schatten der Vollsperrung der Brückenbaumaßahme mit umzusetzen.
Im Rahmen einer Power-Point Präsentation wird die Maßnahme vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 77 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 15.000 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 1.550.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja INV 01-541-125 1,3 Mio. € Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 Haushaltsjahr: 2024
INV 01-541-508 250.000 € Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100202 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen: Die Maßnahme wird durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Anlagen: Keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||