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Vorlage - VO/11105/24  

 
 
Betreff: Neubesetzung des "Energiebeirates Avacon"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:03 - Steuerung und Service Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt 1:

[Antrag der SPD-Fraktion auf Neubesetzung gem. § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG]

 

Mit Schreiben vom 15.12.2023 hat die SPD-Fraktion eine Neubesetzung des Energiebeirates Avacon gem. § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG beantragt.

Hiernach muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.

Aufgrund des Austrittes des Ratsherrn von Nordheim aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stehen der SPD-Fraktion - unter Zugrundelegung der seit dem 01.11.2021 geltenden Berechnung der Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren D`Hondt - drei statt der bisherigen zwei Sitze zu. Die auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfallenden Sitze reduzieren sich entsprechend von vier auf drei.

 

Sachverhalt 2:

[Ausweitung der Mitglieder des Energiebeirates Avacon durch Vereinbarung]

 

In seiner Sitzung am 19.12.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg dem Abschluss einer neuen Vereinbarung mit der Avacon AG zum Energiebeirat Avacon zugestimmt. Hierin wird unter anderem eine erweiterte Zusammensetzung des Energiebeirates Avacon festgelegt.

Bislang gehörten dem Gremium die/Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die/der für Nachhaltigkeit zuständige Dezernentin/Dezernent sowie 9 in entsprechender Anwendung des § 71 Absatz 2 und 3 NKomVG zu bestimmende Ratsmitglieder an.

 

nftig sollen zusätzlich

 

  1. in entsprechender Anwendung des § 71 Absatz 4 NKomVG auch Fraktionen und Gruppen, auf die nach § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, zur Entsendung eines Mitgliedes in den Energiebeirat berechtigt sein und

 

  1. zusammenschlusslose Ratsmitglieder dem Gremium angehören.

 

Unter Zugrundelegung beider Sachverhalte ist der Energiebeirat Avacon wie folgt neu zu besetzen:

 

I.a)  Neubesetzung gem. § 71 Abs. 9 S. 2 i.V.m. 

       § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG

       [Sachverhalt 1]

I.b)  Bisherige Besetzung

       [Siehe hierzu Hinweis S. 3]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

     1 ________________________

 

     2 ________________________

 

     3 ________________________

 

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

     1 _Kai Herzog______________

 

     2 _Katja Raiher_____________

 

     3 _Mareike Brauner__________

 

     4 _Jule Grunau______________

 

r die SPD-Fraktion:

 

     4 ________________________

 

     5 ________________________

 

     6 ________________________

 

 

 

r die SPD-Fraktion:

 

     5 _Anneli Fellinghauer________

 

     6 _Carmen Maria Bendorf_____

 

r die CDU-Fraktion:

 

     7 ________________________

 

     8 ________________________

 

 

r die CDU-Fraktion:

 

     7 _ren Pinnekamp_________

 

     8 _Christel John_____________

 

Für die Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:

 

     9 ________________________

 

Für die Gruppe Die PARTEI/DIE LINKE:

 

     9 _Marianne Esders__________

 

 

 

II. Zusätzliche Betzung gemäß Vereinbarung mit der Avacon AG

    [Sachverhalt 2]

 

 

r die FDP-Fraktion:

 

       _________________________

 

 

r die AfD-Fraktion:

 

       _________________________

 

 

Zusammenschlusslose Ratsmitglieder

 

Hinweis:

Zwischenzeitlich hat Ratsherr von Nordheim die Niederlegung seines Ratsmandates erklärt. Der Sitzverlust soll anlässlich der Sitzung des Rates am 01.02.2024 festgestellt werden. Sollte in dieser Sitzung ein neues Mitglied in die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachrücken, wäre die bisherige zahlenmäßige Besetzung des Energiebeirates Avacon gem. I.b) [zzlg. der zusätzlichen Besetzungen zu II] beizubehalten.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  48,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Besetzung des Energiebeirates Avacon mit den aufgeführten und benannten Mitgliedern zu I.a) und II. wird beschlossen.

 

Alternativer Beschlussvorschlag gem. Hinweis S.3:

 

Die Besetzung des Energiebeirates Avacon mit den aufgeführten und benannten Mitgliedern zu I.b) und II. wird beschlossen.