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Sachverhalt: Dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg wird in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ zum Beschluss vorgelegt.
Zur Sicherung dieser Planung soll für das Grundstück Apothekenstraße 6, welches sich im künftigen Plangeltungsbereich befindet, eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden.
Grund hierfür ist der bisherige Ausgang eines Klage- und anschließenden Berufungsverfahrens gegen die Versagung eines Bauantrages, der die Umnutzung eines Ladengeschäfts in eine Spielhalle vorsieht. Nachdem die Stadt obergerichtlich zum Erlass einer entsprechenden Baugenehmigung verpflichtet wurde, soll die Veränderungssperre die Bauleitplanung zur Steuerung der Spielhallen und Wettbüros im Lüneburger Stadtgebiet sichern.
Für die Dauer von zwei Jahren bzw. bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans dürfen Vorhaben nach § 29 BauGB sowie wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden, sofern diese die Planung erschweren oder unmöglich machen. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 3 - 2023 umfasst das oben dargestellte Flurstück 161/2, Flur 17 der Gemarkung Lüneburg (Apothekenstraße 6).
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.
Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1: Geltungsbereich Anlage 2: Entwurf Satzung
Beschlussvorschlag: Die Veränderungssperre Nr. 3 – 2023 wird für das Flurstück 161/2, Flur 17 der Gemarkung Lüneburg (Apothekenstraße 6) gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
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