Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Hansestadt Lüneburg wird derzeit bereits von verschiedenen Telekommunikationsunternehmen (TKU) ein Glasfasernetz ausgebaut. Dieser Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich, d. h. ohne eine Förderung. Da der Telekommunikationsmarkt liberalisiert wurde, entstehen die Übertragungsnetze im Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Es ist rechtlich auch zulässig, dass TKU‘s sich mit einem Übertragungsnetz überbauen, also Glasfaseranschlüsse verlegen, selbst dann wenn es im betreffenden Gebiet schon eine Glasfaserversorgung durch ein anderes TKU gibt. Dieser eigenwirtschaftliche Ausbau wird von den TKU’s dort vorangebracht, wo es sich aufgrund der erwarteten abzuschließenden Endnutzerverträge wirtschaftlich lohnt. Dort wo es nur wenige Anschlusspunkte gibt, die als Nutzungsvertrag in Frage kommen, gleichzeitig aber weite und komplexe Leitungswege verlegt werden müssen, lohnt sich der Ausbau für die TKU nicht. Der Bund und die Länder haben ein Interesse daran, dass es in ganz Deutschland ein funktionierendes und hochwertiges Datennetz gibt, um die Digitalisierung voran zu bringen. Um auch die Grundstücke mit einer solchen Infrastruktur zu versorgen, für die es sich ein Anschluss nicht eigenwirtschaftlich für die TKU’s lohnt, stellen Bund und Länder Fördermittel bereit. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat für diese Förderung die Gigabit-Richtlinie erlassen. Die Hansestadt Lüneburg hat einen Zuwendungsbescheid für eine Beratungsleistung nach Nr. 3.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzte in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) erhalten. Auf Grundlage dieser Zuwendung konnte ein externes Beratungsunternehmen beauftragt werden, das die Hansestadt Lüneburg bei der Durchführung eines Branchendialoges sowie einer Markterkundung unterstützt. Das Ziel dieser Verfahren ist es, verbindlich von den TKU’s in einem wettbewerbskonformen Verfahren heraus zu finden, welche Gebiete der Hansestadt in den kommenden drei Jahren eigenwirtschaftlich erschlossen werden. Im Umkehrschluss kann dann adressscharf ermittelt werden, für welche Grundstücke keine Versorgung erwartet werden kann. Diese adressscharfe Ermittlung ist Grundlage für eine Antragstellung auf Fördermittel beim Bund entsprechend der Gigabit-Richtlinie.
Der Bund fördert unter verschiedenen Bedingungen maximal 50 Prozent der Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Land Niedersachsen stellt im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie zur Schaffung von gigabitfähigen Netzen in den sogenannten Grauen Flecken vsl. einen Landeszuschuss bereit. Der Landeszuschuss ist voraussichtlich auf 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt. Demnach hat die Hansestadt Lüneburg mindestens 25 Prozent der Kosten dieser Förderung als Eigenanteil zu tragen. Dieser Eigenanteil muss in die Haushaltsplanung für die kommenden Jahre eingeplant werden, um den Gigabit-Ausbau fördertechnisch zu ermöglichen.
In der Sitzung wird zum aktuellen Stand vorgetragen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:114 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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