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Vorlage - VO/11005/23  

 
 
Betreff: Abschluss einer mehrjährigen Zuschussvereinbarung mit dem Förderverein des Umweltbildungszentrums SCHUBZ e.V. zur Regelung und Sicherstellung der zukünftigen Finanzierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
   Bereich 50 - Service und Finanzen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
05.12.2023 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Das Umweltbildungszentrum SCHUBZ e.V. (SCHUBZ) ist seit 1989 eine Einrichtung der Hansestadt Lüneburg. Das Nds. Kultusministerium hat diese Einrichtung von Beginn an als außerschulischen Lernort anerkannt. Seit 1991 wird das SCHUBZ durch den Förderverein des SCHUBZ finanziell unterstützt. Seit 1995 besteht eine Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg, dass die Kosten jeweilszur Hälfte getragen werden. Wobei diese auf die jährliche Unterhaltung, Kosten für den Tierpfleger des Archeparks und bisher 10.000 €r den laufenden Geschäftsbetrieb gedeckelt sind.

 

Seit 2020 ist die Hansestadt Lüneburg mit dem Förderverein und dem Landkreis Lüneburg im Gespräch darüber, welche zukunftssichernde Organisationform sinnvoll wäre und wie eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden kann. Der Förderverein und die Geschäftsführung des SCHUBZ haben sich schließlich gegen die Gründung einer GmbH entschieden, Der Förderverein hat der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg ein Papier mit der Bezeichnung „Zukunftsoffensive 26 + x“ vorgelegt, in dem der Föderverin dargelegt hat, welche Zuschüsse zukünftig benötigt werden, um den Geschäftsbetrieb zukünftig sicherstellen zu können.

 

Auf der Grundlage dieses Papieres hat sich der Schulausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2022 (siehe VO/9616/21-1) bereits dafür ausgesprochen, dem SCHUBZ zur Sicherstellung des Geschäftsbetriebes einen zusätzlichen Zuschuss von 20.000 € zu gewähren. In dieser Sitzung wurde auch angekündigt, dass zukünftig zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Hansestadt Lüneburg und dem Förderverein des SCHUBZ e.V. eine mehrjährige Zuschussvereinbarung abgeschlossen weden soll, um eine Planungs- und Finanzierungssicherheit für das SCHUBZ zu gewährleisten.

 

Die Gesrpräche zu einer solchen Zuschussvereinbarung haben zwischen den 3 Vertragsparteien im Laufe des Jahres 2023 stattgefunden Als Ergebnis wird der als Anlage beigefügte Entwurf einer Zuschussvereinbarung für die Jahre 2024-2028 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Zuschusserwartungen für die Jahre 2027 und 2028 sind auf Basis des Papiers „Zukunftsoffensive 26 + X“ fortgeschrieben worden.

 

 

Die Staffelung der Zuschusshöhe, die hälftig von Hansestadt und Landkreis Lüneburg gezahlt werden, stellt sich wie folgt dar:

 

2024   150.000 €  davon HLG: 75.000 €

2025   160.000 €  davon HLG: 80.000 €

2026:   170.000 €  davon HLG: 85.000 €

2027:   180.000 €  davon HLG: 90.000 €

2028:   190.000 €  davon HLG: 95.000 €

 

Der Geschäftsführer des SCHUBZ hat für 2024 ff noch eine aktuelle Kostenkalkulation eingereicht, die der beigefügten Anlage zu entnehmen ist. Danach belaufen sich die Kosten in 2024 auf 420.740,25 €. Dem gegnüber stehen Zuschüsse (einschließlich der bereits oben aufgeführten Zuschüsse von Stadt und Landkreis) i.H.v. 350.000 €. Danach ergibt sich in 2024 immer noch ein Fehlbedarf von 70.740,75 €, der anderweitig abgedeckt werden muss. Durch die oben aufgeführte Erhöhung der Zuschüsse von Hansestadt und Landkreis Lüneburg bis zum Jahr 2028 kann der Fehlbedarf auf 22.342,84 € abgeschmelzt werden. Es wird deutlich, dass trotz Erhönung der Zuschüsse die auskömmliche Finanzierung des SCHUBZ schwierig bleibt.

 

Wunschvorstellung des Fördervereins war es im Jahr 2028 bereits einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 200.000 € zu erreichen. Diese Vorstellung deckt sich jedoch nicht mit der Beschlusslage beim Landkreis Lüneburg, wonach der Kreisausschuss am 17.04.23 bereits beschlossen hat, den Zuschuss für das SCHUBZ um weitere 10.000 € und ab 2024 bis 2028  jährlich um weitere 5.000 €-zu erhöhen vorbehaltlich, dass durch die Hansestadt ebenfalls ein entsprechender Zuschuss gezahlt wird. Mit dieser Beschlusslage kommt der Landkreis Lüneburg im Jahr 2028 auf eine Zuschusshöhe von 95.000 €, in Summe von Stadt und Landkreis Lüneburg somit 190.000 €. Daneben erhält das SCHUBZ wie bisher über die Hansestadt Lüenburg aber noch ein jährlliches Schulbudget (wie bei einer kleinen Schule) i.H.v. 6.300 €, über das Kopier,- Drucker, und Portokosten etc. abgerechnet werden können. Somit stehen im Jahr 2028 faktisch 196.100 € und damit nahezu die Zielmarke zur Verfügung.

 

Daneben trägt die Hansestadt Lüneburg noch die Miet- und Nebenkosten als Mieterin für das Objekt in der Wiechernstraße 34 in Lüneburg, in welchem das SCHUBZ verortet ist, abzüglich eines Betrages i.H.v. von 40.000 €hrlich, den die Stiftung Hof Schlüter zur zweckensprechenden Verwendung für die Miete bis zum Jahr 2033 zugesagt hat und der an die Stadt weitergeleitet wird. Die verbleibenden Miet- und Nebenkosten, aktuell  rund 22.000 €hrlich, teilen sich Hansestadt und Landkreis Lüneburg hälftig.

 

Haushaltsrechtlich sind die oben aufgeführten Zusschüsse der Hansestadt Lüneburg abgesichert. Die Zahlen des Zukunftspapieres sind bereits 2023 in die Finanzplanung aufgenommen worden. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass die Hansestadt Lüneburg bisher einen höheren Aufwandsansatz hatte, weil sie in Gänze den Zuschuss an den Förderverein gezahlt hat und dann eine anteilige Erstattung vom Landkreis Lüneburg (Ertragsansatz) erhalten hat. Der Ertragsansatz wird jetzt wegfallen, da der Landkreis seinen Zuschuss direkt an den Förderverein zahlt und der Aufwandansatz bei der Hansestadt Lüneburg wird sich um die Hälfte reduzieren.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Das SCHUBZ leistet als anerkannter außerschulischer Lernort einen großen Beitrag für ein breit aufgestelltes, hochwertiges Bildungsangebot.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  56160

 Produkt / Kostenträger: 24300102

 Haushaltsjahr:  2024-2028

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

-         Anonymisiert_Kosten-Aufstellung SCHUBZ für 2024-Ansatz-

-         Anonymisiert_nur Sachkosten_Aufstellung SCHUBZ 2024-Ansatz

-         Entwurf Zuschussvereinbarung mit dem Förderverein des SCHUBZ e.V. 2024-2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf final_Zuschussvereinbarung SCHUBZ_Entwurf 2024-2028 (85 KB)      
Anlage 2 2 Anonymisiert_Kosten-Aufstellung SCHUBZ für 2024-Ansatz- (64 KB)      
Anlage 3 3 Anonymisiert_nur Sachkosten-Aufstellung SCHUBZ für 2024-Ansatz- (44 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten Zuschussvereinbarung mit dem Förderverein des Umweltbildungszentrums SCHUBZ e.V. und dem Landkreis Lüneburg wird zugestimmt.