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Vorlage - VO/11222/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Parkraumkonzept für Lastenräder" (Anfrage der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 27.03.2024, eingegangen am 27.03.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 35 - Mobilität
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
17.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gruppe Die Partei/Die Linke hat am 27.03.2024 die beigefügte Anfrage „Parkraumkonzept für Lastenräder“ eingereicht.

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Derzeit bestehen in der Hansestadt Lüneburg an zwei Standorten explizit für Lastenräder ausgewiesene Abstellflächen. An diesen Standorten wurden besonders niedrige Bügel verbaut, die das Anschließen von Lastenrädern erleichtern. Diese befinden sich auf dem Parkplatz am Marienplatz (Ecke Egersdorffstraße Am Marienplatz) und in der Bardowicker Straße auf Höhe der Einmündung Lüner Straße. Am Marienplatz bestehen vier einbetonierte Fahrradbügel speziellr Lastenräder. Durch die Möglichkeit des beidseitigen Parkens bietet dieser Standort eine Parkmöglichkeit für acht Lastenräder. In der Bardowicker Straße besteht an den vorhandenen sechs Fahrradbügeln eine Parkmöglichkeit für weitere zwölf Lastenräder. Beide Abstellmöglichkeiten für Lastenräder liegen sehr zentral, nur wenige Meter vom Marktplatz entfernt. Sie ermöglichen somit eine optimale Anfahrt mit dem Lastenrad zu den Einkaufszielen im Stadtzentrum, wie dem Lüneburger Wochenmarkt und den Ladengeschäften in der Großen und Kleinen Bäckerstraße.

Neben den oben genannten Abstellanlagen für Lastenräder besteht in der Innenstadt eine hohe Dichte an dezentralen Radabstellanlagen die ebenfalls zum Abstellen von Lastenrädern genutzt werden (können).

 

Zu 2:

Aufgrund der hohen Nutzungsdichte in der Innenstadt und der nur noch partiell möglichen Ausweitung der Fahrradabstellmöglichkeiten, wird derzeit nur die Möglichkeit gesehen, weitere für Lastenräder ausgewiesene Abstellanlagen einzurichten, wenn diese gegen bestehende Fahrradabstellanlagen ausgetauscht werden. Diese Umwandlung innerhalb bestehender Anlagen wird geprüft. Denkbar wäre die Entwicklung jeweils eines Standortes am Marktplatz und Am Sande unter Absprache mit dem Bereich Ordnung und Verkehr und unter Berücksichtigung des bestehenden Denkmalschutzes. Im Rahmen des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplanes ist kein Lastenrad-Parkkonzept vorgesehen. Die fortlaufende Optimierung des Angebotes an Fahrradabstellanlagen wird im Bereich 35 Mobilität als Aufgabe der laufenden Verwaltung geprüft. Auch können mögliche Standortvorschläge über mobilitaet@stadt.lueneburg.de an die Verwaltung herangetragen werden.

 

Zu 3:

Durch die AGL erfolgte eine Bestandsaufnahme der Radabstellanlagen bzw. Fahrradbügel. Daraus wurde eine Übersicht über die Abstellmöglichkeiten in Lüneburg erstellt. Eine darüber hinaus gehende Integration in das Betriebsmanagementsystem der AGL ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. D.h. aktuell muss eine solche Übersicht jeweils händisch gepflegt und aktuell gehalten werden.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 180,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anfrage „Parkraumkonzept für Lastenräder“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage Parkraumkonzept für Lastenräder (119 KB)