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Vorlage - VO/11140/24  

 
 
Betreff: Förderung kultureller Projekte im Jahr 2024
Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
05.03.2024 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In den Haushalt 2024 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von 35.000 Euro zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eingestellt.

Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.

 

Um den Antragstellenden für ihre geplanten kulturellen Projekte eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sollte ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel grundsätzlich berücksichtigt werden können.

 

Es wurden fristgerecht bis zum 31.01.2024 insgesamt 16 Anträge eingereicht, die entsprechend der Richtlinie zur Vergabe von Kulturfördermitteln formell geprüft wurden. Es ergab sich, dass ein Antrag nicht förderfähig ist, ein entsprechender Ablehnungsbescheid wurde bereits erstellt. 15 Anträge sind grundsätzlich förderfähig.

Die beantragte Fördersumme der 15 Anträge beträgt 23.862,- €. Eine Übersicht der eingegangenen Anträge ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung regt an, eine Freigabe der Haushaltsmittel in voller Höhe verwaltungsintern zu beantragen, um die Zuschussbeträge nach der Genehmigung des Haushalts 2024 durch die Kommunalaufsicht in voller Höhe an die antragstellenden kulturellen Institutionen auszahlen zu können. Vor einigen Jahren wurden die Zuschussbeträge um den Prozentsatz einer erlassenen Haushaltssperre gekürzt ausgezahlt und der gekürzte Betrag dann zum Ende des Jahres nachgezahlt. Dieses Verfahren ist für die Kulturschaffenden nicht zufriedenstellend und führt zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, der vermeidbar ist, wenn die Haushaltsmittel in voller Höhe nach Haushaltsgenehmigung freigegeben werden.

 

Die Anträge wurden der Vorlage aus Datenschutzgründen als nichtöffentliche Anlagen beigefügt.

  

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

rderung der kulturellen Bildung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 134 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 23.862 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 25200204, 26200102, 26200103, 26100104, 28100104,    28100202, 28100203

 Haushaltsjahr: 2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Übersicht der Anträge (öffentlich)

Anträge (nichtöffentlich)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste KFM 2024 Stand 01.02.2024 (304 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Den Antragstellenden werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2024 folgende Zuschüsse bewilligt:


PF2024-001 Kantorei St. Michaelis Konzert 25.08.2024  __________________ €

 

PF2024-002 Gabriele Parnow-Kloth Puppentheater  __________________ €

 

PF2024-003 Ben Boles Feierabendkultur 2024   __________________ €

 

PF2024-004 Städtische Kantorei Konzert 09.06.2024  __________________ €

 

PF2024-005 Probi 2020 Wir sind Lüneburg    __________________ €

 

PF2024-006 BachChor Facettenreich“ 16.06.2024   __________________ €

 

PF2024-007 Freunde der Lbg. BW Solisten Fürstensaal  __________________ €

 

PF2024-008 Freunde der Lbg. BW Maikonzert   __________________ €

 

PF2024-009 Freunde der Lbg. BW 34. Bachwoche   __________________ €

 

PF2024-010 Freunde der Lbg. BW Adventskonzert   __________________ €

 

PF2024-011 Theater zur weiten Welt Flächenbrand  __________________ €

 

PF2024-012 Lbg. Kammerorchester Sinf. Freuden“  __________________ €

 

PF2024-013 Lbg. Kammerorchester Kl. Gr. Schöpfung  __________________ €

 

PF2024-015 BBK  Jahresprojekt 4 Ausstellungen   __________________ €

 

PF2024-016 Schauspielkollektiv Die Wanze“   __________________ €

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Freigabe der Haushaltsmittel nach der Haushaltsgenehmigung zu beantragen, um die Bewilligungssummen in voller Höhe auszahlen zu können.

Stammbaum:
VO/11140/24   Förderung kultureller Projekte im Jahr 2024 Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/11140/24-1   Förderung kultureller Projekte im Jahr 2024 Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage