Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11181/24  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Simkes
Federführend:Bereich 54 - Integration und Teilhabe Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Simkes, Ute  Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
   DEZERNAT V
   05 - Entwicklung und strategische Steuerung
   Fachbereich 2 - Finanzen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
02.04.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.04.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten ist in der Satzung „Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, festgeschrieben. Letztmalig wurde sie in der Ratssitzung am 21.09.2023 geändert (VO/10797/23).

 

r die Unterbringung des vorstehenden Personenkreises betreibt und unterhält die Hansestadt neburg mehrere Unterkünfte als öffentliche Einrichtung mit dem Titel „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“.

Die Unterkünfte unterteilen sich in zwei Kategorien: Gemeinschaftsunterkunft und Notunterkunft.

Gemeinschaftsunterkünfte unterscheiden sich im Wesentlichen von Notunterkünften dadurch, dass die Menschen in abgeschlossenen Einheiten unterbracht sind und sich eigenständig versorgen können. Die Unterbringung findet in Containern oder Festbauten statt.

 

In Notunterkünften sind die Schlafbereiche voneinander abgetrennt und die Versorgung geschieht über Caterer, da keine eigene Versorgung möglich ist. Hier werden Turnhallen oder andere Räumlichkeiten wie ein ehemaliges Möbelgeschäft entsprechend ausgestattet.

Die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte lauten wie folgt:

  • Unterkunft Dahlenburger Landstraße 63
  • Unterkunft Bunsenstraße 2
  • Unterkunft Dieselstraße 14
  • Unterkunft Gorch-Fock-Straße 12
  • Unterkunft Gorch-Fock-Straße 34
  • Unterkunft Goseburgstraße 18
  • Unterkunft Klaus-Groth-Straße 22
  • Unterkunft Papenburg 12
  • Unterkunft Uhlandstraße 15
  • Unterkunft Siemenstraße 13
  • Unterkunft Von-Kleist Straße 2
  • Unterkunft Wilhelm-Reinicke-Straße 6
  • Unterkunft Schießgrabenstraße 17
  • Unterkunft In der Kemnau 45
  • Unterkunft August-Wellenkamp-Straße 33
  • Unterkunft Bernsteinstraße 55
  • Unterkunft Lüneburger Straße 2b
  • Unterkunft Ochtmisser Kirchsteig 58
  • Unterkunft Schaperdrift 39  49
  • Unterkunft Am Bargenturm 9 + 11
  • Unterkunft Bockelmannstraße 11
  • Unterkunft Ebelingweg 2
  • Unterkunft An der Beeke
  • Unterkunft Oedemer Weg 63
  • Unterkunft Schmiedestarße
  • Unterkunft Am Kaltenmoor

 

Die bestehenden Notunterkünfte lauten wie folgt:

  • Notunterkunft Im Schliefenpark
  • Notunterkunft Bei der Keulahütte 4
  • Notunterkunft Wilschenbrucher Weg 84
  • Notunterkunft Heidpark, Vor dem Neuen Tore 12

 

Untergebracht werden zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).

 

Ferner werden Personen mit Leistungsansprüchen vom Jobcenter (SGB II), vom Sozialamt (SGB XII) sowie auch erwerbstätige Personen ohne Sozialleistungsansprüche untergebracht. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt mittels gefahrenabwehrrechtlichem Einweisungsbescheid nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).

 

r die Inanspruchnahme der von der Hansestadt zur Verfügung gestellten jeweiligen Unterkunft entstehen Benutzungsgebühren. Diese werden per Bescheid gegenüber der eingewiesenen Person, der Benutzerin bzw. dem Benutzer, erhoben. Die erhobenen Benutzungsgebühren, sind von der Benutzerin bzw. vom Benutzer zu erstatten. Die Benutzungsgebühren, sind regelmäßig zu überprüfen.

 

Im Zuge der Unterbringung von Geflüchteten aus aller Welt ist es notwendig gewesen, die bisherige Anzahl von Unterkünften zur Erfüllung der durch das Land Niedersachsen erteilten Ausnahmequote zu erfüllen, in einem erheblichen Maße zu erweitern. In der oben aufgeführten Aufzählung sind alle Unterkünfte aufgeführt, die sich derzeit im Betrieb bzw. in konkret der Planung befinden und zeitnah in Betrieb genommen werden können.

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2024 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Obdachlosigkeit und Schutzsuchende

 

Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ wurde nach Maßgabe des §5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.

Die durch die Hansestadt bewirtschafteten Unterkünfte für Obdachlosigkeit und Schutzsuchende stellen eine öffentliche Einrichtung dar. Die Unterkünfte sind nach Notunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften getrennt aufgeführt. Innerhalb dieser beiden Kategorien weisen die Unterkünfte eine gleichwertige Ausstattung aus, so dass die Satzung und die dementsprechende Gebührenkalkulation jeweils für Notunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte eine Gebühr erhoben wird, die sich in die Kosten der Unterkunft und Nebenkosten zusammensetzt.

Gleiches gilt für die Unterkünfte des Lebensraum Diakonie. Hier hat sich die Hansestadt Lüneburg mit dem Lebensraum Diakonie vertraglich zur Unterbringung von obdachlosen Einzelpersonen im Rahmen der Gefahrenabwehr vereinbart. Der Lebensraum Diakonie hat seine Gebühren ebenfalls nach Maßgabe des §5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.

 

Die Gebührenkalkulation nach NKAG beinhaltet keine Kosten für soziale Betreuung, Bewachung oder Verpflegung. Es werden ausschließlich die Kosten der Unterkunft aufgezeigt.

 

Die Höhe der Gebühren für 2024 für die Benutzung und der Nebenkosten für die Unterkünfte beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation:

 

r die Gemeinschaftsunterkünfte gem. §1 Abs. 3 (a):

 

Benutzungsgebühr pro Platz pro Monat   377,-€ 

 

Nebenkosten pro Platz pro Monat     83,-€

 

Summe pro Platz pro Monat    460,-€

 

 

r die Unterkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr gem. § 1 Abs. 3 (b)

 

Benutzungsgebühr pro Platz pro Tag    12,77€

 

Nebenkosten pro Platz pro Tag       6.46€

 

Summe pro Platz pro Tag      19,23€

 

 

r die Notunterkünfte

 

Benutzungsgebühr pro Platz pro Monat    511,-€

 

Nebenkosten pro Platz pro Monat     104,-€

 

Summe pro Platz pro Monat     615,-€

 

 

In 2023 verfügte die Hansestadt Lüneburg über 1.403 Plätze zur Unterbringung. Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung werden in 2024 Erträge von rd. 5,88 Mio.€ an Gebühren berücksichtigt. Gebührenrechtlich bedarf es der Annahme, dass die vorhandenen Plätze das gesamte Jahr 2024 vollbelegt sind. Leerstände können nicht durch belegte Plätze quersubventioniert werden.

 

Der Haushaltsplan 2023 sieht in 2023 Erträge aus Gebühren von rd. 4,04 Mio. vor. Zum jetzigen Stand wurden rd. 897.700 € an Gebühren für Unterbringung von Geflüchteten vereinnahmt. Die Abweichung der tatsächlichen Erträge zum Planansatz beruht insbesondere darauf, dass zum einen rd. 300 Geflüchtete bislang nicht offiziell nach Gefahrenabwehrrecht in die Gemeinschaftsunterkünfte eingewiesen werden konnten. Erst mit Einweisung nach Gefahrenabwehrrecht können satzungsgemäß Gebühren erhoben werden. Zum anderen ist die Belegungssituation nur schwer zu prognostizieren. Eine Vollauslastung ist aufgrund der folgenden Belegungssituation nicht umsetzbar:

 

  • Die Unterkünfte sind mit unterschiedlichen Räumlichkeiten ausgestattet. Zwei Bettzimmer bzw. Wohneinheiten für 4-6 Personen
  • Nicht in jedem Zimmer bzw. Wohneinheit können alle Betten genutzt werden. Z.B. wird eine 5-köpfige Familie in einer Wohneinheit untergebracht kann das 6. Bett nicht mit einer weiteren Person belegt werden. Ein zwei Bettzimmer wird nicht mit einer weiteren Person belegt, wenn diese Person schwer erkrankt ist. Eine sieben köpfige Familie wird, wenn sie sehr kleine Kinder hat, auch in einer 6 Personen Wohneinheit untergebracht.
  • Die Anzahl der unterzubringenden Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr lässt sich nicht vorhersagen. Zu dem Personenkreis gehören sowohl deutsche und EU Bürger als auch Ukrainer sowie anerkannte Asylbewerber. Es ist nicht vorhersehbar, wann der Rechtskreiswechsel eines Asylbewerbers von AsylblG in SGB II Leistungen erfolgt.
  • Die Berechnung der Gebühren richtet sich einmal nach dem Familienstand und nach der Mietobergrenze des Jobcenters.
  • Beispiel für die mögliche Berechnung einer Wohneinheit für 6 Personen

 

Belegung mit 6 Einzelpersonen  460€ x 6 Personen = 2.760€

Belegung mit 5-köpfiger Familie        944€

Belegung mit 7-köpfiger Familie     1.182€

 

 

Anteilige Kostenerstattung von Verpflegung

Im Rahmen der Verpflegung von untergebrachten Geflüchteten und Schutzsuchenden dürfenr die Vollverpflegung in den Notunterkünften gem. §10 Abs. 4 werden nach der Regelbedarfsrelevanten Anteilen aus der EVS 2018 (§§5-6 RBEG 2021 i. V. m. §27 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB XII erstmalig Regelsätze erhoben werden:

 

Regelbedarfsstufe 1   150,93€

Regelbedarfsstufe 2   135,84€

Regelbedarfsstufe 3   120,74€

Regelbedarfsstufe 4   160,38€

Regelbedarfsstufe 5   118,02€

Regelbedarfsstufe 6     90,52€

 

 

Dabei ist festzuhalten, dass die Verpflegung je Person und je Monat durchschnittlich 1.321,80 € in städtischen Notunterkünften verursacht. Somit kompensiert selbst die höchste Regelbedarfsstufe 1 die Kosten nur in Höhe von 11,4 %. Das Delta von 1.170,87 € je Person und Monat wird derzeit durch die Hansestadt getragen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

keine

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

keine

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

keine

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

keine

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Der Aufenthalt von obdachlosen Menschen auf der Straße wird verhindert. Dies ist eine Pflichtaufgabe.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

keine

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

keine

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

keine

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

keine

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

xNeutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x (Ertrag)

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 54/div. (für jede genannte NU/GU) 

 Produkt / Kostenträger: 3154101/31540102

 Haushaltsjahr: 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

6

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AF315_A1 (54 KB)      
Anlage 2 2 AF315_A2 (58 KB)      
Anlage 3 3 AF315_Gebührensätze (51 KB)      
Anlage 4 4 Lebensraum Diakonie_2023-12-07_Gefa_Angebot_NKAG_2024 (154 KB)      
Anlage 5 5 AF315_Bver (62 KB)      
Anlage 6 6 202424_03_21Satzung Entwurf_final (187 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung der Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften und der Notunterkunft für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, wird beschlossen. Sie tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.