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Vorlage - VO/11195/24  

 
 
Betreff: Glasfaserausbau in der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:1. Herr Neumann
2. Herr Müller
Federführend:01N Nachhaltige Stadtentwicklung Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  01 - Büro der Oberbürgermeisterin
   DEZERNAT II
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Kenntnisnahme
13.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Hansestadt Lüneburg wird derzeit bereits von verschiedenen Telekommunikationsunternehmen (TKU) ein Glasfasernetz ausgebaut. Dieser Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich, d. h. ohne eine Förderung. Da der Telekommunikationsmarkt liberalisiert wurde, entstehen die Übertragungsnetze im Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Es ist rechtlich auch zulässig, dass TKUs sich mit einem Übertragungsnetz überbauen, also Glasfaseranschlüsse verlegen, selbst dann wenn es im betreffenden Gebiet schon eine Glasfaserversorgung durch ein anderes TKU gibt.

Dieser eigenwirtschaftliche Ausbau wird von den TKUs dort vorangebracht, wo es sich aufgrund der erwarteten abzuschließenden Endnutzerverträge wirtschaftlich lohnt. Dort wo es nur wenige Anschlusspunkte gibt, die als Nutzungsvertrag in Frage kommen, gleichzeitig aber weite und komplexe Leitungswege verlegt werden müssen, lohnt sich der Ausbau für die TKU nicht.

Der Bund und die Länder haben ein Interesse daran, dass es in ganz Deutschland ein funktionierendes und hochwertiges Datennetz gibt, um die Digitalisierung voran zu bringen. Um auch die Grundstücke mit einer solchen Infrastruktur zu versorgen, für die es sich ein Anschluss nicht eigenwirtschaftlich für die TKUs lohnt, stellen Bund und Länder Fördermittel bereit. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat für diese Förderung die Gigabit-Richtlinie erlassen.

Die Hansestadt Lüneburg hat einen Zuwendungsbescheid für eine Beratungsleistung nach Nr. 3.3 der Richtlinie „rderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzte in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) erhalten. Auf Grundlage dieser Zuwendung konnte ein externes Beratungsunternehmen beauftragt werden, das die Hansestadt Lüneburg bei der Durchführung eines Branchendialoges sowie einer Markterkundung unterstützt. Das Ziel dieser Verfahren ist es, verbindlich von den TKUs in einem wettbewerbskonformen Verfahren heraus zu finden, welche Gebiete der Hansestadt in den kommenden drei Jahren eigenwirtschaftlich erschlossen werden. Im Umkehrschluss kann dann adressscharf ermittelt werden, für welche Grundstücke keine Versorgung erwartet werden kann. Diese adressscharfe Ermittlung ist Grundlage für eine Antragstellung auf Fördermittel beim Bund entsprechend der Gigabit-Richtlinie.

 

Der Bund fördert unter verschiedenen Bedingungen maximal 50 Prozent der Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Land Niedersachsen stellt im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie zur Schaffung von gigabitfähigen Netzen in den sogenannten Grauen Flecken vsl. einen Landeszuschuss bereit. Der Landeszuschuss ist voraussichtlich auf 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckelt.

Demnach hat die Hansestadt Lüneburg mindestens 25 Prozent der Kosten dieser Förderung als Eigenanteil zu tragen.

Dieser Eigenanteil muss in die Haushaltsplanung für die kommenden Jahre eingeplant werden, um den Gigabit-Ausbau fördertechnisch zu ermöglichen.

 

In der Sitzung wird zum aktuellen Stand vorgetragen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Das Ziel der Förderung ist es, allen Haushalten und Unternehmen eine Glasfaserinfrastruktur bereit zu stellen, um die Digitalisierung zu fördern.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:114 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur VO-11195-24 (184 KB)