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Sachverhalt:
Der Begleitausschuss Zukunftsstadt wurde eingerichtet, um die Funktion eines Beirates für das Förderprojekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ wahrzunehmen sowie als Begleitgremium für die Erarbeitung des ISEK. Da es sich nicht um ein Gremium gemäß § 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) handelt, hat jede Fraktion/Gruppe im Rat nur einen Vertreter in das Gremium entsandt. Gemäß den Bedingungen des Förderantrages sitzen neben der Politik auch Vertreter aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft in diesem Begleitausschuss. Der Begleitausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.06.2020 über die genaue Zusammensetzung der insgesamt 17 Plätze verständig (VO/8889/20). Das Förderprojekt Zukunftsstadt wurde am 30.06.2023 formal beendet. Damit ist die Aufgabe der Begleitung des Förderprojektes als abgeschlossen anzusehen. Der Rat hat mit Beschluss über die Erarbeitung der zweiten Stufe des ISEK (VO/10059/22) die Beibehaltung des Begleitausschusses für das ISEK beschlossen. Aufgrund des Abschlusses des Förderprojektes sowie personellen Veränderungen in Institutionen ergibt sich ein Änderungsbedarf für die Zusammensetzung des Begleitausschusses Zukunftsstadt. Die Steuerungsgruppe für das Zukunftsstadtprojekt existiert nicht mehr. Daher entfällt zukünftig dieser Sitz. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Vertreter für das Themenfeld „Digitalisierung“ zu berufen. Die übrigen Bereiche sollen weiterhin vertreten sein: – Vertreter Wirtschaft / Einzelhandel - Vertreter Sport - Vertreter Kirchen / Religion - Vertreter Zivilgesellschaftliche Initiativen - Vertreter Mobilität - Vertreter Umweltverbände - Vertreter Senioren / Behinderte – Vertreter Jugend Die Verwaltung macht einen Vorschlag zu personellen Veränderungen des Begleitausschusses. Der Begleitausschuss soll eine Verständigung über die Veränderung der Mitglieder treffen. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 107 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 Änderung Zusammensetzung Begleitausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftrag, zur Nachbesetzung des Begleitausschusses Zukunftsstadt Personen entsprechend der Themenfelder für eine Mitarbeit im Begleitausschuss zu gewinnen.
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