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Vorlage - VO/11116/24  

 
 
Betreff: Widmung und Einziehung von Straßen, Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Richter
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Richter, Angelika  Bereich 21 - Steuern
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.01.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Widmung

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sollen als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet wird. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und stehen im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Durch die Widmung werden die Straßen und Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt Lüneburg übernommen.

Gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz(NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt Lüneburg.

 

Einziehung

Hat eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vor, so soll sie vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden.

Das jetzige Grundstück Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 50 war teilweise mit einem Parkdeck bebaut. Der Bebauungsplan Kaltenmoor Projektplanung Nr. 173 weist das Grundstück als Gemeinbedarfsfläche aus. Das Parkhaus wurde abgerissen und das Grundstück wurde mit dem neuen Familienzentrum Kaltenmoor und einer Kindertagesstätte bebaut. Die Fläche des ehemaligen Parkdecks wird deshalb aus Gründen des öffentlichen Wohls eingezogen.

Die Teileinziehung einer Straße soll angeordnet werden, wenn nachträglich Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden. Die Teilfläche der Straße Viskulenhof zwischen den Häusern Salzstraße am Wasser 2 und Salzstraße am Wasser 3, 4, 5 ist zurzeit als Ortsstraße ohne Einschränkungen gewidmet. Der Durchlass zwischen den Häusern ist an der schmalsten Stelle nur 2,5 Meter breit. Wird dieses Teilstück von PKW befahren, führt das zur Gefährdung von Fußngern. Die Nutzung des Teilstücks soll deshalb auf den Fußngerverkehr beschränkt werden. Der Viskulenhof kann problemlos von der Straße „Im Wendischen Dorfe“ mit PKWs erreicht werden.

 

Straßenreinigung

Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 NStrG insbesondere zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet. Die Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungsatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden.

Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg vom 01.01.2011 in der zurzeit geltenden Fassung vom 27.08.2020 bestimmt. Die Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Grad ihres Reinigungsbedürfnisses in Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen bzw. anzupassen. Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung soll dem beigefügten Verordnungsentwurf entsprechend ergänzt werden.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Keine Auswirkungen auf die Klimaziele

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan An der Roten Bleiche

Anlage 2: Lageplan Hansestraße, Fußwege in der Grünanlage

Anlage 3: Lageplan Jens-Schreiber-Straße Stichwege

Anlage 4: Lageplan Memeler Straße

Anlage 5: An der Wittenberger Bahn, Flurstück 18/44

Anlage 6: An der Buchholzer Bahn

Anlage 7: Hansestraße Stichstraße und Straßenbegleitgrün

Anlage 8: Lageplan Viskulenhof

Anlage 9: Lageplan Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße, ehemaliges Parkdeck

Anlage 10: 12. Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1 An_der_Roten_Bleiche (1738 KB)      
Anlage 2 2 2 Hansestr_Gruenanlage (1220 KB)      
Anlage 3 3 3 Jens_Schreiber_Str (1772 KB)      
Anlage 4 4 4 Memeler_Str (1748 KB)      
Anlage 5 5 5 An_der_Wittenberger_Bahn (1268 KB)      
Anlage 6 6 6 An_der_Buchholzer_Bahn6 (1771 KB)      
Anlage 7 7 7 Hansestr-Stichstr (1736 KB)      
Anlage 8 8 8 Viskulenhof_F_R_500 (1733 KB)      
Anlage 9 9 9 Graf_von_Moltke_Str_EinziehungNeu (1269 KB)      
Anlage 10 10 10_12. Verordnung zur Änderung der StraßenreinigungsVO (243 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

 

Widmung

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

An der Roten Bleiche

Gemarkung Lüneburg, Flur 30,

Flurstück 5/24

Hansestraße, Fußwege in der Grünanlage

Gemarkung Lüneburg, Flur 41,

Flurstück 120/303 tlw.

Die Nutzung wird auf den Fußngerverkehr beschränkt

Jens-Schreiber-Straße, Stichwege zur Grünanlage

Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstücke 120/98 und 120/103

Die Nutzung wird auf den Fußngerverkehr beschränkt

Memeler Straße, Parkplatz

Gemarkung Lüneburg, Flur 55, Flurstück 11/38 tlw.

An der Wittenberger Bahn

Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 18/44. Die Nutzung soll auf den Fuß- und Radfahrer- sowie den Anliegerverkehr beschränkt werden.

An der Buchholzer Bahn

Gemarkung Ochtmissen, Flur 5, Flurstück 30/8, Die Nutzung soll auf den Fuß- und Radfahrer- sowie den Anliegerverkehr beschränkt werden.

Hansestraße Stichstraße und Straßenbegleitgrün

Gemarkung Lüneburg, Flur41, Flurstück 137/206

 

Einziehung

Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 NStrG eingezogen oder teileingezogen:

Carl-Friedrich-Goerdeler-Str. 50,

ehemaliges Parkdeck

Gemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstück 501/5 tlw.

Viskulenhof, Durchgang zwischen den Häusern Salzstraße am Wasser 2 und Salzstraße am Wasser 3, 4, 5

Gemarkung Lüneburg, Flur 22, Flurstück 222/9 tlw. Die Nutzung wird auf den Fußngerverkehr beschränkt.

 

Straßenreinigungsverordnung

Die anliegende 12. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, M und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zu Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.