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Vorlage - VO/11172/24  

 
 
Betreff: Gutachten und Beratungsleistungen 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Künzel, Katharina
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Kenntnisnahme
29.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gem. Ziffer 5 der Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3) in der Fassung vom 11.04.2011 ist der Rat der Hansestadt Lüneburg über die im Vorjahr erfolgten Gutachten und Beratungsleistungen zu unterrichten. Die Richtlinie ist zur Kenntnis als Anlage 1 beigefügt. Die in 2023 erfolgten Vergaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.  Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen im Umfang von insgesamt: 318.980,00€ netto/ 379.586,22€ brutto vergeben.             
 
Nachrichtlich werden an dieser Stelle noch einmal die Vergabevolumina der letzten 5 Jahre (2018-2022) genannt.             


 
2018  117.369,74 € (netto) 139.669,99 € (brutto) 


2019  126.093,65 € (netto) 150.051,45 € (brutto) 


2020  218.574,05 € (netto) 259.264,64 € (brutto) 


2021  206.858,27 € (netto) 244.912,96 € (brutto)

 
2022  324.990,39  (netto) 386.647,29 € (brutto)

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3) 

Anlage 2: Übersicht Gutachten und Beratungsleistungen 2023

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie3-3 vom 11.04.2011 über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen (49 KB)      
Anlage 2 2 Gutachten und Beratungsleistungen 2023 (471 KB)