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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2022 und Gebührenbedarfsberechnung 2024
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2022 (Anlage 1 und 2) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 62,6 T€ aus.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2022 auf Basis der Betriebsabrechnung 2021 für das Jahr 2023 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Marktgebühren nicht anzupassen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2024
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2022 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2024 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.
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