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Vorlage - VO/11081/23  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 174, 1. Änderung "Am Wienebütteler Weg" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
29.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.01.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ einzuleiten.  

Die Änderung betrifft ausschließlich die textlichen Festsetzungen 1.2, 2.9 (Satz 2), 4 und 14.1 bis 14.4 und Teile der zugehörigen Planzeichen. Die Festsetzungen sollen klarstellend geändert werden, sodass die im Normenkontrollverfahren zum Ursprungsplan deutlich gewordenen Unklarheiten für die Zukunft geklärt sind.

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren mit nur einem Beteiligungsschritt (ohne frühzeitige Beteiligung), der auf die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Außerdem sind eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht, eine Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie eine zusammenfassende Erklärung nicht erforderlich.

Vor der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist eine fachgutachterliche Überprüfung der Empfehlungen der dem Ursprungsplan zugrunde gelegten schalltechnischen Untersuchung (Anlage 5 und Anlage 6) erfolgt. Die Überprüfung ist als Anlage beigefügt (Anlage 4).

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 15.11.2023 bis 15.12.2023 stattgefunden. Es ist eine Stellungnahme ohne Bedenken und ohne Anregungen eingegangen. Eine gesonderte Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen ist daher nicht erforderlich.

Als nächster Verfahrensschritt kann der Bebauungsplan einschließlich Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

Der Geltungsbereich, der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Ziel ist ein zukunftsfähiges, klimafreundliches Quartier (z.B. Wärmeversorgung durch Erdwärme/kalte Nahwärme)

Jede Bebauung bringt Versiegelung mit sich, bei Bauvorhaben fallen grundsätzlich Emissionen durch den Transport von Baustoffen etc. an.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Energiekonzept für ein in hohem Maße selbstversorgendes, CO2-neutrales Wohngebiet.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Planzeichnung A0

Anlage 3 Begründung

Anlage 4 Stellungnahme Schall

Anlage 5 Klarstellung LTU

Anlage 6 Lärmtechnische Untersuchung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (479 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Planzeichnung A0 (9201 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Begründung (978 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Stellungnahme Schall (808 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Klarstellung LTU (1759 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 Lärmtechnische Untersuchung (5854 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ einschließlich Begründung, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.