Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Erfassung von Leichtverpackungen wird bundesweit über sogenannte "Duale Systembetreiber" organisiert. Aktuell gibt es zehn aktive Systembetreiber in Deutschland, welche die Sammelleistung turnusmäßig alle drei Jahre neu ausschreiben.
Die Erfassung der Leichtverpackungen im Stadtgebiet wird derzeit durch die Firma Nehlsen Cohrs GmbH, als Subunternehmer der Firma Rohstoffmanagement GmbH, durchgeführt. Dieser Vertrag endet am 31. Dezember 2025. Für den dann folgenden Zeitraum ab 01.Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 wird eine neue Ausschreibung durch die Dualen Systembetreiber erfolgen. Die Auftragsvergabe für die Sammelleistung erfolgt ausschließlich durch die Dualen Systembetreiber – weder die Hansestadt Lüneburg noch die GfA Lüneburg gkAöR (GfA) haben ein Mitspracherecht bei der Auswahl des zu beauftragenden Entsorgungsunternehmens.
Derzeit erfolgt die Sammlung im Stadtgebiet weitestgehend über gelbe Säcke bei 14-tägigen Abfuhrturnus. Eine Ausnahme bilden Großwohnanlagen, in denen für die Entsorgung großvolumige Behältnisse (1.100 Liter) zur Verfügung stehen.
Die Verhandlungen über die zukünftige Systemausgestaltung ("gelber Sack" oder "gelbe Tonne") führt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Gemäß Vereinbarung zwischen der GfA und der Hansestadt Lüneburg ist die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg auf die GfA übertragen worden. Die Verhandlungen mit den Dualen Systembetreibern werden somit durch die GfA geführt.
Über die zukünftige Systemausgestaltung in der Hansestadt Lüneburg muss zeitnah entschieden werden. Grundsätzlich sind von der unveränderten Beibehaltung des bisherigen Abfuhrsystems „gelber Sack“, über die Einführung eines „Mischsystems“ oder der Umstellung auf „gelbe Tonne“, wie sie im restlichen Landkreis zum 01. Januar 2025 vollzogen wird, verschiedene Optionen der Systemausgestaltung denkbar. Zudem ist über den zukünftigen Abfuhrturnus (14-tägig oder 4-wöchentlich), bei Umstellung auf „gelbe Tonne“, auch über die Gefäßgröße und die Verteilsystematik der „gelben Säcke“ zu entscheiden.
Der Vorstand der GfA, Herr Oliver Schmitz, hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 23. November 2023 in die Thematik eingeführt, Vor- und Nachteile der jeweiligen Erfassungssysteme „gelber Sack“ und „gelbe Tonne“ aufgezeigt und über das weitere Verfahren berichtet.
Unter der Vorteile und Nachteile der verschiedenen Erfassungssysteme sowie unter Berücksichtigung der teilweise kontroversen Diskussionsbeiträge aus der Sitzung vom 23. November 2023 hat die Verwaltung in Abstimmung mit Herrn Schmitz folgendes Erfassungssystem als „Kompromisslinie“ entwickelt, das nunmehr durch den Vorstand der GfA mit den Dualen Systembetreibern verhandelt werden soll:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einer entsprechenden Beschlussfassung keine Gewähr dafür gegeben ist, dass das vorgeschlagene Abfuhrsystem auch tatsächlich umgesetzt wird. Es bleiben daher die Verhandlungen zwischen GfA Vorstand und Dualen Systembetreibern. Je nach Ausgang der Verhandlungen muss ggf. eine erneute Befassung des Ausschusses erfolgen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31060 Produkt / Kostenträger: 537001/53700102 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Bereitstellung Abfälle im Innenstadtbereich
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg die Aufnahme der Verhandlungen mit den Dualen Systembetreibern durch die GfA gemäß vorstehend vorgeschlagener Systemausgestaltung zu beschließen.
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