Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Mit dieser Vorlage wird dem Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr ein Bericht zur aktuellen Entwicklung und dem erzielten Fortschritt im Prozess der Kampfmittelerforschungs- und –beseitigungsmaßnahmen vorgelegt. Positiv hervorzuheben ist, dass die im vergangenen Jahr neu eingeführte Stelle für die strategische Gefahrenabwehr zum 1. März 2024 erfolgreich besetzt werden konnte. Diese wesentliche personelle Verstärkung ermöglicht es u.a., die Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung wesentlich effektiver und effizienter zu betreiben.
I. Ausgangssituation Im Zuge der stetigen Bemühungen, das Sicherheitsniveau und das Wohlergehen der Einwohner:innen sowie der Besucher:innen Lüneburgs zu gewährleisten, hat die Verwaltung im Bereich der Gefahrenabwehr einen besonderen Schwerpunkt auf die Erkennung und Neu-tralisierung möglicher Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gelegt. Die Gefahr, die von Kampfmitteln ausgeht, verstärkt sich zunehmend mit dem fortschreitenden Alterungs- und Korrosionsprozesses des Materials.
Die gegenwärtige Einschätzung der Kampfmittelbelastung in Lüneburg stützt sich auf drei elementare Quellen, welche eine umfassende Bewertung potenzieller Verdachtsflächen für Bombenblindgänger ermöglicht haben. Dabei handelt es sich um das initiale Gutachten, erstellt im Jahr 2011 durch ein privates Spezialunternehmen, Aussagen von Zeitzeugen sowie detaillierte Auswertungen historischer Luftaufnahmen, um ehemalige Bombardierungsgebiete und mögliche Kampfmittelverdachtsflächen zu identifizieren.
Dadurch wurde eine grundlegende Basis für die Ermittlung von Blindgängerverdachtspunkten (BVP) geschaffen, die zu einer partiellen Identifizierung und Eliminierung von Kampfmitteln in der Vergangenheit führte.
II. Status Quo Die Verwaltung initiierte aufgrund fortschrittlicher, softwaregestützter Auswertungstechniken für Luftbilder in den Jahren 2016 und 2023 eine neuerliche Untersuchung des Stadtgebietes durch ein spezialisiertes Unternehmen.
Ziel war es, die Qualität und den Umfang der vorhandenen Datenbasis zu verbessern und somit eine solide Grundlage für zukünftige Kampfmittelerforschungsmaßnahmen zu etablieren. Die Ergebnisse der letzten Begutachtung wurden der Verwaltung im Februar 2024 vorgelegt.
Im Jahr 2023 führte das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Auftrag eines Unternehmens eine umfassende Untersuchung durch, die einen bedeutenden Teil des Stadtgebietes Lüneburg abdeckte. Die detaillierten Ergebnisse dieser ausführlichen Analyse durch das LGLN wurden Anfang März 2024 dem Bereich 32 - Ordnung und Verkehr- Gefahrenabwehr, der Hansestadt Lüneburg final bereitgestellt.
Durch die Anwendung verbesserter technischer Auswertungsmethoden konnten nun in Summe 95 Blindgängerverdachtspunkte (BVP) im Stadtgebiet identifiziert werden.
Der Großteil dieser Verdachtspunkte bezieht sich auf die Stadtteile Schützenplatz, Rotes Feld, Kaltenmoor, Wilschenbruch, Oedeme und Bockelsberg.
III. Weitere Vorgehensweise Die kürzlich erstellten Gutachten und Auswertungen der LGLN dienen als grundlegende Datenbasis für die zukünftige Planung und Priorisierung von Gefahrenerforschungsmaßnahmen und ggf. der Gefahrenbeseitigung. Unter Einbeziehung des Fachbereichs 72-2 Geodaten und Vermessung wurden die Erkenntnisse im städtischen Geoinformationssystem implementiert.
Die im Kontext der Kampfmittelerforschung definierten Maßnahmen sollen mit größtmöglicher Sorgfalt und Effizienz durchgeführt werden, um die von nicht neutralisierten Kampfmitteln ausgehenden Risiken zu minimieren. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Sicherheit der Einwohner:innen der Hansestadt Lüneburg sowie ihrer Besucher:innen langfristig zu gewährleisten. Die mit der Erforschung und evtl. Beseitigung von Blindgängerverdachtspunkten (BVP) verbundenen Kosten sind durch Rückstellung aus 2023 im Haushaltsplan 2024 mit € 900.000,- berücksichtigt.
IV. Kurzdarstellung: Gefahrenerforschungsmaßnahmen und -beseitigung
1. Zusammenführung der Gutachten (bereits abgeschlossen) Ziel: Erstellung einer einheitlichen Datenbasis aus den Gutachten der Privatfirma und des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).
2. Gefahrenanalyse und Priorisierung der BVP Ziel: Bewertung und Klassifizierung der BVP basierend auf dem Risiko für die öffentliche Sicherheit und die kritischen Infrastrukturen.
3. Ausschreibung Rahmenvereinbarung für Kampfmittelgefahrenerforschung Ziel: Sicherstellung einer transparenten, kompetenten und effizienten Durchführung der Kampfmittelsondierung und ggf. -räumung.
4. Entwicklung eines Aktionsplanes mit Blaulichtorganisationen Ziel: Gewährleistung einer effektiven und abgestimmten Reaktion im Falle der Entdeckung von Kampfmitteln.
6. Eigentümer-Kontaktaufnahme/Öffentliche Kommunikation Ziel ist es, das Bewusstsein insbesondere der betroffenen Grundstückseigentümer:innen auch der Öffentlichkeit im Allgemeinen für die Problematik der Kampfmittel und die Notwendigkeit der Kampfmittelgefahrenerforschung zu schärfen. Es soll das Verständnis für sicherheitsrelevante Aspekte gestärkt und die aktive Beteiligung der Bevölkerung am Sicherheitsprozess gefördert werden.
7. Durchführung der Kampfmittelgefahrenerforschung Ziel: Systematische Überprüfung der BVP nach Priorität, um die Präsenz von Kampfmitteln zu bestätigen oder gegebenenfalls zu identifizieren und deren sichere Beseitigung zu gewährleisten.
8. Nachbereitung der Kampfmittelsondierung Ziel: Sicherstellung einer umfassenden Dokumentation und Bewertung der Sondierungsergebnisse, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten und Verbesserungen für zukünftige Maßnahmen abzuleiten. Abrechnung der entstandenen Kosten.
V. Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung für Kampfmittelerforschung“ Das Vergabeverfahren wird gemäß § 3 Abs. 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) als beschränkte Ausschreibung mit vorheriger Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Es ist beabsichtigt, die Vergabeunterlagen nach der Wertung der Teilnahmeanträge an die gesetzlich vorgeschriebenen geeigneten Mindestbewerber zu versenden. Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt.
Angesichts der quantitativen Dichte der Verdachtspunkte auf Blindgänger, der topographischen Gegebenheiten sowie der spezifischen Lage der betreffenden Areale ergibt eine Marktanalyse, dass die Ausgaben für die Kampfmittelerforschung (Sondierungsmaßnahmen) bis 500.000 Euro betragen dürften. Nicht in dieser Kostenschätzung enthalten sind die Ausgaben für Evakuierungsmaßnahmen, die im Zuge der Auffindung eines Blindgängers anfallen würden, sowie die Kosten für die Schadenswiedergutmachung im Falle, dass kein Blindgänger aufgefunden wird.
Zeitplan Vergabeverfahren:
VI. Umgang mit anfallenden Kosten Sollten die auf behördlich angeordneten und durchgeführten Kampfmittelerforschungsmaßnahmen keinen Befund ergeben und damit lediglich eine sog. Anscheinsgefahr bestanden haben, trägt die zuständige Behörde gemäß § 24 VwVfG die Gesamtkosten.
Bei einem Fund von Kampfmitteln übernimmt das Land Niedersachsen aus Billigkeitsgründen die Kosten für deren Entschärfung, Abtransport und Vernichtung entsprechend dem Erlass des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 08.12.1995 (505-62827/40).
Die Kosten für die Gefahrenerforschung sowie für die notwendigen Evakuierungsmaßnahmen fallen nicht unter die finanzielle Verantwortung des Landes Niedersachsen.
Diese Aufwendungen, einschließlich der Kosten für Kampfmittelsondierung und Evakuierung, können gemäß den §§ 7 und 66 Niedersäschsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Grundstücke auferlegt werden. Die Hansestadt Lüneburg hat aus Billigkeitsgründen bislang davon abgesehen, die Kosten für Evakuierungsmaßnahmen in Rechnung zu stellen. . Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr Bohr- und ggf. Baggerarbeiten sind durchzuführen.
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36,50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Es sind mit Kampfmittelerforschungskosten in Höhe von 900.000 Euro zu rechnen. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32020 Produkt / Kostenträger: 4431090 Vermessung, Gutachten u.ä. / 12200902 Allgemeine Gefahrenabwehr Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Wie im Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr vom 22.11.2023 unter TOP 11 mitgeteilt, wird mit einer Rückflussquote der Sondierungskosten von 15 % (75.000,- EURO) gerechnet.
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr nimmt den Bericht zum Fortschritt der Kampfmittelgefahrerforschungs- und -beseitigungsmaßnahmen zur Kenntnis. |
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