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Sachverhalt:
In den Haushalt 2024 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von 135.000 Euro zur institutionellen Förderung kultureller Einrichtungen in der Hansestadt Lüneburg eingestellt. Hiervon sind bereits 30.000 Euro durch Ratsbeschluss im Dezember 2023 als institutionelle Förderung für die Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg bewilligt worden.
Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.
Es wurden bis zum 14.02.2024 insgesamt 12 Anträge eingereicht, deren Gesamtfördersumme 266.050,- € beträgt. Der Vorlage ist als öffentliche Anlage eine Übersicht der eingegangenen Anträge beigefügt. Die Anträge sind der Vorlage aus Datenschutzgründen nichtöffentlich als Anlage beigefügt.
Eine Richtlinie für kulturelle institutionelle Förderungen der Hansestadt Lüneburg gibt es bisher nicht, so dass jede Förderung in diesem Bereich grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung des Rates der Hansestadt Lüneburg ist.
Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Zuschussbeträge nach der Genehmigung des Haushalts 2024 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können. Vor einigen Jahren wurden die Zuschussbeträge um den Prozentsatz einer erlassenen Haushaltssperre gekürzt ausgezahlt und der gekürzte Betrag dann zum Ende des Jahres nachgezahlt. Dieses Verfahren ist für die Kulturschaffenden nicht zufriedenstellend und führt zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, der vermeidbar ist, wenn die Haushaltsmittel in voller Höhe nach Haushaltsgenehmigung freigegeben werden
Aktueller Sachverhalt vom 22.03.2024
In der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 05.03.2024 wurde empfohlen, die nicht für Projektförderungen benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 11.138 Euro, für die institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Eine Entscheidung im Verwaltungsausschuss und Rat steht noch aus. Des Weiteren wurde die Verwaltung in der Sitzung am 05.03.2024 beauftragt, beim Landkreis Lüneburg nachzufragen, welche von den bei der Hansestadt Lüneburg vorliegenden Anträgen, auch vom Landkreis Lüneburg gefördert werden. Die Antwort des Landkreise ist in der nicht öffentlichen Anlage der neuen Übersicht der Anträge zu der Vorlage beigefügt.
Bei der Durchsicht der vorliegenden Anträge hat sich gezeigt, dass drei kulturelle Institutionen Anträge gestellt haben, bei denen aus Sicht der Verwaltung der Kosten- und Finanzierungsplan sowohl Projektkosten als auch Betriebskosten enthält. Diese Instititutionen wurden von der Verwaltung nochmal angeschrieben und gebeten, einen überarbeiteten Kosten- und Finanzierungsplan für die institutionelle Förderung vorzulegen und sofern erforderlich, einen Projektförderantrag zu stellen. Zwei Institutionen sind dieser Bitte nachgekommen und haben einen überarbeiteten Kosten- und Finanzierungsplan für die institutionelle Förderung vorgelegt, sowie einen Projektförderantrag eingereicht. Die nachgereichten Projektförderanträge und die geänderten Kosten- und Finanzierungspläne sind der Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Des Weiteren sind, wie bereits in der Sitzung am 05.03.2024 von der Verwaltung mitgeteilt, nach dem 31.01.2024 weitere Projektförderanträge eingegangen, für die nach jetzigem Stand, da die nicht benötigten Projektfördermittel für die institutionelle Förderung verwendet werden soll, kein Projektförderzuschuss bewilligt werden könnte. Diese Anträge sind der Vorlage ebenfalls als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Als weitere Veränderung zur Sitzung vom 05.03.2024 hat sich ergeben, dass eine Verein, der insgesamt zwei Anträge gestellt hat, einen davon zurückgezogen und dafür für den anderen die maximale Projektfördersumme von 2.000 Euro beantragt hat.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 268 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 135.000,- € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Übersicht über die eingegangen Anträge für institutionelle Förderung, Stand für KPA 29.02.2024 (öffentlich) - Übersicht über die eingegangen Anträge für institutionelle Förderung, Stand für KPA 16.04.2024 (öffentlich) - Überarbeitete Übersicht über die eingegangenen Anträge für Projekte (öffentlich) - Anträge (nichtöffentlich)
Beschlussvorschlag:
Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt:
IF2024-002 – Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg __________________ €
IF2024-003 – Kunstverein Lüneburg e.V. __________________ €
IF2024-004 – Literaturbüro Lüneburg e.V. __________________ €
IF2024-005 – Halle für Kunst Lüneburg e.V. __________________ €
IF2024-006 – Schauspielkollektiv Lüneburg __________________ €
IF2024-007 – Radio ZUSA Lüneburg __________________ €
IF2024-008 – Carl-Schirren-Gesellschaft __________________ €
IF2024-010 – Ikarus Kunstschule Lüneburg e.V. __________________ €
IF2024-011 – Theater zur Weiten Welt __________________ €
IF2024-012 – Theater im enovum e.V. __________________ €
IF2024-013 – Salon Hansen __________________ €
Für nach dem 31.01.2024 eingegangenen/geänderte Projektförderanträge bzw. für Projektförderanträge, die sich durch eine Überarbeitung der Anträge auf institutionelle Förderung ergeben haben, werden folgenden Projektförderzuschüsse vergeben:
PF2024-012 – Föderverein Lüneburger Kammerorchester __________________ €
PF2024-017 – ensemble reflektor __________________ €
PF2024-018 – Jazz IG Lüneburg e.V. __________________ €
PF2024-019 – Kunstverein Lüneburg e.V. __________________ €
PF2024-020 – Kunstschule Ikarus Lüneburg e.V. __________________ €
PF2024-021 – Schauspielkollektiv __________________ €
Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.
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