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Vorlage - VO/11141/24  

 
 
Betreff: Institutionelle Förderung von Lüneburger Kulturbetrieben 2024
Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
05.03.2024 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses    
16.04.2024 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.04.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In den Haushalt 2024 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von 135.000 Euro zur institutionellen Förderung kultureller Einrichtungen in der Hansestadt Lüneburg eingestellt.

Hiervon sind bereits 30.000 Euro durch Ratsbeschluss im Dezember 2023 als institutionelle Förderung für die Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg bewilligt worden.

 

Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.

 

Es wurden bis zum 14.02.2024 insgesamt 12 Anträge eingereicht, deren Gesamtfördersumme 266.050,- € beträgt.

Der Vorlage ist als öffentliche Anlage eine Übersicht der eingegangenen Anträge beigefügt. Die Anträge sind der Vorlage aus Datenschutzgründen nichtöffentlich als Anlage beigefügt.

 

Eine Richtlinie für kulturelle institutionelle Förderungen der Hansestadt Lüneburg gibt es bisher nicht, so dass jede Förderung in diesem Bereich grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung des Rates der Hansestadt Lüneburg ist.

 

Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Zuschussbeträge nach der Genehmigung des Haushalts 2024 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können. Vor einigen Jahren wurden die Zuschussbeträge um den Prozentsatz einer erlassenen Haushaltssperre gekürzt ausgezahlt und der gekürzte Betrag dann zum Ende des Jahres nachgezahlt. Dieses Verfahren ist für die Kulturschaffenden nicht zufriedenstellend und führt zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, der vermeidbar ist, wenn die Haushaltsmittel in voller Höhe nach Haushaltsgenehmigung freigegeben werden

 

 

Aktueller Sachverhalt vom 22.03.2024

 

In der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 05.03.2024 wurde empfohlen, die nicht für Projektförderungen benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 11.138 Euro, für die institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Eine Entscheidung im Verwaltungsausschuss und Rat steht noch aus.

Des Weiteren wurde die Verwaltung in der Sitzung am 05.03.2024 beauftragt, beim Landkreis Lüneburg nachzufragen, welche von den bei der Hansestadt Lüneburg vorliegenden Anträgen, auch vom Landkreis Lüneburg gefördert werden. Die Antwort des Landkreise ist in der nicht öffentlichen Anlage der neuen Übersicht der Anträge zu der Vorlage beigefügt.

 

Bei der Durchsicht der vorliegenden Anträge hat sich gezeigt, dass drei kulturelle Institutionen Anträge gestellt haben, bei denen aus Sicht der Verwaltung der Kosten- und Finanzierungsplan sowohl Projektkosten als auch Betriebskosten enthält. Diese Instititutionen wurden von der Verwaltung nochmal angeschrieben und gebeten, einen überarbeiteten Kosten- und Finanzierungsplan für die institutionelle Förderung vorzulegen und sofern erforderlich, einen Projektförderantrag zu stellen. Zwei Institutionen sind dieser Bitte nachgekommen und haben einen überarbeiteten Kosten- und Finanzierungsplan für die institutionelle Förderung vorgelegt, sowie einen Projektförderantrag eingereicht.

Die nachgereichten Projektförderanträge und die geänderten Kosten- und Finanzierungspläne sind der Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

 

Des Weiteren sind, wie bereits in der Sitzung am 05.03.2024 von der Verwaltung mitgeteilt, nach dem 31.01.2024 weitere Projektförderanträge eingegangen, für die nach jetzigem Stand, da die nicht benötigten Projektfördermittel für die institutionelle Förderung verwendet werden soll, kein Projektförderzuschuss bewilligt werden könnte. Diese Anträge sind der Vorlage ebenfalls als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Als weitere Veränderung zur Sitzung vom 05.03.2024 hat sich ergeben, dass eine Verein, der insgesamt zwei Anträge gestellt hat, einen davon zurückgezogen und dafür für den anderen die maximale Projektfördersumme von 2.000 Euro beantragt hat.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

rderung der kulturellen Bildung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 268 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 135.000,- €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200103, 26100104, 28100104, 28100202, 28100203

 Haushaltsjahr: 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

-         Übersicht über die eingegangen Anträge für institutionelle Förderung, Stand r KPA 29.02.2024ffentlich)

-         Übersicht über die eingegangen Anträge für institutionelle Förderung, Stand für KPA 16.04.2024ffentlich)

-         Überarbeitete Übersicht über die eingegangenen Anträge für Projekte (öffentlich)

-         Anträge (nichtöffentlich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht instituionelle Förderungen 2024 für KPA Stand 29.02.2024 (227 KB)      
Anlage 22 2 Übersicht institutionelle Förderungen 2024 mit Anmerkungen Verwaltung für KPA 16.04.2024 (27 KB)      
Anlage 20 3 Liste KFM 2024 Stand 26.03.2024 für KPA 16.04.2024 (318 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen im Jahr 2024 folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt:


IF2024-001 Geschichtswerkstatt Lüneburg e.V.   __________________ €

 

IF2024-002 Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg  __________________ €

 

IF2024-003 Kunstverein Lüneburg e.V.     __________________ €

 

IF2024-004 Literaturbüro Lüneburg e.V.    __________________ €

 

IF2024-005 Halle für Kunst Lüneburg e.V.   __________________ €

 

IF2024-006 Schauspielkollektiv Lüneburg     __________________ €

 

IF2024-007 Radio ZUSA Lüneburg     __________________ €

 

IF2024-008 Carl-Schirren-Gesellschaft     __________________ €

 

IF2024-010 Ikarus Kunstschule Lüneburg e.V.   __________________ €

 

IF2024-011 Theater zur Weiten Welt     __________________ €

 

IF2024-012 Theater im enovum e.V.     __________________ €

 

IF2024-013 Salon Hansen      __________________ €

 

r nach dem 31.01.2024 eingegangenen/geänderte Projektförderanträge bzw. für Projektförderanträge, die sich durch eine Überarbeitung der Anträge auf institutionelle Förderung ergeben haben, werden folgenden Projektförderzuschüsse vergeben:

 

PF2024-012 derverein Lüneburger Kammerorchester      __________________ €

 

PF2024-017 ensemble reflektor     __________________ €

 

PF2024-018 Jazz IG Lüneburg e.V.    __________________ €

 

PF2024-019 Kunstverein Lüneburg e.V.   __________________ €

 

PF2024-020 Kunstschule Ikarus Lüneburg e.V.  __________________  €

 

PF2024-021 Schauspielkollektiv     __________________ €

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.