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Sachverhalt: Dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg wird in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ zum Beschluss vorgelegt.
Zur Sicherung dieser Planung soll für das Grundstück Fährsteg 1 (bestehend aus zwei Flurstücken), für welches ein Nutzungsänderungs-Antrag zur Umnutzung einer genehmigten Spielhalle in ein Wettbüro für Sportwetten gestellt wurde, eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber hinsichtlich ihres städtebaulichen Störungspotentials den Zielen der in Aufstellung befindlichen Planung entgegenlaufen.
Für die Dauer von zwei Jahren bzw. bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans dürfen Vorhaben nach § 29 BauGB sowie wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden, sofern diese die Planung erschweren oder unmöglich machen. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 1 - 2023 umfasst die oben dargestellten Flurstücke 26/53 und 26/102, Flur 41 der Gemarkung Lüneburg (Fährsteg 1).
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.
Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Anlage 1: Geltungsbereich - Anlage 2: Entwurf Satzung
Beschlussvorschlag: Die Veränderungssperre Nr. 1 – 2023 wird für die Flurstücke 26/53 und 26/102, Flur 41 der Gemarkung Lüneburg (Fährsteg 1) gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
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