Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die SPD-Fraktion und die Gruppe Die Parte/Die Linke haben gemeinsam den beigefügten Antrag „Zweckentfremdungssatzung verlängern“ gestellt.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Zweckentfremdungssatzung (ZwEntS) tritt mit Ablauf des 24.07.2024 außer Kraft. Eine Verlängerung müsste spätestens in der Ratssitzung am 20.06.2024 beschlossen werden. Die Verwaltung ist derzeit dabei, die zur Zweckentfremdung gestellten Anfragen und Anträge der letzten fünf Jahre zusammenzustellen und Änderungen für die ZwEntS auszuarbeiten. In der Verwaltungspraxis hat sich herausgestellt, dass Anpassungsbedarf besteht, um die Vorschriften der Satzung besser umsetzen zu können.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 69,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag „Zweckentfremdungssatzung verlängern“
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