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Sachverhalt:
Im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften am 05.03.2024 wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass die Verwaltung beauftragt wird, die in der Ursprungsvorlage (VO/11140/24) angefügten Projektmitteanträge PF2024-001 bis PF2024-016 nach der Haushaltsgenehmigung entsprechend der beantragten Summen auszuzahlen.
Zudem wurde die Empfehlung abgegeben, die freien nicht verwendeten Projektmittel in Höhe von 11.138 € für die institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Nach der Sitzung des Ausschusses für und Kultur und Partnerschaften hat sich hinsichtlich der vorliegenden Projektmittelanträge der Sachverhalt geändert. Diese Änderungen sollen im nächsten Ausschuss für Kultur und Partnerschaften am 16.04.2024 vorgestellt und diskutiert werden.
Um den Antragstellenden für ihre geplanten kulturellen Projekte dennoch zum jetzigen Zeitpunkt ein positives Signal und damit eine gewisse Planungssicherheit zu geben, wird der Beschlussvorschlag, um den Punkt der Verschiebung der freien und nicht verwendeten Projektmittel in den Topf der institutionellen Förderung kultureller Einrichten, reduziert. Es werden lediglich die Anträge auf Projektmittel zur Beschlussfassung vorgelegt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 61€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen für kulturelle Projekte im Jahr 2024 folgende Zuschüsse bewilligt:
PF2024-002 – Gabriele Parnow-Kloth – Puppentheater 500 €
PF2024-003 – Ben Boles – Feierabendkultur 2024 2.000 €
PF2024-004 – Städtische Kantorei – Konzert 09.06.2024 2.000 €
PF2024-005 – Probi 2020 – Wir sind Lüneburg 412 €
PF2024-006 – BachChor – „Facettenreich“ 16.06.2024 1.000 €
PF2024-007 – Freunde der Lbg. BW – Solisten Fürstensaal 1.450 €
PF2024-008 – Freunde der Lbg. BW – Maikonzert 2.000 €
PF2024-009 – Freunde der Lbg. BW – 34. Bachwoche 2.000 €
PF2024-010 – Freunde der Lbg. BW – Adventskonzert 2.000 €
PF2024-011 – Theater zur weiten Welt – Flächenbrand 2.000 €
PF2024-012 – Lbg. Kammerorchester – „Sinf. Freuden“ 1.500 €
PF2024-013 – Lbg. Kammerorchester – Kl. Gr. Schöpfung 1.000 €
PF2024-015 – BBK – Jahresprojekt 4 Ausstellungen 2.000 €
PF2024-016 – Schauspielkollektiv – „Die Wanze“ 2.000 €
Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.
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