Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Fachbereich 4/Bereich 41 Kultur sind bis zum 08.11.2023 zehn Anträge auf institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2024 eingegangen. Dies sind die Anträge:
IF2024-001 Geschichtswerkstatt Lüneburg e.V. 3.500 € IF2024-002 neu „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg gGmbH 30.000 € IF2024-003 Kunstverein Lüneburg 8.300 € IF2024-004 Literaturbüro Lüneburg e.V. 8.000 € IF2024-005 Halle für Kunst Lüneburg e.V. 13.250 € IF2024-006 Schauspielkollektiv-Neues Schauspiel Lüneburg 7.500 € IF2024-007 RADIO ZUSA 13.000 € IF2024-008 Carl-Schirren-Gesellschaft e.V. 30.000 € IF2024-009 SchmidtScherer-Weber Theaterproduktion GbR 10.000 € IF2024-010 Kunstschule Ikarus e.V. 42.500 € Gesamt 166.050 €
Die Anträge sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Nach inhaltlicher Prüfung der vorliegenden Anträge ist der Antrag IF2024-009 als Projektförderantrag zu werten und entsprechend bei der Vergabe der Projektfördermittel zu berücksichtigen. Die maximale Fördersumme für kulturelle Projekte liegt gemäß „Richtlinie der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln bei 2.000 € pro Projekt. Die Gesamtsumme der Anträge auf institutionelle Förderung in 2024 reduziert sich daher um 10.000 € und beträgt somit 156.050 €.
Bis zu dem Zeitpunkt der internen Mittelanmeldung des Bereiches 41 Kultur an die Kämmerei lagen der Verwaltung instutionelle Förderanträge kultureller Einrichtungen in Höhe von ca. 105.000 € vor, so dass diese Summe bereits durch entsprechende Mittelanmeldung für 2024 berücksichtigt wurde.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 201 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 156.050 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein (im HH-Entwurf sind 105.000 Euro berücksichtigt) Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: diverse Kostenträger Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
keine
Anlagen:
- Anträge auf institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen
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