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Vorlage - VO/11216/24  

 
 
Betreff: Vorstellung des externen Dienstleisters zur kommunalen Wärmeplanung (OCF Consulting)
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in: Lütjann, Steffen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
09.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 20 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG), der am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, ist die Hansestadt Lüneburg als Oberzentrum verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser is tspätestens alle 5 Jahre nach der jeweiligen Erstellung fortzuschreiben.

 

r das Gebiet der Kommune sind nach der genannten Vorschriftumlich aufgelöst darzustellen:

 

  1. der aktuelle Wärmebedarf oder -verbrauch der Gebäude und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen sowie die aktuelle Wärmeversorgungsstruktur (Bestandsanalyse)
  2.  Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs und zur treibhausgasneutralen Versorgung der Gebäude mit Wärme aus erneuerbaren Energien (einschließlich Geothermie, Versorgung mit Wärme aus Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung) (Potenzialanalyse)
  3. Berechnungen darüber, wie sich der Wärmebedarf der Gebäude und die Wärmeversorgungsstruktur bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus entwickeln müssen, um bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

 

Auf Grundlage der vorangegangenen Schritte sind Handlungsstrategien der Kommune zur Senkung und treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude darzustellen sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsstrategien zu benennen. Die Kommune soll mindestens fünf Maßnahmen benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.

 

r die Erstellung des Wärmeplans stellt das Land Niedersachsen den Kommunen zwischen 2024 und 2026 Mittel in Höhe von 16.000 € (Sockelbetrag) + 0,25 € je Einwohner:in zur Verfügung. Dies entspricht im Fall der Hansestadt einer Gesamtsumme von ca. 107.200€ (Einwohnerzahl am 31.12.2022: 78.989 Personen).

 

Da aktuell die Erstellung eines landkreisweiten Wärmekatasters durch den Landkreis Lüneburg umgesetzt wird, kann die Hansestadt bei der Erstellung des Wärmeplans teilweise Ergebnisse aus dem Wärmekataster nutzen und hierauf aufbauen. Über individuelle Zugänge für die Kommunen werden insbesondere eine landkreisweite Bestands- und Potenzialanalyse bereitgestellt.

 

Um den Wärmeplan möglichst zeitnah fertig zu stellen, wurden die weiteren Teilleistungen der Wärmeplanung im September 2023 öffentlich ausgeschrieben. Zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters wurden sowohl die schriftlichen Angebote ausgewertet als auch Bietergespräche geführt. Bewertet wurden neben dem Gesamtpreis/Tagessatz, die fachliche Qualifikation, die Aussagefähigkeit des eingereichten Konzepts, der Ablauf- und Zeitplan sowie die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten.   

 

Aufgrund eines überzeugenden Bewertungsergebnisses erhielt die Firma OCF Consulting aus Hamburg den Zuschlag. Da die Auftragsbearbeitung für die Hansestadt Lüneburg offiziell am 01.03.2024 begonnen hat, stellt OCF die beteiligten Mitarbeiter:innen des Projektteams sowie die zu erwartenden Leistungen und das Vorgehen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten im Rahmen eines Vortrags vor.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Strategische Planung regenerativer Wärmeversorgung forciert die Treibhausgasreduktion

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Bezahlbare und saubere Energie ist Hauptziel bei der strategischen Planung

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 70 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 85.918 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 x Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: Konnexitätszahlung für die Erstellung des Wärmeplans von ca. 107.000 €r die Jahre 2024-2026 ist durch das Land Niedersachsen zugesichert (siehe oben).

 

 

 

Anlagen: