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Vorlage - VO/10966/23-1  

 
 
Betreff: Künftiges Erfassungssystem von Leichtverpackungen (LVP) in der Hansestadt Lüneburg - gelbe Tonne oder gelber Sack?
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau AllerheiligenBezüglich:
VO/10966/23
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Allerheiligen, Sandra  03 - Steuerung und Service
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
11.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez.III)    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
02.04.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.04.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Erfassung von Leichtverpackungen wird bundesweit über sogenannte "Duale Systembetreiber" organisiert. Aktuell gibt es zehn aktive Systembetreiber in Deutschland, welche die Sammelleistung turnusmäßig alle drei Jahre neu ausschreiben.

 

Die Erfassung der Leichtverpackungen im Stadtgebiet wird derzeit durch die Firma Nehlsen Cohrs GmbH, als Subunternehmer der Firma Rohstoffmanagement GmbH, durchgeführt. Dieser Vertrag endet am 31. Dezember 2025. Für den dann folgenden Zeitraum ab 01.Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 wird eine neue Ausschreibung durch die Dualen Systembetreiber erfolgen. Die Auftragsvergabe für die Sammelleistung erfolgt ausschließlich durch die Dualen Systembetreiber weder die Hansestadt Lüneburg noch die GfA Lüneburg gkAöR (GfA) haben ein Mitspracherecht bei der Auswahl des zu beauftragenden Entsorgungsunternehmens.

 

Derzeit erfolgt die Sammlung im Stadtgebiet weitestgehend über gelbe cke bei 14-tägigen Abfuhrturnus. Eine Ausnahme bilden Großwohnanlagen, in denen für die Entsorgung großvolumige Behältnisse (1.100 Liter) zur Verfügung stehen.

 

Die Verhandlungen über die zukünftige Systemausgestaltung ("gelber Sack" oder "gelbe Tonne") führt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Gemäß Vereinbarung zwischen der GfA und der Hansestadt Lüneburg ist die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg auf die GfA übertragen worden. Die Verhandlungen mit den Dualen Systembetreibern werden somit durch die GfA geführt.

 

Über die zukünftige Systemausgestaltung in der Hansestadt neburg muss zeitnah entschieden werden. Grundsätzlich sind von der unveränderten Beibehaltung des bisherigen Abfuhrsystems „gelber Sack“, über die Einführung eines „Mischsystems“ oder der Umstellung auf „gelbe Tonne“, wie sie im restlichen Landkreis zum 01. Januar 2025 vollzogen wird, verschiedene Optionen der Systemausgestaltung denkbar. Zudem ist über den zukünftigen Abfuhrturnus (14-tägig oder 4-wöchentlich), bei Umstellung auf „gelbe Tonne“, auch über die Gefäßgröße und die Verteilsystematik der „gelben Säcke“ zu entscheiden.

 

Der Vorstand der GfA, Herr Oliver Schmitz, hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 23. November 2023 in die Thematik eingeführt, Vor- und Nachteile der jeweiligen Erfassungssysteme „gelber Sack“ und „gelbe Tonne“ aufgezeigt und über das weitere Verfahren berichtet.

 

Unter der Vorteile und Nachteile der verschiedenen Erfassungssysteme sowie unter Berücksichtigung der teilweise kontroversen Diskussionsbeiträge aus der Sitzung vom 23. November 2023 hat die Verwaltung in Abstimmung mit Herrn Schmitz folgendes Erfassungssystem als „Kompromisslinie“ entwickelt, das nunmehr durch den Vorstand der GfA mit den Dualen Systembetreibern verhandelt werden soll:

 

  1. Die Sammlung von Leichtverpackungen in Großwohnanlagen und vergleichbaren Anfallstellen, in denen heute großvolumige Behältnisse (1.100 Liter) zur Verfügung stehen, wird unverändert weitergeführt. Der 14-tägige Abfuhrturnus ist zwingend beizubehalten.

 

  1. Im Innenstadtgebiet ist aufgrund der begrenzten räumlichen Gegebenheiten die Erfassung über gelbe Säcke unverändert fortzuführen. Der 14-tägige Abfuhrturnus ist zwingend beizubehalten. Die Bestimmung des „Innenstadtgebietes“ ergibt sich aus der beigefügten Anlage.

 

  1. Im verbleibenden Abfuhrgebiet der Hansestadt Lüneburg (außer Innenstadt) wird die gelbe Tonne zur Erfassung der Leichtverpackungen eingeführt. Die Abfuhr kann 14-tägig, alternativ, aber auch 4-wöchentlich erfolgen. Abhängig vom zukünftigen Abfuhrturnus ist über die Gefäßgröße zu entscheiden.

 

  1. Aufgrund der teilweisen Einführung der „gelben Tonne“ im Stadtgebiet ist das bisherige Verteilsystem von „gelben Säcken“ über Verteilerstellen zwingend zu ändern. Gemäß Punkt 2. erfolgt die Erfassung von Leichtverpackungen im Innenstadtgebiet weiterhin über gelbe Säcke. Die dort ansässigen Haushalte und Gewerbetreibenden müssen mit ausreichend gelben Säcken für die Entsorgung der Leichtverpackungen versorgt werden. Das heutige Verteilsystem über Verteilerstellen kann dies nicht gewährleisten. Es wäre zu befürchten, dass sich auch Haushalte mit angeschlossener „gelber Tonne“ weiterhin zusätzlich mit „gelben Säcken“ über diese Verteilerstellen versorgen würden. Aus diesem Grund sollte die Versorgung des Innenstadtgebietes mit „gelben Säcken“ zukünftig auf Anforderung per direkter Zustellung an die jeweiligen Haushalte und Gewerbetreibenden erfolgen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einer entsprechenden Beschlussfassung keine Gewähr dafür gegeben ist, dass das vorgeschlagene Abfuhrsystem auch tatsächlich umgesetzt wird. Es bleiben daher die Verhandlungen zwischen GfA Vorstand und Dualen Systembetreibern. Je nach Ausgang der Verhandlungen muss ggf. eine erneute Befassung des Ausschusses erfolgen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Sicherstellung der Entsorgung von Leichtverpackungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Sicherstellung eines angemessenen Entsorgungsweges für Leichtverpackungen

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67 EUR

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31060 

 Produkt / Kostenträger: 537001/53700102

 Haushaltsjahr: 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Bereitstellung Abfälle im Innenstadtbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bereitstellung Abfaelle im Innenstadtbereich HLG (261 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg die Aufnahme der Verhandlungen mit den Dualen Systembetreibern durch die GfA gemäß vorstehend vorgeschlagener Systemausgestaltung zu beschließen.

 

Stammbaum:
VO/10966/23   Künftiges Erfassungssystem von Leichtverpackungen (LVP) in der Hansestadt Lüneburg - gelbe Tonne oder gelber Sack?   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage
VO/10966/23-1   Künftiges Erfassungssystem von Leichtverpackungen (LVP) in der Hansestadt Lüneburg - gelbe Tonne oder gelber Sack?   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage