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Sachverhalt:
Der Begleitausschuss Zukunftsstadt hat sich am 08.06.2020 konstituiert, um den formalen Förderbedingungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die 3. Phase des Förderprojekts „Lüneburg 2030+“ zu entsprechen. In dieser Sitzung hat sich das Gremium eine Geschäftsordnung gegeben, in der die Aufgaben, die Zusammensetzung und Details zu den Sitzungen geregelt wurden. Der Begleitausschuss ist kein Gremium gem. § 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Gem. Ratsbeschluss vom 27.03.2019 (VO/8246/19) soll das Projekt „Zukunftsstadt Lüneburg 2030 +“ zusammen mit der Aufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) entwickelt und die Begleitausschüsse für beide Projekte zusammengeführt werden. Das Förderprojekt Zukunftsstadt wurde am 30.06.2023 formal beendet. Damit ist die Aufgabe der Begleitung des Förderprojektes als abgeschlossen anzusehen. Der Rat hat mit Beschluss über die Erarbeitung der zweiten Stufe des ISEK (VO/10059/22) die Beibehaltung des Begleitausschusses für das ISEK beschlossen. Dem vormals zusammengeführten Gremium obliegt somit nur noch die Aufgabe der Begleitung der Erstellung des ISEK. Die geänderte Aufgabenstellung bedingt eine Anpassung der Geschäftsordnung. Die Veränderungen der Geschäftsordnung sind in der Anlage synoptisch dargestellt. Für die Änderung der Geschäftsordnung bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 107 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 Änderungsübersicht GO Begleitausschuss Zukunftsstadt
Beschlussvorschlag:
Der Begleitausschuss Zukunftsstadt stimmt der Änderung der Geschäftsordnung entsprechend der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zu.
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