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Sachverhalt: Gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.
Der Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg weist für das Haushaltsjahr 2022 einen Fehlbetrag von 252.199,98 € aus. Die vorhandene Überschussrücklage in Höhe von 1.255.498,61 € reduziert sich im Jahresabschluss 2023 um diesen Betrag.
Als Anlage (1) ist der Vorlage der Band I der Jahresrechnung beigefügt. Dieser enthält auf Seite 3 die Feststellung des Jahresabschlusses sowie ab Seite 4 den zur Erläuterung des Ergebnisses erstellten Rechenschaftsbericht.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und weiterer Prüfungsschwerpunkte einen Schlussbericht erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (2) beigefügt. Die Prüfung des Jahres 2022 hat zu vier Prüfungsbemerkungen geführt. Die Stellungnahme der Verwaltung ist dieser Vorlage als Anlage (3) beigefügt.
Der vollständige Jahresabschluss 2022 mit allen detaillierten Auswertungen kann während der Dienstzeit in der Reitenden-Diener-Straße 12, Büro 122 eingesehen werden.
Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass der Jahresabschluss 2022 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (siehe Ziffer 6 des Schlussberichtes).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 0 € c) an Folgekosten: n/a d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage (1) JR-2022 Hansestadt – Bd. 1 mit Rechenschaftsbericht Anlage (2) Schlussbericht HLG 2022 Anlage (3) Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag: Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Oberbürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
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